Werden Querungen für Rad- und Fußverkehr in den Planungen zur Rheinspange berücksichtigt?

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In der Verkehrsuntersuchung zur Rheinspange A553 wurde neben dem motorisierten Verkehr im Untersuchungsraum auch das Potenzial der rheinquerenden Fußgänger und Radverkehre erfasst.

Zum aktuellen Zeitpunkt der technischen Planung zur Rheinspange spielen mögliche Querungen für Fußgänger und Radfahrer jedoch noch keine Rolle. Der derzeitige Planungsauftrag – und damit auch der Finanzierungsrahmen –  beziehen sich auf eine 4-streifige Autobahnquerung für den Kfz-Verkehr. Sollen Wünsche anderer Verkehrsträger (z.B. lokaler Gebietskörperschaften) realisiert werden, sind diese frühzeitig in die Planung zu integrieren.

Im Vergleich zu einer Brückenlösung wäre die zusätzliche Verwirklichung von Fußgänger- und Fahrradwegen bei einer Tunnellösung als aufwändiger anzusehen.

Nutzerfrage, eingestellt am 4. März 2020