Vorplanung und Linienbestimmung – Voraussetzung für die weitere Entwurfsplanung

Bis zur Umsetzung eines Straßenbauprojektes wie der Rheinspange 553 sind verschiedene Planungsphasen zu durchlaufen. Das komplexe Verfahren dauert bei einem Vorhaben dieser Größenordnung viele Jahre. Der Artikel fasst die wesentlichen Schritte im Rahmen der Vorplanung zusammen.

Bei der Planung einer Autobahn sollen und müssen vielfältige Aspekte untersucht und abgewogen werden. Das Ziel aller Planungen ist es, eine verkehrlich sinnvolle, technisch machbare sowie eine wirtschaftlich vertretbare und umweltverträgliche Lösung herauszuarbeiten.

Ablauf der Linienfindung

Die Planung zur Rheinspange 553 befindet sich noch ganz am Anfang – genau gesagt am Beginn der Vorplanung. In dieser Phase geht es darum, einen optimalen Verlauf der neuen Rheinquerung zu erarbeiten. Konkret bedeutet das, dass auf den Plänen mögliche Streckenverläufe als Linien dargestellt und Anfangs- und Endpunkt der geplanten Autobahn bestimmt werden. Für jede dieser Trassenvarianten werden innerhalb eines festgelegten Korridors die Auswirkungen auf die Umwelt, die technische Machbarkeit, die Wirtschaftlichkeit sowie der verkehrliche Nutzen untersucht und bewertet. Am Ende der Vorplanung wird die Trasse, die in dieser Bewertung am besten abschneidet (sogenannte Vorzugsvariante), in die nächste Phase, die Entwurfsplanung, überführt.

 

 

Voraussetzung für die Linienfindung ist aber zunächst einmal die vorbereitende Grundlagenermittlung. In Abstimmung mit unterschiedlichen Fachbehörden wird zu Beginn der Planung der Umfang der erforderlichen Untersuchungen und Gutachten festgelegt. Diese werden dann sukzessive angefertigt und ausgewertet. Erst auf der Grundlage der Gutachten kann dann die Bewertung unterschiedlicher Trassen vorgenommen werden.

Ziele und Inhalte der zu erstellenden Gutachten

Drei wesentliche Untersuchungen prägen die Vorplanung: Die Verkehrsuntersuchung, die Umweltverträglichkeitsstudie und der straßenplanerische Variantenentwurf

Ziel der Verkehrsuntersuchung ist es, die verkehrlichen Wirkungen verschiedener Varianten der Rheinspange abzubilden. Hierzu müssen zunächst die heutigen Verkehrsbelastungen und Verkehrsrouten untersucht werden. Die neu erhobenen Daten bilden zusammen mit bereits vorhandenen Datensätzen die Grundlage für den Aufbau eines Verkehrsmodells. Das erarbeitete Modell ermöglicht es, die künftige Verkehrssituation im Planungsraum abzuschätzen und die verkehrlichen Auswirkungen unterschiedlicher Trassenverläufe der Rheinspange zu prognostizieren – also bewertbar zu machen. Die Verkehrsuntersuchung stellt damit eine wichtige Grundlage für die Linienfindung dar.

Die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf die einzelnen Schutzgüter – also zum Beispiel Menschen, Tiere, Pflanzen, Klima, aber auch kulturelle Güter. Um sicherzustellen, dass alle maßgeblichen Auswirkungen berücksichtigt werden, erhalten die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange im Rahmen der UVS die Möglichkeit, sich zu beteiligen.

Im straßenplanerischen Variantenentwurf werden unterschiedliche Trassenverläufe entwickelt. Dabei ergeben sich aus der Verbindungsfunktion (kontinental/großräumig) und der Entwurfsklasse (Fernautobahn) der neuen Rheinspange bestimmte technische Regeln, die zu berücksichtigen sind. Bei der Ausarbeitung der Varianten wird darauf geachtet, dass durch eine geeignete Linienführung in Lage und Höhe, Umweltkonflikte minimiert werden. Auf der Grundlage des straßenplanerischen Variantenentwurfes sind Aussagen über notwendige Ingenieurbauwerke, die Art und Menge des anfallenden Bodenmaterials (Massenbilanz), die zu erwartenden Immissionen (Fachbeiträge Lärm und Luftschadstoffe) sowie grobe Angaben zu einer Kostenschätzung möglich.

Einbeziehung der Öffentlichkeit und Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange

Für die Öffentlichkeit werden die erarbeiteten Unterlagen ausgelegt. Das heißt, sie werden an mindestens einem Ort, oft sogar an mehreren Orten, in Papierform zur Einsichtnahme für alle Interessierten bereitgelegt. Die Träger öffentlicher Belange, zum Beispiel die anerkannten Naturschutzverbände, werden zu drei wesentlichen Terminen während der UVS beteiligt: Zuerst werden gemeinsam Untersuchungsraum, -zeit und -inhalt bestimmt. In einem zweiten Termin werden dann auf Grundlage einer Raumwiderstandskarte die zu bewertenden Trassenvarianten ausgewählt. Und zuletzt – in einem dritten Termin – wird die Rangfolge der Varianten und die Vorzugsvariante festgelegt. Darauf folgt eine Einwohner-/Bürgerversammlung, in der die Planungsentwürfe öffentlich erörtert werden.

Bei der Planung der Rheinspange 553 werden die Menschen und Interessengruppen aus der Region über diese gesetzlich verpflichtenden Maße hinaus intensiv in den Prozess eingebunden.

Im abschließenden Erläuterungsbericht zur Linienbestimmung sind die Gründe, die zur Linienentscheidung und zum Ausscheiden anderer Linien geführt haben, darzulegen. Bestandteil dieser Darlegung ist ein sehr umfassender Vergleich der Umweltauswirkungen der untersuchten Varianten.

Bestimmung der Linienführung

Bei einem Neubau von Autobahnen legt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die geplante Trasse als Ausgangsbasis für die weiteren Planungsschritte fest. Die bestimmte Linienführung ist als Planungsentscheidung verbindlich für alle öffentlichen Planungsträger und für die weitere Entwurfsbearbeitung. Sie wird öffentlich bekannt gemacht.

 

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