Variante V9aB: Voraussichtlicher Verlust von 14 Wohnhäuser an der Rheinstraße und Ubierweg! Welche sind genau betroffen? Welche Berechtigung gibt es dazu?
Im aktuellen Stand der Planung überspannt die Variante V9aB in der Tat 14 Wohnhäuser in Urfeld in den Straßen Ubierweg und Rheinstraße. Im weiteren Verlauf der Planung werden alle Varianten vertieft untersucht. In dieser vertieften Untersuchung werden wir sehr genau die sich ergebenden Betroffenheiten hinsichtlich der bebauten Flächen betrachten und bewerten. Um einen möglichst vollständigen […]
Warum ist bei dieser Variante keine geradlinige Linienführung nördlich von Lülsdorf auf die Linienführung aus Variante V5B nördlich von Libur zu O2 möglich? Kürzere Strecke = geringerer Raumwiderstand.
Ein Trassenverlauf, wie Sie ihn beschreiben, wurde mit der Variante 3B ebenfalls geprüft. Es gibt nicht den einen Grund, warum diese Variante im Ergebnis nicht zu den neun besten gehört. Vielmehr ist die Summe aller Bewertungen in den drei Zielfeldern ausschlaggebend. Man kann aber sagen, dass diese Variante zum Beispiel aufgrund des komplizierten Autobahnknotens O2 […]
Wie sieht der Lärm- und Emissionsschutz für die Varianten V5B, V6aB, V6bB aus?
In der vertiefenden Prüfung wird eine Lärmuntersuchung angefertigt. Wo der berechnete Lärmpegel die gesetzlichen Grenzwerte überschreitet, werden konkrete Lärmschutzmaßnahmen geplant. Später, im Rahmen der Entwurfsplanung, wird zudem unter Berücksichtigung des Geländes sowie der vorhandenen Bebauung der Lärmpegel für alle Gebäudefassaden sowie Außenbereiche (z.B. Terrassen oder Balkone) detailliert ermittelt. Außerdem wird eine umfangreiche Luftschadstoffuntersuchung angefertigt. Hierbei werden die […]
Warum werden Varianten (V5B, V6aB, V6bB), die nur ca. 80 Meter neben (unsere Nachbarn sind noch näher dran) und ca. 200 Meter vor unserem Haus verlaufen, nicht von vornherein ausgeschlossen?
Im weiteren Verlauf der Planung werden alle neun Varianten vertieft untersucht. In dieser vertieften Untersuchung werden wir sehr genau die sich ergebenden Betroffenheiten hinsichtlich der bebauten Flächen betrachten und bewerten. Um einen möglichst vollständigen Abwägungsprozess abzubilden, wurden an dieser Stelle keine Ausschlusskriterien bei der Bewertung der Varianten definiert. Grundsätzlich ist ein Überspannen von Wohnhäusern nicht […]
Ist strassen.nrw ein Kooperationspartner von HAUSGOLD | talocasa GmbH? Ich finde es äußerst merkwürdig, dass ich parallel zu Ihrer Eingangsbestätigung ein Angebot zur Bewertung unseres Hauses bekomme.
Straßen.NRW ist Landesbehörde und Vorhabenträger dieses Straßen-Infrastrukturprojekts – eine Kooperation mit einem Portal für Immobilienverkauf ist nicht im Interesse von Straßen.NRW und besteht nicht. Weiterhin werden von den Webseiten der Rheinspange 553 auch keine persönlichen Daten an Dritte weitergegeben.
Die Verkehrsuntersuchung hat ergeben, dass zusätzlicher Verkehr „angezogen“ wird; bei der Nordvariante 36.000, bei der Südvariante 26.300 zusätzliche Fahrzeuge. Mit welchen Argumenten kann dies in Zeiten des Klimawandels und der notwendigen Energiewende begründet und rechtfertigt werden?
Die Untersuchung des Nord- bzw. Südplanfalls hat gezeigt, dass die Verkehrsbelastungen der Rheinspange 553 nicht den Entlastungen auf der Rodenkirchener und der Friedrich-Ebert-Brücke entsprechen. Den darüberhinausgehenden Verkehrsbelastungen liegen zwei verschiedene Effekte zugrunde. Hauptsächlich werden durch den Bau der Rheinspange neue Verkehrsbeziehungen ermöglicht. Zum Beispiel ist es für Einwohner der Stadt Niederkassel nun attraktiv auf der […]
Bei den Varianten V5B, V6aB, V6bB verläuft die Brücke über Teilen des Evonik-Werks mit Betrieben, die der Störfallverordnung unterliegen. Wie kann es sein, dass die sich daraus ergebenden Risiken und Gefahren bewusst in Kauf genommen werden?
Zur Prüfung der Auswirkungen solcher und anderer Störfallbetriebe im Planungsraum auf die einzelnen Varianten wird in der nun anstehenden vertiefenden Prüfung ein sogenanntes Seveso-III-Gutachten erstellt. Mehr Informationen dazu erhalten Sie hier.
Wieso wurde eine Variante weiterverfolgt, von denen sowohl Hr. Kolks (z.B. 11.03.2020) als auch Hr. Däumler (z.B. 04.02.2020) öffentlich zugesagt haben, dass es keine Variante über Wohnbebauung geben wird? Halten Sie das für eine transparente und offene Bürgerbeteiligung?
Im weiteren Verlauf der Planung werden alle Varianten vertieft untersucht. In dieser vertieften Untersuchung werden wir sehr genau die sich ergebenden Betroffenheiten hinsichtlich der bebauten Flächen betrachten und bewerten. Um einen möglichst vollständigen Abwägungsprozess abzubilden, wurden an dieser Stelle keine Ausschlusskriterien bei der Bewertung der Varianten definiert. Grundsätzlich ist ein Überspannen von Wohnhäusern nicht vorgesehen.
Bitte erläutern Sie, wie die in dieser Variante gegebenen 14-fachen Betroffenheit der Wohnbebauung zu anderen Varianten berücksichtigt wurde.
Eingriffe in die Wohnnutzung spielen im Zielfeld Umwelt eine Rolle. Hier ist in der Basisgewichtung das Ziel „Wohnen“ mit 2,5 Prozent gewichtet. Es werden hierbei zum Beispiel Lärmzunahmen und Verschattungen bewertet. Im Zielfeld Wirtschaftlichkeit ist die “Inanspruchnahme hochwertiger Nutzfläche” in der Basisgewichtung mit insgesamt 7,5 Prozent gewichtet. Hier werden die direkten Eingriffe in Wohneigentum bewertet. […]
Ist eine Kombination der Rheinquerung mit der zeitgleich in Planung/Prüfung befindlichen Straßenbahn-Anbindung berücksichtigbar? Und wie flexibel ist man hierbei?
Der Rhein-Sieg-Kreis plant in seiner Zuständigkeit als Aufgabenträger für den Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) eine Stadtbahnverbindung Bonn-Niederkassel-Köln. Gemäß Beschlussfassung des Rhein-Sieg-Kreises sowie der Städte Köln und Bonn soll diese Brücke in einem Korridor zwischen Langel und Lülsdorf entstehen. Andere Korridore scheiden aus verkehrlichen Gründen aus. Das Stadtbahnprojekt ist für sich allein förderfähig und umsetzbar. Eine Bündelung […]