Aktueller Planungsstand 

Projektleiter Rüdiger Däumer informiert die Teilnehmenden zunächst über den aktuellen Planungsstand der Rheinspange 553. Derzeit befindet sich die Planung weiterhin in der Phase „Vorplanung und Linienbestimmung“. Ein wichtiger Meilenstein wurde durch die nun vorliegende umweltfachliche Bewertung aller zwölf Varianten erreicht, die in der heutigen Sitzung vorgestellt wird. Der dritte Abstimmungstermin zur Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) mit den Trägern öffentlicher Belange (TÖBs) steht als nächstes bevor. Unter Berücksichtigung möglicher Stellungsnahmen der TÖBs wird die UVS dann im Herbst 2022 fertiggestellt. Nach der Zusammenführung der Ergebnisse der verkehrlichen Wirkung, Wirtschaftlichkeit und Objektplanung wird voraussichtlich im Winter 2022/2023 die gesamtplanerische Vorzugsvariante mit der Autobahn GmbH des Bundes erarbeitet. Da in die Gesamtabwägung neben der UVS die o. g. weiteren Faktoren einfließen, kann die umweltfachlich „beste“ Variante von der gesamtplanerischen Vorzugsvariante abweichen. 

Herr Däumer betont noch einmal, dass der Weg zur Vorzugsvariante kein linearer Prozess ist, sondern iterativ verläuft. Das kann auch dazu führen, dass Prozesse mehr Zeit brauchen, weil sich die Arbeiten von Gutachter*innen und Planer*innen wechselseitig beeinflussen. Da der Prozess der Vorplanung und Linienbestimmung immer weiter fortschreitet, können nun immer mehr Untersuchungen veröffentlicht werden. Zum Beispiel werden zeitnah die für die UVS ermittelten Verkehrszahlen und die geotechnische Bewertung auf der Projektwebsite veröffentlicht. Bezugnehmend auf ein kürzlich von Bürgerinitiativen in Auftrag gegebenes Gutachten zu den Verkehrszahlen erläutert Herr Däumer, dass auch externe Gutachten geprüft werden.  

Anschließend erklärt Herr Däumer die weitere Vorgehensweise im Dialogprozess. Sobald die Vorzugsvariante feststeht, wird diese im Dialogforum und im Politischen Begleitkreis vorgestellt. Daran anknüpfend wird es eine Informationsveranstaltung für die breite Öffentlichkeit zur Vorzugsvariante geben. Wie diese aussehen wird, ist aufgrund der Pandemie noch nicht abzusehen. Auch darüber hinaus soll der kontinuierliche Beteiligungsprozess fortgeführt werden.