ADR-Gutachten: Gefahrguttransporte auch durch Tunnel möglich
Die Autobahn GmbH hat ein sogenanntes ADR-Gutachten in Auftrag gegeben, in dem die Tunnelvarianten speziell hinsichtlich der Zulässigkeit von Gefahrenguttransporten untersucht wurden (ADR ist die französische Abkürzung für „Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“).
Es kommt zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die Tunnel ohne Einschränkungen von Gefahrenguttransporten genutzt werden könnten.
Weil im Laufe der vertieften Variantenuntersuchung zu den neun ursprünglich ausgewählten Varianten noch drei weitere hinzukamen, wurde das Gutachten in zwei Teilen erstellt: Der erste Teil widmet sich den Varianten 6aT, 7T und 10 T, der zweite Teil der Variante 9bT.