Woraus ergibt sich die Planungslegitimation für eine Anschlussstelle in der Planung? Wo ist diese im Bundesverkehrswegeplan bzw. dem Ausführungsgesetz enthalten?

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Die Planungslegitimation einer Anschlussstelle ergibt sich aus den Grundlagen der Projektanmeldung. Grundlage der Projektanmeldung der Rheinspange im BVWP 2030 war die Beispieltrasse AK Köln-Godorf  AD Köln-Lind einschließlich einer entsprechenden Kostenermittlung. Die Anschlussstellen an das untergeordnete Netz sind Bestandteil dieser Beispieltrasse und wurden in der dazugehörigen Kostenermittlung mitberücksichtigt. Zudem sind sie auch im Übersichtslageplan der BVWP-Anmeldung enthalten.

Grundsätzlich sind im Bundesverkehrswegeplan in den Projektdossiers entsprechender Neubauvorhaben nur die Autobahnknoten aufgeführt. Bei der Rheinspange 553 sind das die Verknüpfungen mit den bestehenden Autobahnen A59 und A555.

Die Verknüpfung der Rheinspange zum untergeordneten Netz ist erforderlich um die angrenzende Region an die neue Autobahn anschließen zu können.

In einer bereits beantworteten Nutzerfrage werden die Anschlussstellen thematisiert: Diese Informationen könnten auch in diesem Zusammenhang hilfreich sein.

Nutzerfrage, eingestellt am 17. Juli 2020