Umwelt­verträg­lichkeits­studie – Raum und Umfang der vertiefenden Analyse

Der Untersuchungsraum für die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) im Rahmen der Planungen für die Rheinspange 553 steht fest – die Vorplanung hat damit eine wichtige Zwischenetappe erreicht. Zwischen Porz im Norden sowie Kriegsdorf und Rheidt im Süden wurde ein 6.792 ha großes Gebiet festgelegt, in dem nun vertieft die potenziellen Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt untersucht werden.

Beim Bau einer Bundesautobahn wie der Rheinspange 553 muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden, in deren Rahmen die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt – also Schutzgüter wie z.B. Menschen, Tiere, Pflanzen oder Klima – ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Die Ergebnisse der UVP fließen in die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ein. Die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) ist der Teil der UVP, in dem die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter textlich und kartografisch dargestellt wird.

Der erste von drei Arbeitsschritten bei der UVS ist die Planungsraumanalyse, die im Fall der Rheinspange mittlerweile abgeschlossen ist. Ziel dieser Analyse war es, im weiträumig abgesteckten Planungsraum diejenigen Bereiche zu identifizieren, die aus umwelt- und naturschutzfachlichen Gründen ein hohes Konfliktpotenzial aufweisen. Hierzu wurden die aktuellsten umweltrelevanten Datenbestände aus dem gesamten Planungsraum ausgewertet. Auf dieser Basis wurden der Untersuchungsrahmen und der Untersuchungsraum für die vertiefende Raumanalyse abgeleitet, die nun im zweiten Schritt der UVS folgt. Im dritten Schritt können dann die verschiedenen möglichen Varianten hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Schutzgüter verglichen und eine Vorzugsvariante aus umweltfachlicher Sicht ermittelt werden.

Erweiterungen des Untersuchungsraums gewünscht

Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes hat zum Ziel, dass alle Möglichkeiten, die sich verkehrlich für eine Linienfindung aufdrängen, untersucht werden können, und die maximalen Reichweiten der Umweltauswirkungen des Projektes Berücksichtigung finden. Vor der Festlegung des Untersuchungsraumes hatten die Träger öffentlicher Belange (TÖB) – also zuständige Verwaltungen und Fachbehörden sowie anerkannte Naturschutzvereinigungen – im Rahmen eines Beteiligungstermines im Oktober 2018 die Möglichkeit, den Vorschlag von Straßen.NRW zu diskutieren und Anpassungen vorzuschlagen.

Einige Teilnehmende sprachen sich für verschiedene Erweiterungen des vorgeschlagenen Untersuchungsraumes aus. So wurde beispielsweise der Einbezug der angrenzenden FFH-Gebiete Wahner Heide und Siegniederung angeregt. Diese werden im Endergebnis der UVP jedoch berücksichtigt, auch wenn sie außerhalb des UVS-Untersuchungsraumes liegen. Denn für das FFH-Gebiet der Rhein-Fischschutzzonen wird parallel eine von der UVS unabhängige FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt, bei der ein Untersuchungsgegenstand die funktionalen Beziehungen zu weiteren Natura 2000-Gebieten sind, zu denen die FFH-Gebiete gehören. Für diese Prüfung wird ein eigener Untersuchungsraum abgegrenzt, der so eingerichtet wird, dass genau diese Wechselbeziehungen berücksichtigt werden können.

Räumliche Abgrenzung bleibt flexibel

Die Größe des UVS-Untersuchungsraumes wurde im Anschluss an den Beteiligungstermin noch einmal erweitert und liegt nun bei 6.792 ha. Die Abgrenzung nach Westen und Osten ergibt sich aus den möglichen Anschlussstellen an die A 555 und die A 59. In Nord-Süd-Richtung umfasst er das Gebiet zwischen Porz und der Linie Kriegsdorf-Rheidt. Die linksrheinischen Anschlussstellen Köln-Godorf und Wesseling gehören ebenfalls zum Untersuchungsraum.

Untersuchungsraum für die UVS zur Rheinspange 553

Eine darüberhinausgehende Ausdehnung bis zur A 4 im Norden und bis zur A 565 im Süden, wie sie im TÖB-Termin angeregt wurde, wurde nicht vorgenommen. Im Norden ist zwischen der festgelegten Grenze am Südrand von Porz und der vorhandenen Rodenkirchener Rheinbrücke keine weitere Möglichkeit für eine Linienführung erkennbar. Auch im Süden erscheint eine Linie südlich von Rheidt und Kriegsdorf als nicht durchführbar. In beiden Fällen würde die Strecke dichte vorhandene Siedlungen queren müssen. Der Bau einer Autobahn ist für Straßen.NRW in diesen Bereichen ausgeschlossen.

Allerdings ist zu betonen, dass die Festlegung des Untersuchungsraumes zur UVS flexibel gehandhabt wird: Der iterative Planungsprozess berücksichtigt umweltfachliche, straßenplanerische, verkehrliche und weitere Aspekte und lässt jederzeit eine Anpassung von Untersuchungsraum und -rahmen zu. Falls beispielsweise erkennbar wird, dass ein sensibler Siedlungsbereich, der bislang nicht Teil des Untersuchungsraumes ist, mit einer Tunnellösung gequert werden könnte, kann der Untersuchungsraum nachträglich entsprechend angepasst werden. Dies gilt auch, falls Varianten außerhalb gefunden werden oder die Bewertung eines Schutzgutes eine Erweiterung des Untersuchungsraumes notwendig macht.

Untersuchungsrahmen: Eigene Datenerhebung zu Vogelarten

Der Untersuchungsrahmen der UVS orientiert sich an den Vorgaben des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG) und den entsprechenden Richtlinien. Bei der vertiefenden Raumanalyse werden alle relevanten Schutzgüter im Untersuchungsraum erfasst und bewertet. Auf diese Weise wird der sogenannte „Raumwiderstand“ ermittelt, aus dem sich dann möglichst konfliktarme Korridore für den Verlauf der neuen Rheinspange 553 ableiten lassen.

Mit Fertigstellung der Planungsraumanalyse konnte auch der Umfang der für das Jahr 2019 anstehenden faunistischen Kartierungen festgelegt werden, um die Betroffenheit des Schutzgutes Fauna beurteilen zu können. Hierzu wurden umfangreich vorliegende Daten Dritter abgefragt und auf Aktualität und Relevanz hin überprüft. Es zeigte sich, dass die Daten für die wichtige Artengruppe Vögel nicht flächendeckend vorliegen. Daher werden hierzu derzeit eigene Kartierungen der relevanten Vogelarten in der Region durchgeführt. Der Kartierraum ist so abgegrenzt, dass letztlich in Kombination mit den vorhandenen Daten Dritter flächendeckende Informationen zum Arteninventar im Untersuchungsraum vorliegen. Zudem wird wie erwähnt eine FFH-Verträglichkeitsprüfung für die Fischschutzzonen am Rhein durchgeführt werden.

Für den Bestand der Wechselkröte, die vermutlich im gesamten Untersuchungsraum vorkommt, wurde im Beteiligungstermin eine intensive Analyse nicht nur der Laichgewässer, sondern auch des Landhabitats gefordert. Diese und weitere faunistische Untersuchungen zu Artengruppen wie Reptilien, Fledermäusen oder Kleinsäugern werden allerdings nicht für den gesamten Untersuchungsraum, sondern später spezifisch für einzelne Varianten erfolgen.

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