Die Brückenvarianten V5B, V6aB und V6bB wurden bei Ihrer Infoveranstaltung in Porz im März 2019 von 2 Ingenieuren wegen der baulichen Gegebenheiten definitiv ausgeschlossen. Hier sei nur eine Tunnelvariante möglich. Warum haben diese Aussagen Ihrer Experten keine Relevanz mehr?
Die Rheinquerung W2.1, die sich in den Varianten 5B, 6aB und 6aT wiederfindet, wurde zuletzt in der Planungswerkstatt als Tunnel- oder Brückenvariante dargestellt. (Siehe Folie 46 der Rahmenpräsentation) Insofern gehen wir davon aus, dass das beauftragte Planungsbüro auch im März 2019 auf dem Infomarkt dazu keine anderen Aussagen getroffen hat. Im weiteren Verlauf der Planung […]
Warum ist das dauerhafte und unwiederbringliche Umweltziel „Wohnen“ mit 2,5 % über alle Zielfelder geringer gewichtet als das Ziel „schnelle Realisierung und geringe Verkehrsbeeinträchtigung im Bauzustand, welches nur wenige Monate auftritt und zu keinen dauerhaften Beeinträchtigungen führt?
Wohnen wird auch bei dem Ziel „Inanspruchnahme hochwertiger Nutzflächen vermeiden“ berücksichtigt. Dort sind in der Basisgewichtung 7,5% vergeben. Wohnen ist kein „unwiederbringliches Umweltziel“. Objektiv betrachtet gilt, dass viele Menschen in ihrem Leben mehrfach umziehen, z. B. Aus beruflichen Gründen oder weil man einfach eine schönere Wohnung gefunden hat. Dennoch ist die Betroffenheit für den Einzelnen […]
Bitte erläutern Sie, warum die nur temporären Zielfelder Realisierungszeit und Verkehrsbeeinträchtigung während der Bauzeit mit 9 % (Basisgewichtung) 4-mal stärker gewichtet wurden als das höchste Schutzgut „Wohnen“?
Wohnen wird auch bei dem Ziel „Inanspruchnahme hochwertiger Nutzflächen vermeiden“ berücksichtigt. Dort sind in der Basisgewichtung 7,5% vergeben. Wohnen ist kein „unwiederbringliches Umweltziel“. Objektiv betrachtet gilt, dass viele Menschen in ihrem Leben mehrfach umziehen, z. B. Aus beruflichen Gründen oder weil man einfach eine schönere Wohnung gefunden hat. Dennoch ist die Betroffenheit für den Einzelnen […]
Warum ist das dauerhafte und unwiederbringliche Umweltziel „Wohnen“ mit 2,5 % über alle Zielfelder („Basisgewichtung“) geringer gewichtet als das Ziel „schnelle Realisierung (3,0 %) und bzw. der Ziel geringe Verkehrsbeeinträchtigung im Bauzustand (3% + 3%), welches nur wenige Monate auftritt und zu
Wohnen wird auch bei dem Ziel „Inanspruchnahme hochwertiger Nutzflächen vermeiden“ berücksichtigt. Dort sind in der Basisgewichtung 7,5% vergeben. Wohnen ist kein „unwiederbringliches Umweltziel“. Objektiv betrachtet gilt, dass viele Menschen in ihrem Leben mehrfach umziehen, z. B. Aus beruflichen Gründen oder weil man einfach eine schönere Wohnung gefunden hat. Dennoch ist die Betroffenheit für den Einzelnen […]
Wer kommt für die Kosten auf, wenn sich die Häuser trotz Absicherung sich absenken. Das Bauvorhaben wird durch ein altes Rheinbett geführt.
Die bei einer Bautätigkeit entstehenden Schäden sind i. d. R. vom Schadensverursacher auszugleichen. Eine detaillierte Betrachtung dieser Problematik kann erst in der Bauphase vorgenommen werden.
Welche Kosten hat das Projekt auf allen Ebenen bisher verursacht und sind diese und weitere Kosten der Planungsphase in den Kosten, die der Variantenauswahl zugrundeliegen, berücksichtigt?
Bei den angegebenen Kosten handelt es sich um erste, erfahrungsbasierte Schätzungen. Die Kostenschätzung beinhaltet die Baukosten. Entschädigungen, Planungskosten und Verwaltungskosten sind nicht enthalten. Für alle neun Varianten werden nun in der vertiefenden Untersuchung noch genauere Kostenschätzungen erarbeitet.
Wieso wurden hier wieder so viele Wohnhäuser untertunnelt? Ist hier überhaupt noch ein Nutzen gegeben im Gegensatz zu den Verkehrszahlen die über die vor 40 Jahren bereits geplante Variante V4B geleitet würden?
Bei der Variante 10T ist ein verkehrlicher Nutzen gegeben. Wie in den Bewertungen der verkehrlichen Wirkungen dargestellt, ist dieser Nutzen jedoch kleiner als bei Variante V4B.
Was für ein Ziel wird hier verfolgt V6aT geht unter weniger Wohnbebauung mit dem Tunnel. Die Strecke macht 0,1 km weniger aus und ist 22 Mio. billiger?
Die Variante V7T verfolgt das Ziel einer gestreckten Linienführung für den Tunnel. Die Führung des Tunnels bei V7T unter der Bebauung ist bautechnisch machbar bei geringeren Baukosten gegenüber V6aT. Das Unterfahrrecht für den Baulastträger wird im späteren Planfeststellungsverfahren geregelt. Die Entschädigung der Grundstückseigentümer kann z.B. unter Beachtung vom Grundstückswert und Abstand zwischen Tunnel und Geländeoberfläche […]
Könnte der Tunnel auch bis einschliesslich der Auffahrten auf die A555 verlängert werden und was würde das zusätzlich Kosten?
Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Autobahnen sollen Ein- und Ausfahrten im Tunnel vermieden werden. Aus Verkehrssicherheitsgründen ist eine Tunnelverlängerung bis zu den Rampen zu vermeiden.
Was tun Sie, wenn private bebaute Grundstücke untertunnelt werden müssen?
Möglich Entschädigungsansprüche werden erst nach einem möglichen Planfeststellungsverfahren im Rahmen der Grunderwerbs- und Entschädigungsverhandlungen geregelt. Führen Verhandlungen nicht zum Erfolg, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit Beeinträchtigungen und Eingriffe in Eigentumsverhältnisse in einem gesonderten Entschädigungsfeststellungsverfahren zu regeln. Wichtig zu wissen ist auch, dass die Linien in der aktuellen Variantenuntersuchung eher als Korridor zu verstehen sind. In […]