Wichtige Entscheidungsgrundlage bei der Genehmigung
Die UVP ist ein Instrument zur wirksamen Umweltvorsorge. UVP-pflichtige Vorhaben, z. B. der Bau einer Bundesautobahn wie der Rheinspange 553, werden im Hinblick auf die Umweltauswirkungen des geplanten Standortes bzw. möglicher Trassenverläufe untersucht und überprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird bei der behördlichen Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens berücksichtigt. Der Teil der UVP, der die textlichen und kartografischen Darstellungen der Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt enthält, wird als Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) bezeichnet. Sie wird nach den Vorgaben des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG) erarbeitet.Ablauf der UVS
In der UVS erfolgt zunächst eine Beschreibung und Bewertung der Umwelt im Planungsraum. Im Anschluss werden die umwelterheblichen Auswirkungen des Vorhabens ermittelt und bewertet sowie Alternativen geprüft. Daraus resultieren Hinweise zu einer möglichst konfliktarmen Durchführung. Die UVS gliedert sich in drei abgrenzbare Schritte:1. Planungsraumanalyse
In der Planungsraumanalyse werden vorläufige „Raumwiderstandskarten“ erstellt und die Verträglichkeit mit den sogenannten Natura-2000-Gebieten, also FFH-(Fauna-Flora-Habitat) Gebieten und Vogelschutzgebieten, überschlägig geprüft. Ziel der Analyse ist es, frühzeitig diejenigen Bereiche zu identifizieren, die aufgrund ihrer umwelt- und naturschutzfachlichen Bedeutung, Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit ein hohes Konfliktpotenzial aufweisen. Auf dieser Grundlage werden der Untersuchungsraum und die Untersuchungsinhalte eingegrenzt und definiert.
2. Vertiefende Raumanalyse
In der Phase der vertiefenden Raumanalyse werden dann alle Schutzgüter gemäß § 2 UVPG untersucht:
- Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit
- Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
- Fläche
- Boden
- Wasser
- Luft, Klima
- Landschaft
- Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Zunächst werden alle Schutzgüter systematisch erfasst, bewertet und in eine Karte eingetragen. Legt man alle bewerteten Schutzgüter übereinander, erhält man im Ergebnis eine Raumwiderstandskarte für den Untersuchungsraum (vgl. Abbildung 1). Auf Basis dieser Darstellung können dann im nächsten Schritt relativ konfliktarme Korridore für den Verlauf der Rheinspange abgeleitet werden.
3. Auswirkungsprognose / Variantenvergleich
Im nächsten Schritt werden dann die möglichen Auswirkungen verschiedener Varianten der Rheinspange auf die Schutzgüter bewertet. Unterschiedliche Varianten werden so hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen systematisch vergleichbar gemacht. Das Ergebnis stellt die schutzgutübergreifende Vorzugsvariante bzw. Variantenreihenfolge im Hinblick auf bedeutsame Umweltauswirkungen dar (vgl. Abbildung 2).
Diese umweltfachliche Präferenz kann letztlich von der gesamtplanerischen Vorzugsvariante abweichen, in die weitere Faktoren, beispielsweise die Verkehrsauswirkungen, einfließen.
Weitere umweltfachliche Untersuchungen
Zusätzlich werden umfassende Verträglichkeitsprüfungen für durch das geplante Vorhaben betroffene Natura 2000-Gebiete sowie gezielte faunistische Untersuchungen angestellt. Auch eine detaillierte Untersuchung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Luftschadstoffe ist verpflichtender Bestandteil der umweltfachlichen Untersuchungen. Sie alle fließen letztlich in die UVS ein.
Beteiligungsmöglichkeiten während der UVS
Im Rahmen der UVS gibt es verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten. Zu jedem der drei skizzierten Schritte finden Abstimmungstermine mit den sogenannten Trägern öffentlicher Belange (kurz TÖB = betroffene Fachbehörden und anerkannte Naturschutzvereinigungen) statt.
Auch die Öffentlichkeit wird eingebunden. Bevor die Linie endgültig bestimmt wird, werden die UVS und weitere Verfahrensunterlagen einen Monat lang in allen betroffenen Städten und Gemeinden öffentlich ausgelegt. Bürgerinnen und Bürger, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist ihre Einwendungen gegen das Vorhaben einreichen.
Im Rahmen eines anschließenden Informationstermins werden die eingegangenen Stellungnahmen noch einmal gemeinsam mit der Behörde und den Einwendenden diskutiert und beraten. Je nach Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen kann es zu Änderungen der Planungsunterlagen kommen, die dann eventuell erneut ausgelegt und erörtert werden müssen.
Straßen.NRW bietet bei der Planung der Rheinspange 553 über diese Beteiligungsformate hinaus viele weitere frühzeitige und informelle Dialogmaßnahmen an.