Frank Bechtloff von der Cochet Consult GbR, der Umweltgutachter im Projekt Rheinspange 553, stellt dem Dialogforum anschließend die Methodik und Ergebnisse der UVS und FFH-VS vor. Dabei erläutert er zunächst die Ziele, Aufgaben und das Vorgehen der UVS: Er erklärt, dass es drei wesentliche Arbeitsschritte innerhalb der UVS gibt – die Planungsraumanalyse, die vertiefende Raumanalyse und als letzten Arbeitsschritt die Erstellung einer Auswirkungsprognose und eines Variantenvergleichs. Die ersten beiden Arbeitsschritte wurden in vergangenen Dialogforen thematisiert. Da das letzte Dialogforum zur UVS schon längere Zeit zurückliegt, gibt Herr Bechtloff einen kurzen Rückblick zu den Ergebnissen der Raumanalyse. Anschließend beschreibt er die Methodik für die Wirkungsprognose und den Variantenvergleich: Hierfür wurde im ersten Schritt eine schutzgutbezogene Wirkungsprognose für jede Variante erstellt. Beim Schutzgut Mensch sind dies beispielsweise der Verlust von Siedlungsflächen, deren Beeinträchtigung durch Verlärmung, Schadstoffeinträge oder visuelle Überprägung. Auf dieser Grundlage wurde in einem nächsten Schritt ein Vergleich der Varianten nach ihren Auswirkungen auf die jeweiligen Schutzgüter angestellt, also beispielsweise „Variante X“ hat Vorteile gegenüber „Variante Y“. Im dritten Schritt erfolgt schließlich die Zusammenführung der Bewertung der zwölf Schutzgüter bzw. Teilschutzgüter zu einer schutzgutübergreifenden Variantenreihenfolge.
Im Folgenden geht Herr Bechtloff auf wichtige Konfliktschwerpunkte ein, die einzelne oder mehrere Varianten betreffen. Dazu zählen zum Beispiel die Betroffenheit von Siedlungsgebieten, des im Untersuchungsraum gelegenen FFH-Gebietes und von Naherholungsgebieten wie Seen und Waldgebieten. Die Konfliktschwerpunkte Feldvögel, Wechselkröte und unzerschnittene verkehrsarme Räume betreffen alle Varianten. Zudem gibt es im Untersuchungsraum drei Trinkwasserschutzgebiete, die durch einzelne Varianten beeinflusst werden könnten. Für die Varianten 9bT und 10T wurden zusätzlich Aufstauberechnungen durchgeführt. Sie ergaben, dass sich infolge der Herstellung eines Tunnels bzw. von Trogbauwerken weder im Bau- noch im Endzustand Beeinträchtigungen der Ergiebigkeit von Trinkwasserbrunnenergeben. Bei der Untersuchung der Trinkwasserschutzgebiete schneiden die Varianten 6aB, 6aT und 7T am besten und die Variante 11B am schlechtesten ab. Grund dafür ist u. a. die unterschiedliche Distanz zu Brunnen.
Im Anschluss an die Konfliktschwerpunkte stellt Herr Bechtloff die Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsstudie vor. Diese Studie ist ein gesonderter Baustein innerhalb der umweltfachlichen Untersuchungen. Die Ergebnisse werden jedoch in die UVS integriert. Bei den Tunnelvarianten (6aT, 7T, 9bT, 10T) liegt keine Beeinträchtigung des FFH-Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ vor, da die bei Niederkassel gelegene Teilfläche bei allen Varianten untertunnelt wird. Auch bei den Varianten 5B, 6aB und 6bB liegt keine erhebliche Beeinträchtigung vor, da hier das FFH-Gebiet lediglich tangiert wird. Bei den Varianten 3B, 4B, 8B, 9aB und 11B liegen hingegen erhebliche Beeinträchtigungen vor. Herr Bechtloff erläutert, dass bei erheblichen Beeinträchtigungen eines FFH-Gebietes durch eine Variante ein FFH-Ausnahmeverfahren erforderlich wird, sofern eine solche Variante realisiert werden soll. Für eine Ausnahmegenehmigung muss u. a. nachgewiesen werden, dass es keine zumutbaren Alternativen gibt, mit denen der Zweck des Vorhabens erreicht werden kann. Bei einer erheblichen Betroffenheit von Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwäldern (prioritärer Lebensraumtyp des Anhangs I der FFH-Richtlinie), wie sie bei den Varianten 3B, 4B, 8B, 9aB und 11B vorliegt, wäre zusätzlich eine Beteiligung der EU-Kommission erforderlich.
Im letzten Schritt präsentiert Herr Bechtloff die schutzgutübergreifende Variantenreihenfolge. In dieser belegen die Tunnelvarianten 10T, 7T und 6aT in engem Abstand zueinander die ersten drei Ränge – sie würden sich insgesamt am wenigsten stark auf die Umweltbelange im Untersuchungsraum auswirken. Die Variante 10T, mit einem Rheintunnel südlich von Niederkassel, schneidet dabei am besten ab. Am Ende der Rangliste befinden sich die Varianten 3B und 4B mit einer Brücke bei Godorf sowie die Variante 9aB mit einer Brücke bei Niederkassel. Unter anderem würden diese Varianten zu erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes führen.
Ergänzend zur UVS stellt Herr Bechtloff kurz die Ergebnisse des Seveso-III-Gutachtens vor und erläutert, dass es in Auftrag gegeben wurde, da im Untersuchungsraum eine Vielzahl von Störfallbetrieben liegt. Er erklärt, welche Varianten problematisch oder unter Einschränkungen problematisch hinsichtlich der Störfallbetriebe sind. Keinen Einschränkungen unterliegen dabei nur die Varianten 9aB, 9bT und 10T.
Als Fazit stellt Herr Bechtloff heraus, dass der Untersuchungsraum bis auf wenige Ausnahmen nahezu flächendeckend durch hohe bis sehr hohe Raumwiderstände gekennzeichnet ist. Bei allen Varianten erfolgen eine umfangreiche Bodenversiegelung, der Verlust und die Zerschneidung von Tierlebensräumen sowie die Zerschneidung von bisher unzerschnittenen verkehrsarmen Räumen. Die Tunnel-Varianten sind dabei mit deutlich geringeren Umweltauswirkungen verbunden als die Brücken-Varianten.