Rückfragen und Diskussion

Nach einer kurzen Pause wird die Diskussion eröffnet und Raum für Rückfragen gegeben. Eine Teilnehmerin fragt, ob es Lösungen für die bestehenden Konfliktpotentiale gebe. Herr Bechtloff antwortet, dass es zu einigen Konfliktschwerpunkten Lösungen gibt und zu anderen nicht. Lärm und visuelle Beeinträchtigungen können z. B. durch Lärmschutzwände vermindert werden. Andere Konfliktschwerpunkte sind hingegen nicht aufzulösen, wie beispielsweise die erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes durch den Verlust von Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie. Auch die Verlagerung von Arten (insbesondere von den stark betroffenen und z. T. planungsrelevanten Vögeln der offenen Feldflur) dürfte bei einer so starken Betroffenheit wie im vorliegenden Fall bei einigen Arten kaum möglich bzw. mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein.

Ein weiterer Teilnehmer erfragt, wie wahrscheinlich ein FFH-Ausnahmeverfahren sei. Herr Bechtloff erklärt, dass alle Varianten, die zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes führen, ein Ausnahmeverfahren benötigen. Seiner Einschätzung nach gibt es jedoch zumutbare Alternativen, die zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes führen und mit denen der Zweck des Vorhabens ebenfalls erreicht werden kann, sodass eine Ausnahme für diese Varianten voraussichtlich nicht erteilt würde.

Ein Teilnehmer fragt in Bezug auf die Varianten, die zu einer Verschiebung der Anschlussstelle Wesseling nach Bornheim-Widdig führen, nach, ob auch die Verkehrsbelastung auf den Zubringerstraßen und die Flächenbeanspruchung ggfs. weiterer Fahrspuren im Bereich der Verbindung der neuen Anschlussstelle mit der L 300 und der L 192 in der UVS berücksichtigt werden. Herr Bechtloff versichert dem Teilnehmenden, dass auch diese Faktoren berücksichtigt wurden.

Ein Teilnehmer fragt nach der Datengrundlage für die unzerschnittenen verkehrsarmen Räume (UZVR) in der UVS. Herr Bechtloff antwortet, dass die Daten vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) übernommen werden und auf Aktualität überprüft werden. Als unzerschnittene verkehrsarme Räume gelten solche, die u. a. nicht von Straßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 1.000 Kfz pro Tag zerschnitten werden.

Ein Teilnehmer führt aus, dass die Trassenkorridore im Bereich der Anschlüsse an die A 555 und A 59 auf der Karte aus seiner Sicht unterschiedlich groß aussehen und der Korridor in der Südwestecke des Untersuchungsraumes zu schmal erscheint. Herr Bechtloff erklärt, dass der UVS-Untersuchungsraum im Rahmen der Variantenentwicklung mehrfach erweitert worden ist. In dem einen oder anderen Fall hätte man die Untersuchungsraumabgrenzung ggf. noch etwas großzügiger vornehmen können, was aber vor allem aufgrund der bereits bestehenden Vorbelastungen durch die bestehenden Autobahnen nicht erfolgt ist. Auf das Gesamtergebnis der UVS hätte eine großzügigere Abgrenzung des Untersuchungsraumes in den genannten Bereichen keine Auswirkungen gehabt.

Zudem erfragt der Teilnehmer, wie die Aufstauberechnungen zum Thema Trinkwasserschutz durchgeführt wurden und äußert den Wunsch, diese zur Verfügung gestellt zu bekommen. Herr Däumer erläutert, dass sich die Autobahn GmbH dazu intensiv mit dem DVGW-Technologiezentrum Wasser (TZW) sowie den Wasserbeschaffungsverbänden ausgetauscht hat. Der entsprechende Bericht zur geotechnischen Bewertung wird in den nächsten Wochen auf der Projektwebsite veröffentlicht.

Ein Teilnehmer äußert seine Verwirrung, da er aus der Presse den Eindruck gewonnen habe, dass Tunnelvarianten nicht mehr betrachtet werden. Nun schneiden in der umweltfachlichen Bewertung drei Tunnelvarianten am ranghöchsten ab. Herr Däumer antwortet, dass Tunnelvarianten nach wie vor betrachtet werden.

Eine Teilnehmerin äußert Bedenken über die Zerschneidung der Stadt Niederkassel durch die Rheinspange. Sie betont, dass fast jede Variante Betroffenheiten von Niederkassel zur Folge habe und fragt nach Ausgleichsmaßnahmen von Seiten der Autobahn GmbH. Zudem fragt sie, ob es richtig ist, dass Niederkassel keine eigene Autobahnauffahrt bekommt. Herr Däumer erklärt, dass jede Variante eine Auffahrt hat. Ausgleichsmaßnahmen können erst zu einem späteren Zeitpunkt geklärt werden, da noch nicht feststeht, welche Variante realisiert wird. Niederkassel ist zudem nicht bei allen Varianten von einer Zerschneidung der Stadt betroffen.

