Der Untersuchungsraum für die UVS umfasst linksrheinisch lediglich die Gebiete, in denen eine Rheinquerung und der Anschluss der Rheinspange an die A 555 als realisierbar angesehen werden. Zwischen Köln-Godorf und der Rodenkirchener Rheinbrücke wird keine Möglichkeit für eine Linienführung gesehen, insbesondere aufgrund der dichten Besiedelung vor Ort. Deshalb wurde der Untersuchungsraum der UVS nach Norden nicht auf weitere linksrheinische Gebiete ausgedehnt. Grundsätzlich lässt der iterative Planungsprozess jedoch jederzeit eine Anpassung des Untersuchungsraumes zu, falls dies erforderlich werden sollte. Weitere Informationen zur Festlegung von Untersuchungsraum und -rahmen der UVS finden Sie hier.