Rheinspange: So sehen die nächsten Planungsschritte aus

Person, die die Treppe hinaufgeht

Aktualisiert im März 2022

Die Rheinspange befindet sich noch in der Phase der Vorplanung: Zwölf Varianten für einen möglichen Verlauf der Rheinspange werden vertiefend untersucht, in den Bereichen Verkehr, Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit. Wie geht es jetzt genau weiter? Und wann ist voraussichtlich mit der Entscheidung über die sogenannte Vorzugsvariante, also die Variante, die bei der Bewertung aller Untersuchungsergebnisse in Summe am besten abschneidet, zu rechnen ?

Während der Vorplanung werden insgesamt drei Termine zur Abstimmung der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) durchgeführt. Der dritte und letzte UVS-Abstimmungstermin wird im Sommer 2022 stattfinden. In diesem Termin werden die Auswirkungen aller Varianten auf den Menschen und die Umwelt vorgestellt und diskutiert. Die Varianten werden dabei mit Blick auf ihre Umweltauswirkungen in eine Rangfolge gebracht. So kann aus umweltfachlicher Sicht die „beste“ Variante ermittelt werden.

In die Ermittlung der gesamtplanerisch „besten“ Variante, der Vorzugsvariante, fließen dann noch weitere Untersuchungen ein, beispielsweise zu den Auswirkungen auf den Verkehr und zur Wirtschaftlichkeit. Die Ergebnisse aller Untersuchungen werden im zweiten Projekt-Abstimmungstermin diskutiert und eine Vorzugsvariante vorgeschlagen. Dieser Termin soll im Herbst 2022 stattfinden.

Die favorisierte Linie wird anschließend der Öffentlichkeit bekannt gemacht: Das Dialogforum und der Politische Begleitkreis werden in einer Sitzung informiert, direkt daran schließt die Information der breiten Öffentlichkeit an.

Es folgt das Verwaltungsverfahren zur Linienbestimmung, in dem die Unterlagen zur Linienbestimmung öffentlich ausgelegt werden. Die Träger öffentlicher Belange (Fachbehörden, Städte und Gemeinden und Verbände) sowie Bürger*innen haben hier die Möglichkeit, Anmerkungen zu machen, die im Verfahren berücksichtigt werden können.

Die abschließende Linienbestimmung erfolgt durch das Fernstraßen-Bundesamt (FBA), das seiner Entscheidung die Ergebnisse der vorangegangenen Abstimmungen, Untersuchungen sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung zugrunde legt.

Kommentare

7 Antworten

  1. Die neue Brücke endlastet die alte Brücke Richtung Bonn,ist schon klar. Aber Kreuz Köln Süd ist heute schon ab 15 Uhr mit Stau ab Godorf 6km. Wenn die Querung fertig ist, werden wir Stau ab Wesseling Richtung Köln haben. Und was meint ihr wo der Verkehr aus Richtung Bonn dann durch fährt.???
    Was heute schon zu sehen ist . Überfüllte B9 und ganze Stadt Wesseling.DANKE

    1. ich glaube, dass kann man gar nicht so pauschal sagen. Ob Wesseling durch die neue Brücke stäter belastet oder entlastet wird, hängt stark davon ab, wohin die Menschen fahren wollen, die im Stau stehen.

      Meine Einschätzung ist, dass der Ausbau des Straßenverkehrsnetzes besser ist, als kein Ausbau.

    2. Nein, das glaube ich nicht, denn nun hätte ein Autofahrer, der Richtung Köln fährt, die Möglichkeit die Rheinseite zu wechseln und Richtung A59 zu fahren. Damit würde er das Kreuz Köln-Süd entlasten. Und umgekehrt, könnte ein Fahrer der A59, der nach Bonn fährt, früher auf die A555 wechseln, was der Rheinbrücke in Bonn helfen würde.

  2. Ich ein großer Fan der Verbesserung des ÖPNV – ich habe mich persön-lich in meiner Firma stark für die Einführung eines Jobtickets ins Zeug gelegt.

    Wir haben damals zur Vorbereitung in unserer Firma eine Befragung durchgeführt, von wo nach wo unsere Mitarbeiter denn eigentlich fah-ren möchten. Auf der Grundlage der Ergebnisse wollten wir ihnen erläu-tern, dass ihre Mobilitätswünsche auch mit dem ÖPNV (oder alternativ mit dem Fahrrad) gut erfüllbar sind.

    Resultat:

    Wegen der z.T. recht weiten Entfernungen und der fast immer sehr komplizierten Wegstrecken gab es nur im Ausnahmefall eine halbwegs direkte und zeitlich realistische Alternative zum motorisierten Individu-alverkehr (Auto bzw. Motorrad). Deshalb hätte die Einführung eines Jobtickets nur für eine verschwindend kleine Gruppe unserer Mitarbei-ter (mit privilegierten, weil gut angebundenen Wohnorten) wirklich Sinn gemacht. Da wir als Firma das Jobticket aber für ALLE unsere Mitarbeiter hätten bestellen und die Kosten dann hätten umlegen müssen, haben wir bei dieser Sachlage naturgemäß auf die bereits fest avisierte Einfüh-rung des Jobtickets verzichtet, da diese nur wenig Nutzen, dafür aber viel Unmut gestiftet hätte.

    Fazit:

    Es ist völlig unrealistisch, zu glauben, dass mit dem ÖPNV (oder auch mit dem Fahrrad) sämtliche Mobilitätsbedürfnisse abgedeckt werden könnten. Dazu sind diese einfach zu weitläufig, divers und vielfältig.

  3. ich glaube, daß mit dem Bau der „Rheinspange“ sich speziell der LKW-Fernverkehr Richtung Süddeutschland verlagern wird, dann wird die Rodenkirchener Brücke zwar entlastet, dafür rasen die LKW´s dann durch die anderen Orte, vom Privat-und Pendler-Verkehr ganz abgesehen.
    Sie geben ja selbst an, daß mit einem Verkehrsaufkommen von rd. 30-32000 Fahrzeugen/Tag gerechnet wird

  4. Lieber Rheinanlieger, niemand behauptet, dass der ÖPNV sämtliche Mobilitätsbedürfnisse abdeckten kann und soll! Aber er muss seinen Beitrag leisten. Dieser Beitrag hängt davon ab, wie attraktiv die Ticket Preise (im Vergleich zur PKW Nutzung) und das Strecken-Angebot gerade im ländlichen Raum sich entwickeln.

  5. Darum wäre es ja auch wichtig, statt eine neue Autobahnbrücke jetzt mal was für die Verkehrswende zu tun. Eine Brücke zu bauen, die nur für die gewünschte / gepalnte Stadtbahnabindung von Niederkasel bis Bonn ist (plus Fußgänger u. Radfahrer).
    Das wär doch mal ein Anfang.

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