Verkehrliche Wirkungen – Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung

In seiner Präsentation der Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung stellt Herr Däumer von Straßen.NRW die verkehrlichen Wirkungen möglicher Trassenverläufe der Rheinspange 553 vor (siehe Folien 22-30 der Rahmenpräsentation). Exemplarisch stellt er dazu einen nördlichen Prognose-Planfall (Nordspange) und einen südlichen Prognose-Planfall (Südspange) sowie deren prognostizierte Auswirkungen auf die Verkehrsströme in der Region vor. Es wird deutlich, dass unterschiedliche Verläufe der Rheinquerung zu unterschiedlichen verkehrlichen Wirkungen führen. So würde der nördliche Planfall voraussichtlich zu einer Entlastung der Rodenkirchener Brücke um 19.000 Kraftfahrzeuge und zu einer Entlastung der Friedrich-Ebert-Brücke um 9.000 Kraftfahrzeuge pro Tag im Jahr 2030 führen. Verkehrliche Entlastungen in der Region würden in diesem Planfall insbesondere linksrheinisch nördlich von Bonn sowie rechtsrheinisch im Osten von Köln (siehe Folie 24 der Rahmenpräsentation) erfolgen. Zu verkehrlichen Mehrbelastungen würde es in diesem Planfall insbesondere im Bereich nördlich von Godorf sowie im Bereich zwischen Lind, Spich und St. Augustin kommen. Die kontinuierlichen verkehrlichen Untersuchungen von Straßen.NRW stellen jedoch sicher, dass im Falle von Mehrbelastungen untersucht wird, ob weitere planerische Maßnahmen notwendig sind.

Ein südlicher Planfall würde die Rodenkirchener Brücke voraussichtlich um 13.000 Kraftfahrzeuge pro Tag und die Friedrich-Ebert-Brücke um 14.000 Kraftfahrzeuge im Jahr 2030 entlasten. Verkehrliche Entlastungen in der Region würden in diesem Planfall insbesondere rechtsrheinisch im Norden von Bonn sowie im Osten von Köln erfolgen (siehe Folie 27 der Rahmenpräsentation). Zu verkehrlichen Mehrbelastungen würde es in diesem Planfall insbesondere im Bereich zwischen Godorf und Wesseling sowie im Bereich Spich kommen. Auf Nachfrage eines Teilnehmenden erklärt Herr Däumer, dass im Falle einer „Südspange“ im Raum Wesseling voraussichtlich die Planung einer Ersatz-Anschlussstelle an der A555 notwendig wäre, da die bestehende Anschlussstelle zu einem Autobahn-Knotenpunkt umgewandelt werden müsse.

Beide vorgestellten Planfälle haben eine Verringerung der Fahrtzeiten – ausgehend von einem fiktiven Punkt im Bereich der Ortslage Ranzel hin zu Zielen im linksrheinischen Bereich – zur Folge. Herr Däumer hebt auf Nachfrage hervor, dass über eine nördliche Variante voraussichtlich 64.000 bzw. 54.000 Kraftfahrzeuge täglich den Rhein queren, über eine südliche Variante voraussichtlich 48.000 bzw. 55.000 Kraftfahrzeuge am Tag. Es ist davon auszugehen, dass ca. 50 Prozent davon regionale Verkehre und 50 Prozent Durchgangsverkehre sind. Den Anteil von LKW an dem Gesamtverkehr auf einer neuen Rheinquerung schätzt Herr Däumer auf ca. 10 Prozent. Insgesamt sei auch voraussichtlich bis zum Jahr 2050 in NRW nicht mit einer höheren Kapazität der Straßen durch automatisierten Verkehr (autonomes Fahren) zu rechnen.

Herr Däumer ergänzt, dass in beiden Planfällen von einer achtspurigen Rodenkirchener Brücke sowie einer sechsspurigen Friedrich-Ebert-Brücke im Jahr 2030 ausgegangen wurde und dies in den prognostizierten Verkehrsströmen auch berücksichtigt wurde. Herr Trockel fügt hinzu, dass bei der Prognose alle Bedarfsplanmaßnahmen, die für den Zeitraum bis 2030 vorgesehen sind, auch als realisiert betrachtet und somit berücksichtigt wurden. Auf Nachfrage eines Teilnehmenden bestätigt Herr Däumer, dass bis zum Jahr 2030 voraussichtlich die Notwendigkeit eines achtspurigen Ausbaus der A59 im Bereich Troisdorf überprüft werden muss.

Im Prognose-Bezugsfall würde es zu einer zusätzlichen Belastung der bestehenden Brücken in der Region kommen. Das heißt, ohne neue Rheinquerung wären sowohl die Rodenkirchener Brücke als auch die Friedrich-Ebert-Brücke im Jahr 2030 noch stärker belastet. Über die Rodenkirchener Brücke würden dann voraussichtlich 159.000 Kfz täglich den Rhein queren (Analysefall 2018: 135.000 Kfz/24h), über die Friedrich-Ebert-Brücke voraussichtlich 119.000 Kfz (2018: 105.300 Kfz/24h). Auf Nachfrage eines Teilnehmenden wird vereinbart, die Darstellung im Protokoll nachzuliefern (siehe Abbildung 1). Weiterhin wurde zugesichert, die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung zeitnah auch auf der Website zur Verfügung zu stellen.

Abbildung 1: Prognose-Bezugsfall für das Jahr 2030 ohne neue Rheinspange 553