Für die Autobahnquerspange zwischen A59 und A555 mit einer Rheinquerung zwischen Köln und Bonn (Rheinspange 553) ist eine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt worden. Diese lehnte die Strecke ab! Warum wird sie trotzdem untersucht?

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Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben ist noch nicht abgeschlossen.

Die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) ist der Teil der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), in dem die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen textlich und kartografisch dargestellt wird. Mit der vertiefenden Raumanalyse ist der zweite Teil der UVS zur Rheinspange abgeschlossen. Alle relevanten Schutzgüter wurden systematisch erfasst, bewertet und kartographisch dargestellt. Zusammengenommen ergibt sich daraus eine Raumwiderstandskarte für den Untersuchungsraum. Hier liegen die Ergebnisse vor. Diese Raumwiderstände sind nun die Grundlage für die umweltfachliche Bewertung der Varianten (Teil 3 der UVS). Daneben gibt es weitere Zielfelder (Verkehrliche Wirkung, Wirtschaftlichkeit), die am Ende in die Gesamtbewertung einfließen. Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Nutzerfrage, eingestellt am 6. November 2020