Welche Auswirkung hat das am 5.11. vom dt. Bundestag beschlossene Investitionsbeschleunigungsgesetz (vgl. BMVI-PM 058/20) auf dieses Projekt, ins. Hinsichtlich „sofortiger Vollzug bei Baurecht“ und kürzeres Verwaltungsgerichtsverfahren?

Die Auswirkungen des Investitionsbeschleunigungsgesetzes werden zurzeit seitens der Verwaltung hinsichtlich des “sofortigen Vollzuges” geprüft. Unabhängig davon ist das Bundesverwaltungsgericht als erste und einzige Gerichtsinstanz bei diesem Projekt zuständig.

Wie wurden konkret „Planbedingte Wertverluste“ als private Belange im Rahmen der Abwägungsentscheidung (zur Fortführung der Planungen dieser Variante) berücksichtigt (vgl. Aussage Straßen.NRW auf dieser HP zum Thema „Wertverlust“)?

Ein Ausgleich für den durch die Lage zur A 553 bedingten möglichen Wertverlust des Grundstückes/der Immobilie findet nicht statt.  Dass ein Grundstück am Grundstücksmarkt wegen seiner Lage zu einer Straße an Wert verliert, wird nicht als nachteilige Wirkung auf Rechte des Grundstücks­eigentümers vom Gesetzgeber erkannt. Allerdings sind Auswirkungen einer Baumaßnahme auf den Verkehrswert eines unmittelbar betroffenen Grundstückes […]

Mit der Begründung, dass bei Variante 10 die Trasse „linksrheinisch direkt durch das Siedlungsgebiet von Widdig [läuft]“, wurde die Variante nicht durch Sie weiterverfolgt. Warum wird die Variante 9aB, die direkt durch Urfeld läuft, nicht ebenfalls ausgeschlossen?

Eine Variante 10 als Brücke ist technisch machbar, drängt sich jedoch nicht auf, da hier größere Beeinträchtigungen auf das Wohngebiet zu erwarten sind. Daher ist eine Variante V10B bereits nicht mehr unter den 17 richtlinienkonformen Trassen aufgeführt. 

Die Autobahn soll neben der L28/L269 gebaut werden. Auf dieser Strecke wird sich das Verkehrsaufkommen erhöhen, da die Menschen die Strecke nutzen, um auf die Autobahn auffahren zu können. Ist die damit verbundene erhöhte Lärmbelästigung mit in die Gesamtanalyse der Lärmbelästigung eingeflossen?

Die Veränderung des Verkehrsaufkommens im untergeordneten Netz wird in der Verkehrsuntersuchung betrachtet. Die damit verbundenen Auswirkungen auf Anwohnerinnen und Anwohner wurden bei der Auswahl der nun neun vertiefend zu prüfenden Varianten durch die umweltfachliche Bewertung des Zielfeldes „Wohnen“ ebenfalls grob berücksichtigt.  Art und Umfang notwendiger Lärmschutzmaßnahmen werden jedoch erst im Rahmen der nun anstehenden vertieften Variantenuntersuchung überprüft. Wo der berechnete Lärmpegel die gesetzlichen Grenzwerte überschreitet, werden konkrete Lärmschutzmaßnahmen geplant. […]

Wie breit wäre diese Brücke? Was wird in der Bewertung höher gewichtet: a) lange Bauzeit + hohe Baukosten oder b) der hohe Raumwiderstand im rechtsrheinischen?

In der Basisgewichtung wurden die Baukosten mit 30% und die Bauzeit mit 3% gewichtet. Der Raumwiderstand insgesamt, also über alle Schutzgüter hinweg, wurde in den Basisgewichtung mit 30% gewichtet (=Gesamtgewicht Zielfeld Umwelt). Die Basisgewichtung war aber nicht ausschlaggebend für die Auswahl. Vielmehr wurde im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse die Gewichtung der Zielfelder stark variiert. Die Vorauswahl der 9 zu […]

Warum wird die 4B verkehrlich so positiv bewertet? Viel wichtiger als die verkehrliche Entlastung der Rodenkirchener Brücke (Erweiterung auf 10 Spuren) ist doch die der Friedrich-Ebert-Brücke, deren Fahrspuren nach Neubau gleich bleiben sollen. Warum schneiden die Südvarianten hier nicht besser ab?

4b4bDie verkehrliche Bewertung der Variante 4B sowie der Südvarianten können Sie hier einsehen. Diese Bewertung wird auf der Grundlage des Verkehrsmodells durchgeführt.    Sowohl der 8-streifige Ausbau der Rodenkirchener Brücke als z.B. auch der Ausbau der Friedrich-Ebert-Brücke in Bonn sind in der Verkehrsuntersuchung für die Rheinspange und somit auch in der verkehrlichen Bewertung bereits berücksichtigt worden.