Insbesondere aus umweltfachlicher Sicht schneidet diese Variante im Vergleich zu anderen Varianten deutlich schlechter ab. Allerdings steht dem z.B. ein besonders hoher verkehrlicher Nutzen gegenüber. In Absprache mit dem Landes- und Bundesverkehrsministerium wird sie, unter Berücksichtigung aller drei Zielfelder, nun ebenfalls vertiefend geprüft. Im Rahmen dieser Prüfung wird unter anderem eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt und der Eingriff in dieses Schutzgebiet genauer betrachtet. Zur FFH-Verträglichkeitsprüfung empfehlen wir unser Infopapier.