Die Bündelung des Straßenprojekts Rheinspange 553 mit möglichen Schienenvorhaben ist für zahlreiche Akteure in der Region ein wichtiges Thema und erfordert die sorgfältige Abstimmung von Straßen.NRW mit den Vorhabenträgern der Schiene. Vor diesem Hintergrund berichten Frau Achilles von der Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR) und Herr Dr. Groneck vom Rhein-Sieg-Kreis zu den aktuellen Vorhaben in ihren jeweiligen Aufgabenbereichen.
Zunächst schildert Frau Achilles, dass im Bundesverkehrswegeplan 2030 für die Schiene insgesamt 14 Maßnahmen des sogenannten Knoten Köln in den vordringlichen Bedarf Anfang November 2018 aufgerückt sind. Eine neue Rheinquerung für den Schienengüterfernverkehr ist in diesen Maßnahmen jedoch nicht enthalten.
Im Rahmen des S-Bahn-Ausbaus im Knoten Köln erwägt der NVR derzeit eine rheinquerende S-Bahn (S 16) über die Kölner Südbrücke. Hierzu läuft derzeit eine Machbarkeitsstudie zusammen mit der Stadt Köln, deren Ergebnisse Anfang 2019 erwartet werden. Auf Nachfrage bestätigt Frau Achilles, dass die S-Bahn im Rahmen der Maßnahmen eigene Gleise erhalten müsste, sofern die Machbarkeitsstudie positiv ausfällt.
Da für den Schienengüterfernverkehr bis auf Weiteres kein Projekt geplant ist, wird deutlich, dass für das Projekt Rheinspange in der Hinsicht keine Bündelungsmöglichkeit besteht. Für den Fall, dass sich ein Projektpartner findet, ist jedoch eine Bündelung mit dem regionalen Schienengüterverkehr nicht ausgeschlossen, da hier für die Trassenwahl größere Freiheiten bestehen und sich ein größerer Raum für mögliche Synergien ergibt.
Da das Thema „Güterverkehr“ für alle anliegenden Kommunen und Akteure eine große Rolle spielt und hier Klarheit gewünscht wird, wird in der anschließenden Diskussion die Idee eines Faktenpapiers zum Thema „Schienengüterverkehr und Rheinquerung im Bereich Köln“ angeregt. Der Vorschlag von Herrn Renner, eine Presseerklärung zu veröffentlichen, sobald das Faktenpapier vorliegt, findet positiven Anklang bei den Teilnehmenden und wird zum gegebenen Zeitpunkt noch einmal gemeinsam mit den zuständigen Vorhabenträgern der Schiene konkretisiert.
Herr Dr. Groneck vom Rhein-Sieg-Kreis stellt abschließend den aktuellen Stand der geplanten Stadtbahnverbindung Bonn – Niederkassel – Köln vor. Der Rhein-Sieg-Kreis plant derzeit eine entsprechende Stadtbahntrasse. Die existierende Eisenbahnstrecke von Troisdorf durch Niederkassel verläuft durch Siedlungsgebiet und wäre somit für den Personenverkehr prädestiniert. Jedoch existiert derzeit keine Anbindung dieser Trasse nach Bonn oder Köln. Für die Anbindung an Köln gibt es zwei Optionen: Ein Verbleiben auf der rechten Rheinseite mit einem Anschluss über Köln-Zündorf oder ein Anschluss an die linksrheinische Rheinuferbahn über Köln-Godorf, wo für die Rheinquerung eine Bündelung mit der Rheinspange 553 in Betracht gezogen werden könnte. Nur die zweite Variante hätte den Vorteil, dass sie in das Hochflursystem Köln-Bonn integrierbar wäre, das in beiden Städten einheitlich ist und somit einen durchgehenden Stadtbahnverkehr ermöglichen würde. Außerdem würde sie die Fahrzeiten deutlicher reduzieren als die Verbindung über Zündorf.
Eine technische Machbarkeitsstudie wurde bereits abgeschlossen. Sowohl aus technischer als auch aus wirtschaftlicher Sicht sprachen die Untersuchungsergebnisse sehr eindeutig für eine Vorzugsvariante, die den Rhein nördlich von Lülsdorf auf direktem Weg nach Godorf quert, wobei die genaue Variante noch nicht festgelegt ist.
In der gemeinsamen Sitzung der Planungs- und Verkehrsausschüsse des Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt Bonn vom 13.11.2018 sowie der Sitzung des Rates der Stadt Niederkassel vom 15.11.2018 wurde jeweils ein Grundsatzbeschluss getroffen, dass die Stadtbahn mit der oben beschriebenen Rheinquerung weiterverfolgt und konkretisiert werden soll, ebenso eine neue Güterbahn von Evonik in Lülsdorf zur rechtsrheinischen DB-Strecke.
Eine Bündelung der Stadtbahntrasse mit der Rheinspange 553 ist nicht zwingend, bietet sich jedoch an. Die Varianten der Stadtbahn werden zunächst unabhängig von möglichen Bündelungsoptionen geprüft. Die Vorzugsvariante im Korridor Nord weist auch so einen ausreichend hohen Nutzen-Kosten-Indikator auf. Eine Rheinquerung der Stadtbahn in einem anderen Korridor ist grundsätzlich noch möglich, aber wirtschaftlich nur machbar, wenn die Baukosten der Stadtbahn durch eine Bündelung mit der Rheinspange deutlich reduziert werden können.
Auf Nachfrage führt Herr Dr. Groneck noch einmal aus, dass eine mögliche Querung des Rheins bei Wesseling ebenfalls Teil der Machbarkeitsstudie war, jedoch diese Variante nicht wirtschaftlich wäre, da Lülsdorf nicht angeschlossen werden könne. Der Nutzen-Kosten-Indikator liege für diese Variante unter eins.
In der anschließenden Diskussion wird die Schwierigkeit des Betreibens von Mischverkehr auf der Stadtbahn-Trasse Bonn-Niederkassel-Köln angesichts einer geplanten 10-minütigen Taktung des Nahverkehrs thematisiert. Herr Dr. Groneck stellt klar, dass die geplante Stadtbahn-Trasse mit der avisierten Trassenbreite nicht für Mischverkehr mit Personen- und Güterverkehr geeignet ist.
Bei der angeregten Bündelung der Planung von Autobahn und Stadtbahn sind die unterschiedlichen Rahmenbedingungen der jeweiligen Planungen zu berücksichtigen: Eine Bahnstrecke orientiert sich an zentralen Siedlungslagen, während diese im Fall einer Autobahn möglichst gemieden werden sollen. Eine mögliche Bündelung von Stadtbahn und Autobahn kommt daher im Wesentlichen im Bereich der Rheinquerung selbst in Frage. Während für die Stadtbahn bereits politische Beschlüsse vorliegen, können für die Rheinspange erst Mitte nächsten Jahres erste Varianten diskutiert werden. Herr Heinze stellt vor dem Hintergrund noch einmal klar, dass die Planungen der Straße nicht automatisch den Planungen der Schiene folgen.
Neben der Stadtbahn plant der Rhein-Sieg-Kreis eine neue Anschlussbahn für den Schienengüterverkehr zwischen Lülsdorf und der rechtsrheinischen DB-Strecke für den Chemie-Standort Lülsdorf. Der Streckenverlauf liegt noch nicht fest. Eine Bündelung mit der A553 wird angestrebt.
Der Rhein-Sieg-Kreis und Straßen.NRW sind sich darüber einig, dass die weiteren Planungsschritte in enger Absprache erfolgen sollen. Die Zeitplanung für die Stadtbahn ist mit der Zeitplanung der Rheinspange kompatibel.