Es kommt die Frage auf, ob auch die sogenannte „Null-Variante“ im Laufe der Planung ernsthaft als Option geprüft werde. Gemeint ist damit in diesem Fall die Verkehrssituation im Jahr 2030 ohne eine neue Rheinquerung. Herr Weiser erläutert, dass alle erarbeiteten Trassenvarianten im Vergleich zur Null-Variante untersucht werden müssen. Sie werden nur weiterverfolgt, wenn Sie sich im Vergleich zur Null-Variante als deutlich vorteilhaft erweisen. Insofern spielt die Null-Variante in der Planung immer eine wichtige Rolle.
Vielen Teilnehmenden ist wichtig, dass eine „Kombilösung“, also die ganzheitliche Planung von Straßen-, Schienen- und Radverkehr, angestrebt wird. Herr Kolks weist darauf hin, dass bereits in der Entwicklung des Verkehrsmodells auch der Radverkehr erhoben wird. Auch Herr Michael Heinze, Verkehrsministerium NRW, betont, dass bei allen Rheinbrücken der Rad- und Fußgängerverkehr mitgedacht wird. Es wird ausgeführt, dass für die Planung von Schienenwegen und Autobahnen unterschiedliche Vorhabenträger zuständig sind und es verschiedene, formal voneinander getrennte Linienbestimmungs- und Planfeststellungsverfahren geben wird. Man strebe jedoch einen engen Austausch mit dem Nahverkehr Rheinland (als SPNV-Aufgabenträger) und dem Rhein-Sieg-Kreis (als kommunaler ÖPNV-Aufgabenträger und Vorhabenträger Stadtbahn) an. Aus diesem Grund sind auch Vertreter beider Institutionen Mitglied im Dialogforum.
Mögliche Veränderungen der Mobilität durch umfassende technische Neuerungen, beispielsweise autonomes Fahren, können bislang noch nicht vorhergesagt werden. Sie sollen deshalb vorerst nicht in das Prognosemodell aufgenommen werden. Ebenso werden allgemeine gesellschaftliche Entwicklungen (wie beispielsweise die Veränderung der Arbeitswelt durch die Digitalisierung und die damit verbundenen Möglichkeiten, Fahrten durch Telearbeit zu ersetzen) zunächst nur wie in den bereits vorliegenden allgemeinen Prognosen (z.B. Prognose des Bundesverkehrswegeplans) berücksichtigt. Solche und andere externe Faktoren sollen am Ende des Jahres zusammen mit dem Dialogforum und dem politischen Begleitkreis im Detail diskutiert werden.
In Hinblick auf die aktuellen Verkehrsverlagerungen bedingt durch Streckensperrungen und Bauarbeiten innerhalb des Untersuchungsraums versichert Herr Weiser den Teilnehmenden, diese beim Aufbau des Verkehrsmodells sachgerecht zu berücksichtigen.
Der Vertreter des Rhein-Sieg-Kreises bot an, die eigenen Verkehrsuntersuchungen für den Schienenverkehr im Untersuchungsraum für das Verkehrsmodell der Rheinspange 553 zur Verfügung zu stellen. Auch der Vertreter der Stadt Köln sicherte bereits zu, alle vorhandenen Daten bereit zu stellen.
Auf Nachfrage erläutert Herr Däumer die nächsten Schritte der anstehenden Umweltverträglichkeitsstudie (UVS). Grundsätzlich ist die UVS der zentrale Baustein in der Vorplanung. Sie unterteilt sich in drei wesentliche Abstimmungstermine. Im Mai wird die Erstellung der UVS von Straßen.NRW an ein externes Planungsbüro vergeben. Der zuständige Gutachter soll in der nächsten Sitzung des Dialogforums anwesend sein und seine Arbeit im Detail vorstellen.
Es wird erläutert, dass die Auswahl der Gutachter aufgrund festgelegter Vergaberegeln nicht durch das Dialogforum erfolgen kann. Jedoch soll für die Mitglieder grundsätzlich die Möglichkeit bestehen, sich mit Ideen zur Ausgestaltung der Untersuchungen einzubringen zu können.
Darüber hinaus besteht ebenfalls die Möglichkeit, zusätzliche externe Experten zu bestimmten Themen in das Forum einzuladen und entsprechend vertiefende Informationen zu erhalten.