Ein Teilnehmer äußert seine Überraschung hinsichtlich des genannten Bauzeitraums von mindestens zehn Jahren. Er habe gehofft, dass das Projekt schneller realisiert würde. Herr Däumer antwortet, dass sich die zehn Jahre zum einen aus der reinen Bauzeit von acht Jahren ergeben. Zum anderen muss auch Zeit für Ausführungsplanung und Vergabe eingerechnet werden.
Ein weiterer Teilnehmer fragt, ob das Fernstraßen-Bundesamt oder die Autobahn GmbH Gespräche mit Betroffenen und Eigentümer*innen suche. Zudem fragt er, wer bis zur Planfeststellung der Vorhabenträger sei. Herr Däumer antwortet, dass das Fernstraßen-Bundesamt Träger des formellen Verfahrens zur Linienbestimmung ist. Es sorgt dafür, dass die Unterlagen in den betroffenen Gemeinden ausgelegt werden. Alle Bürger*innen können sich diese anschauen und dazu äußern. Im informellen Verfahren möchte die Autobahn GmbH während der Entwurfsplanung zusätzlich ein Format für Menschen anbieten, die von der Trasse betroffen sind.
Eine Teilnehmerin fragt, ob die Trasse durch eine politische Entscheidung auf Bundesebene noch geändert werden könne – etwa durch den Bundesverkehrsminister. Herr Däumer antwortet, dass sich die Autobahn GmbH als Exekutive grundsätzlich nach dem Gesetz richtet und ihren Planungsauftrag ausführt. Frau Schaffrath ergänzt, dass die Variantenentscheidung auf technischen und fachlichen Beurteilungen beruht. Diese Beurteilungen können nicht durch eine politische Entscheidung geändert werden. Trotzdem können sich durchaus politische Schwerpunkte auf die Planung auswirken, auf die die Autobahn GmbH keinen Einfluss hat.
Ein Teilnehmer bezieht sich auf Äußerungen des nordrhein-westfälischen Ministers für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, der Sanierung Vorrang vor Neubau einräume. Der Teilnehmer fragt nach den Zuständigkeiten von Bund und Land. Herr Däumer antwortet, dass nicht das Land, sondern der Bundesverkehrsminister zuständig ist. Er ergänzt, dass Brückensanierungen und Neubauten nicht immer klar zu trennen sind: So dient die Rheinspange auch der Entlastung des Verkehrs, wenn die Rodenkirchener Brücke und die Friedrich-Ebert-Brücke erneuert werden. Der Teilnehmer fragt weiter, ob die Entscheidung über die Realisierung der Rheinspange in der Befugnis des Bundesverkehrsministers liege oder ob auch der Bundestag, etwa über den Bundesverkehrswegeplan, noch Veränderungen herbeiführen könne. Herr Däumer antwortet, dass der Bundesverkehrswegeplan ein Kabinettsbeschluss ist. Der Bedarfsplan jedoch ist ein Anhang des Fernstraßengesetzes, das durch den Bundestag bestimmt wird. Wenn der Bundestag ein anderes Gesetz beschließt, können sich auch die Planungen verändern.
Eine weitere Teilnehmerin äußert ihre Zweifel, dass die Sanierungsmaßnahmen an der Friedrich-Ebert-Brücke und der Rodenkirchener Brücke bis zur Fertigstellung der Rheinspange aufgeschoben werden könnten. Frau Schaffrath antwortet, dass es dabei um den Neubau der genannten Brücken geht – Sanierungsarbeiten werden bis dahin parallel zu den Arbeiten an der Rheinspange erfolgen und laufen an beiden Brücken auch bereits. Die Planungen für den Neubau der Friedrich-Ebert-Brücke und der Rodenkirchener Brücke befinden sich ebenfalls noch in einem frühen Stadium. Die Teilnehmerin äußert ihre Sorge, dass eine Brücke in der Zwischenzeit einstürzen könnte, weil Neubauten aufgeschoben wurden. Herr Däumer antwortet, dass die Autobahn GmbH keine Maßnahmen aufschiebt. Vielmehr benötigen auch Planung und Bau der genannten Brücken Zeit.
Ein Teilnehmer ergänzt, dass die Rheinspange nicht nur als Ersatzmaßnahme diene, sondern durch den notwendigen Lückenschluss eine eigene Verkehrsfunktion erfülle. Dies gehe aus dem Bundesverkehrswegeplan hervor. Der Teilnehmer bedankt sich bei den Planerinnen und Planern dafür, dass es nun eine Perspektive für die Umsetzung dieses Lückenschlusses gebe – auch wenn bis dahin noch viel Zeit vergehen muss. Die Teilnehmerin antwortet, dass aus Niederkasseler Perspektive bereits im Westen, Norden und Osten Autobahnen existieren würden und sie daher keine Notwendigkeit für einen Lückenschluss erkennen könne.
Ein Teilnehmer fragt, ob die Gutachten und Untersuchungen nach wie vor auf der Homepage zur Verfügung gestellt würden und ob diese für andere planerische Vorhaben genutzt werden könnten. Der Rhein-Sieg-Kreis würde relevante Ergebnisse für die Planung der Stadtbahn und möglicherweise anderer Projekte nutzen. Herr Däumer antwortet, dass aufgrund der angestrebten Transparenz weiterhin alle Gutachten online zur Verfügung stehen. Für die Weiternutzung konkreter Gutachten bittet er darum, die Nutzungsrechte bei der Autobahn GmbH anzufragen.
Ein Teilnehmer äußert, dass es zu Beginn der Planungen für die Rheinspange 553 die klare Aussage gegeben habe, dass das Projekt aufgrund seiner Dringlichkeit bis 2030 umgesetzt werden solle. Der Teilnehmer bedauert, dass dieses klare Ziel nun offensichtlich nicht mehr gelte und stattdessen über eine Zeitspanne von noch mindestens 13 Jahren gesprochen werde. Herr Däumer antwortet, dass sich die Planungen derzeit im Zeitplan befinden: Die Vorplanung, die 2019 begonnen wurde, war mit einer Dauer von drei bis vier Jahren angegeben und steht nun vor dem Abschluss. Die Planungen wurden von Corona, einem Organisationswechsel, der Erweiterung des Planungsraums und neuen Gesetzen beeinflusst und dennoch wurde der Zeitraum eingehalten. Herr Däumer lobt in diesem Zug die Ingenieurbüros und das Projektteam. Bei der Zeitschätzung am Anfang war zudem noch nicht geklärt, ob ein Tunnel oder eine Brücke geplant wird. Darüber hinaus muss in Deutschland die aufwändige Genehmigungspraxis eingehalten werden.