Eine Teilnehmerin wundert sich, dass in der heutigen Sitzung nicht auf die Seveso-III-Richtlinie eingegangen wurde. Sie möchte wissen, inwiefern das entsprechende Gutachten den Behörden, wie der Bezirksregierung Köln und dem LANUV, vorgelegt wurde und wie es in der UVS beim Schutzgut Mensch eingeflossen ist. Herr Bechtloff antwortet, dass bei der Raumanalyse und der Wirkungsprognose der Varianten ein gesondertes Kapitel zu Seveso-III eingefügt wurde. Es ist neu, dass dieses Gutachten mit in die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgenommen wird und es erhält wegen der nicht trennscharfen Zuordnung ein eigenes Kapitel. Herr Däumer weist darauf hin, dass die Behörden im Linienbestimmungsverfahren eine Stellungnahme zu dem Gutachten abgeben können.

Ein Teilnehmer gibt den Hinweis, dass sich seit dem Seveso-III-Gutachten zwei Umstände im Untersuchungsraum geändert haben: Die Firma Evonik verlässt den Standort Niederkassel im Jahr 2027 und Shell beendet die Rohölverarbeitung in Wesseling bis 2025. Herr Däumer erklärt, dass das Seveso-III-Gutachten nur Aussagen über den Zeitpunkt der Erstellung geben kann.

Zudem fragt der Teilnehmer, ob er es richtig verstanden hat, dass die umweltfachliche Bewertung nur ein Teil der Untersuchung sei und beispielsweise das Seveso-III-Gutachten und die Wirtschaftlichkeit separat in die Gesamtbewertung einfließen. Herr Däumer erläutert, dass die Umweltverträglichkeit nur ein Zielfeld darstellt. Andere Zielfelder sind z. B. die Wirtschaftlichkeit und die verkehrliche Wirkung. In die Gesamtabwägung fließen neben der UVS also weitere Faktoren ein. Daher kann die umweltfachlich „beste“ Variante von der gesamtplanerischen Vorzugsvariante abweichen.

Ein Teilnehmer stellt fest, dass oft gesagt wurde, dass keine Häuser abgerissen werden sollen. Zudem äußert er Bedenken hinsichtlich des Weiterbestehens von Naherholungsflächen an der Niederkasseler Promenade, falls dort eine Brückenvariante realisiert wird. Er regt an, die Naherholungsflächen an der Niederkasseler Promenade in der UVS höher zu gewichten. Herr Bechtloff erläutert anhand der Karten, bei welchen Varianten Konfliktschwerpunkte in Form von direkten Betroffenheiten von Wohnbebauung vorliegen. Zudem betont er, dass die Erhaltung von Naherholungsflächen ein Grund für die bessere Bewertung der Tunnelvarianten ist. Dem Niederkasseler Rheinufer ist in der UVS bereits überwiegend eine sehr hohe Bedeutung zugewiesen worden.

Ein Teilnehmer führt aus, dass bei der Variante 9aB die Linie 16, die L 300 und Dorfstraßen gequert werden müssten. Er vermutet, dass dieser Bereich als Hochstraße bis zum Rhein gebaut werden müsste. Herr Bechtloff bestätigt dies und ergänzt, dass daher diese Variante in dem Abschnitt aus Umweltsicht schlechter bewertet wurde.

Eine weitere Frage wird zu der Bewertung von Treibhausgasen (Schutzgüter Klima und Luft) gestellt. Herr Bechtloff erläutert, dass die CO2-Bilanz der einzelnen Varianten berechnet wurde und mit in die Abwägung eingeflossen ist. Die komplexe und neue Methodik wird in der UVS im Detail erläutert.

Auf die Fragen, ob das Verkehrsgutachten aktualisiert wird und ob die gestiegenen Kosten im Tiefbaubereich berücksichtigt werden, antwortet Herr Däumer, dass die für jede Variante vorliegenden Verkehrszahlen die Grundlage für die Bewertung in der UVS sind und demnächst auf der Projektwebsite zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten aller Varianten werden nach heutigem Stand berechnet. Zudem betont Herr Däumer, dass das Nutzen-Kosten-Verhältnis für eine Vorzugsvariante volkswirtschaftlich vorteilhaft ausfallen muss (Nutzen-Kosten-Verhältnis größer als 1).

Eine Teilnehmerin fragt nach dem Zeitplan der Behördenbeteiligung für Stellungnahmen zur UVS. Herr Däumer erläutert, dass normalerweise nur vier Wochen für eine Beteiligung eingeplant werden. Die Autobahn GmbH verlängert jedoch den Zeitraum aufgrund der Sommerferien bis Ende August. Zudem gibt es einen – wahrscheinlich digitalen – Termin für Rückfragen innerhalb der Beteiligungsfrist.