In der Folge erläutert Dr. Weiser die projektbezogenen Grundlagen der Verkehrsprognose für die Rheinspange 553. In diese fließen Annahmen zur allgemeinen Verkehrs- und Bevölkerungsentwicklung ein. Außerdem werden Projekte im Öffentlichen Personenverkehr und Daten zur Strukturentwicklung und zur Entwicklung des Straßennetzes berücksichtigt. Für die allgemeine Verkehrsentwicklung und die Entwicklung der Bevölkerungszahlen werden allgemeine Prognosewerte herangezogen und auf den Untersuchungsraum heruntergebrochen. Auf Nachfrage merkt Herr Dr. Weiser an, dass es bisher keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Werte zur Zunahme des Pkw und des Lkw-Verkehrs aus dem Bundesverkehrswegeplan sowie die Angaben zum Bevölkerungswachstum in Frage gestellt werden müssten.
Herr Dr. Weiser erläutert das bisherige Vorgehen: Für die Verkehrsprognose wurden im Vorfeld die Gebietskörperschaften kontaktiert, um Daten zur Entwicklung des Umweltverbundes und des Straßennetzes sowie zu Wohnbau- und Gewerbeentwicklungen und der Ausweisung von Sonderflächen zu erhalten. Eine vorläufige Liste an Maßnahmen, die bisher zurückgemeldet worden sind, wurde den Teilnehmenden des Dialogforums im Vorfeld des fünften Treffens zugesendet. Die Rückmeldungen durch die Gebietskörperschaften sind zum Zeitpunkt des Treffens noch nicht vollständig, sollen aber bis zum 17. Mai 2019 abgeschlossen werden. Bis dahin können auch seitens der Mitglieder des Dialogforums Anmerkungen und Ergänzungen direkt per E-Mail an BBW nachgereicht werden.
In den Listen sind alle durch die Gebietskörperschaften genannten Maßnahmen aufgeführt. Es ist gekennzeichnet, ob sie in der Verkehrsprognose berücksichtigt werden oder nicht. Herr Dr. Weiser verweist darauf, dass aus rechtlichen Gründen nur Maßnahmen berücksichtigt werden können, die einen fortgeschrittenen Planungsstand zum jeweiligen Planungszeitpunkt, beispielsweise einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für Wohngebiete, aufweisen. Im weiteren Planungsprozess wird die Verkehrsprognose allerdings fortgeschrieben. Maßnahmen, die in der Zwischenzeit eine entsprechende Planungstiefe erreichen, können dann in den weiteren Planungsschritten berücksichtigt werden.