Im Anschluss werden die bisher bekannten Maßnahmen im Dialogforum diskutiert. Den Teilnehmenden liegen hierfür jeweils für die einzelnen Gebietskörperschaften des Untersuchungsraums eine Kartendarstellung sowie eine entsprechende Liste aller bisher für die Verkehrsprognose bekannten und von den Gebietskörperschaften gemeldeten Maßnahmen vor. Die einzelnen Karten bzw. Listen werden alphabetisch durchgegangen und Anmerkungen zu bereits aufgeführten Maßnahmen von den Teilnehmenden eingeholt. Auch können bisher nicht bekannte Maßnahmen von den Teilnehmenden genannt und diskutiert werden. Die folgende Tabelle fasst die Rückmeldungen zusammen. Aus Zeitgründen wurden erst nach der Sitzung umfassende Rückmeldungen eines Teilnehmenden zu den Straßenbaumaßnahmen / Maßnahmen für den Umweltverbund aufgenommen, siehe Protokollanhang II.
Anmerkungen zu aufgelisteten Maßnahmen | Zusätzliche Maßnahmen | Rückmeldung durch BBW | |
Anhang 1: Stadt Alfter | — | — | — |
Anhang 2: Stadt Bonn | W059 – wurde nicht mit aufgenommen? | Für diese Maßnahme liegt kein Aufstellungsbeschluss vor, weshalb sie nicht berücksichtigt wurde. BBW ist bewusst, dass wenn die Realisierung bis 2030 erfolgt, auch eine große Wirkung auf die Verkehrsprognose zu erwarten ist. | |
W060 – Hier ist eher Gewerbe als Wohnbebauung geplant. | wird geprüft | ||
U004 – Verlängerung S23 über Hbf. Richtung Süden könnte bis 2030 realisiert werden. Eine Rückmeldung durch Herrn Sarikaya an BBW soll zeitnah erfolgen. | wird geprüft | ||
U013 – S13 Verlängerung befindet sich faktisch im Bau und sollte bis 2030 realisiert sein. | wird geprüft | ||
Anhang 3: Stadt Bornheim | — | — | — |
Anhang 4: Stadt Brühl | N026 – B51n zwischen Brühl und Köln-Eifeltor muss zwischen zwei Bauabschnitten getrennt werden. Erster Bauabschnitt bis Kreisstraße wird sicher bis 2030 realisiert; zweiter Bauabschnitt bis Köln-Eifeltor eher nicht. | Die Maßnahmen-bezeichnung in der Liste bezieht sich auf den zweiten Bauabschnitt. | |
U009 – ist bautechnisch umgesetzt, geht in den nächsten Wochen in Betrieb | wird geprüft | ||
RE12 Elektrifizierung wird diskutiert, aber keine Auskunft darüber, ob sie bis 2030 abgeschlossen ist. | wird geprüft | ||
Ausbau Tennisclub THC Brühl am Wasserturm: hier sind viele Parkplätze geplant | wird geprüft | ||
Anhang 5: Stadt Köln (Porz und Rodenkirchen) | Revitalisierung des Ortskerns Köln-Porz fehlt. | wird geprüft | |
Projekt Poststraße/Hauptstraße ist im Bebauungsplan vorgesehen | wird geprüft | ||
Wohnbaugebiet Am Falkenhorst/Kennedystraße, oberhalb von W25 auf der Karte | wird geprüft | ||
G009 – Gewerbegebiet: hier ist ein Motel mit 500 Betten mit großem Parkhaus geplant. | wird geprüft | ||
W032 – hier gibt es bereits Grundstücksankäufe; Maßnahme ist deutlich größer und mit anderem Planungsstand als in der Liste beschrieben. | wird geprüft | ||
Anlage 6: Stadt Köln | Einzelmaßnahmen zum Ausbau des Bahnknoten Köln sollten berücksichtigt werden | wird geprüft | |
Anlage 7: Stadt Niederkassel | G061-G064 – soll laut TN bis 2030 umgesetzt werden; laut Zeitungsbericht soll G061-G062 in Zukunft bebaut werden | Weist aktuell nicht den Planungsstand auf um nach den Auswahlkriterien berücksichtigt werden zu können. | |
Anlage 8: Stadt St. Augustin | U013 – S13 Verlängerung befindet sich faktisch im Bau und sollte bis 2030 realisiert sein. | wird geprüft | |
Anlage 9: Stadt Siegburg | — | — | — |
Anlage 10: Stadt Troisdorf | U002 – Stadtbahnlinie Abzweig nach Troisdorf ist politisch momentan nicht gewünscht. | wird geprüft | |
Anlage 11: Wesseling | — | — | — |
Vor und während der Diskussion einzelner Maßnahmen werden allgemeine Fragen gestellt, die hier im Folgenden kurz zusammengefasst sind:
- Die aufgeführten Maßnahmen für die Verkehrsprognose 2030 betreffen ausschließlich zukünftige Planungen und keine bereits bestehende Infrastruktur bzw. Gewerbe- und Wohngebiete. Der Status-quo ist bereits im Analyse-Verkehrsmodell abgebildet, das wiederum Grundlage der Prognose ist.
- Grundsätzlich wird in der Verkehrsprognose auch der Schienenverkehr berücksichtigt. Zur Frage der geplanten Schienengüterverbindungen in der Region wird auf des Infopapier „Bündelungsoptionen Schiene“ verwiesen.
- N013a und N013b (L274) sind betrachtet worden, weil sie im Landesstraßenbedarfsplan ausgewiesen sind. Auf Nachfrage wird noch einmal ausdrücklich klargestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der Darstellungsform der Landstraße in der Karte und einer möglichen Trassenführung der Rheinspange besteht. Bei der auf der Niederkasseler Karte eingezeichneten blauen Linienführung im Norden von Lülsdorf/Langel mit den Nrn. 13a und 13b handelt es sich um eine in der Vergangenheit geplante Landstraße, deren Realisierung lt. Straßen-NRW nicht weiterverfolgt wird.
- Einige Teilnehmende kritisieren, dass viele Maßnahmen, beispielsweise der Stadt Niederkassel, die aktuell sehr konkret diskutiert werden, für die aber noch kein offizieller Beschluss vorliegt, nicht berücksichtigt werden. Damit würde der Bedarf tendenziell unterschätzt. Dr. Weiser führt noch einmal aus, dass aufgrund derzeitiger Rechtsprechung nur solche Maßnahmen berücksichtigt werden dürfen, die zum Stichtag eine entsprechende Planungstiefe aufweisen. Das Ziel ist eine ausgewogene Planung, welche weder alle denkbaren Maßnahmen berücksichtigt und deshalb den Bedarf überschätzt, noch zu wenige Vorhaben aufnimmt und das zukünftige Verkehrsaufkommen damit unterschätzt. Beispielsweise ist die Festsetzung im Regionalplan ohne Feststellungsbeschluss nicht ausreichend.
- Auf Nachfrage erläutert Herr Däumer, dass die Fortschreibung der Verkehrsprognose in 2-3 Jahren erfolgt. Dann werden erneut alle Gebietskörperschaften aktiv angefragt. Maßnahmen, welche in der Zwischenzeit eine entsprechende Planungstiefe erreicht haben, können dann noch berücksichtigt werden.