Raumwiderstände – Ergebnisse der vertiefenden Raumanalyse

Anschließend stellt Frau Wagner von Straßen.NRW die zentralen Ergebnisse der vertiefenden Raumanalyse der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) dar. Die UVP-relevanten Schutzgüter gemäß § 2 UVPG wurden dabei untersucht und bewertet. Dazu zählen 1) Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, 2) Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 3) Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima, 4) Landschaft und 5) kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter. Basierend darauf wurde der Raumwiderstand im Planungsraum ermittelt (siehe Folie 7 der Rahmenpräsentation).

Eine besondere planerische Herausforderung stellen die im Untersuchungsraum gelegenen und potenziell betroffenen beiden Teilflächen des FFH-Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ dar (siehe Folien 10 und 12 der Rahmenpräsentation). Bauliche Eingriffe unterliegen dort besonders hohen Anforderungen an die Verträglichkeit. Sie müssen mit den Erhaltungszielen der FFH-Gebiete vereinbar sein. Erhebliche Belastungen dieses Gebiets haben gemäß EU-Gesetzgebung eine Ausnahmeprüfung zur Folge. In dieser müsste u.a. geprüft werden, ob es „zumutbare Alternativen“ zu dem Planungsvorhaben gibt.

Exemplarisch stellt Frau Wagner Überlegungen zu den Schutzgütern „Boden“, „Wasser“ und „Landschaftsraum“ vor. Bezüglich des Schutzguts Boden betont Frau Wagner, dass eine hohe Bodengüte zu einer hohen Bodenwertigkeit im Rahmen der UVS-Prüfung führt. Zum Schutzgut Wasser führt sie aus, dass insbesondere der Retentionsraum im Langeler Bogen von hoher umweltfachlicher Bedeutung sei. Beim Teilschutzgut Landschaftsraum wurde u.a. betrachtet, inwiefern unzerschnittene verkehrsarme Räume im Untersuchungsraum vorliegen. Nachdem für die einzelnen Schutzgüter die Raumwiderstände ermittelt wurden, konnten sie im Rahmen einer aggregierten Karte (Raumwiderstandskarte) zusammengeführt werden. Frau Wagner betont, dass es sich beim Planungsraum aus umweltfachlicher Sicht insgesamt um einen hochempfindlichen Raum handelt, was sicherlich eine Herausforderung für den Planungsprozess der Rheinspange 553 darstellt. Bereiche mit einem „sehr hohen“ Raumwiderstand sind neben dem FFH-Gebiet vor allem geschlossene Siedlungsflächen und Naturschutzgebiete, eine größere Anzahl von Kiesgruben und das Rheidter Werth sowie der Bieselwald sind zudem Flächen mit hoher Bedeutung als siedlungsnaher Frei- und Erholungsraum.

Abschließend gibt Frau Wagner einen Ausblick: Für unterschiedliche Varianten sollen demnächst die Auswirkungen des jeweiligen Vorhabens auf die UVP-relevanten Schutzgüter erfasst, bewertet und im Anschluss verglichen werden (siehe Folie 18 der Rahmenpräsentation). Sie führt aus, dass in diesem Zusammenhang auch geprüft wird, welche Auswirkungen einzelne Varianten hinsichtlich der Lärm- oder Luftschadstoffemissionen für angrenzende Siedlungsgebiete haben. Es werden sowohl die Auswirkungen durch den Bau als auch durch die Anlage und den Betrieb erfasst. Ergebnis des Vergleichs wird eine schutzgutübergreifende Präferenzvariante sein. Diese umweltfachliche Bewertung wird in eine Abwägung mit anderen Kriterien wie verkehrlicher Wirkung oder Wirtschaftlichkeit eingehen.

Auf Nachfrage erläutert Frau Wagner, dass Eingriffe in FFH-Gebiete im Rahmen von Planungsprozessen im Prinzip möglich sind und weist in diesem Zusammenhang auf die A20 hin, die mehrere FFH-Gebiete tangiert. Bei der Bewertung von Eingriffen in FFH-Gebiete sei allerdings ausschlaggebend, inwiefern innerhalb des Gebiets befindliche „Lebensraumtypen“ belastet werden. Gemäß Fachkonventionen, deren Zulässigkeit vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde, sei maximal eine Inanspruchnahme von 1 Prozent der Fläche der jeweiligen Lebensraumtypen zulässig. Eine weitere Nachfrage an Frau Wagner erfragt, ob auch alle Vorkommen von Vögeln, insbesondere Zugvögel, im Untersuchungsraum erfasst sind. Frau Wagner stellt heraus, dass flächendeckende avifaunistische Daten aus eigenen Kartierungen sowie aus Kartierungen von Dritten vorliegen.

Die Ergebnisse der UVS werden auf der Website der Rheinspange 553 zur Verfügung gestellt, sobald letzte Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingegangen sind. Auf der Website soll in Zukunft auch eine Betrachtung der Raumwiderstände im Planungsraum mittels eines neu entwickelten Kartenmoduls ermöglicht werden.