Ablauf und Inhalt der Objektplanung

Im Anschluss erläutert Herr Dr. Heß vom Büro Kocks Ingenieure Methodik und Ablauf der straßenplanerischen Variantenuntersuchung für die Rheinspange. Das Büro Kocks führt als Hauptauftragnehmer in Zusammenarbeit mit den Büros Cochet, Lohmeyer und Dr. Spang die Objektplanung der Rheinspange 553 durch.

Ziel der Objektplanung ist es, die Aspekte Sicherheit, Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit des Projektes bereits frühzeitig zu untersuchen. Er erläutert, wie diese Bewertungskriterien ausdifferenziert, bewertet und schließlich in einem funktionierenden Gesamtkonzept kombiniert werden.

Im Planungsprozess der Rheinspange ist mit einer Vielfalt an möglichen Varianten zu rechnen, weshalb ein zweistufiges Verfahren angewendet wird. In der ersten Stufe werden zunächst alle sich aufdrängenden Varianten ermittelt, wirtschaftlich und ökologisch eingeschätzt und diskutiert. Anschließend wird eine Vorauswahl sinnvoller Varianten getroffen. Diese sinnvollen Varianten werden anschließend unter Berücksichtigung eines Kataloges an Bewertungskriterien vertiefend untersucht, um eine Vorzugsvariante zu ermitteln und festzulegen. Herr Dr. Heß erläutert, dass bei der Erarbeitung der Varianten der Rheinspange 553 die Besonderheit besteht, dass auch die genauen Start- und Zielpunkte (Autobahnknoten) der zu planenden Autobahn variabel sind und somit ein großer Planungsraum zur Verfügung steht.

Derzeit laufen die Voruntersuchungen. Um den Zeitplan einzuhalten, werden hier auch bereits Informationen aus den parallel laufenden Verkehrs- bzw. umweltfachlichen Untersuchungen eingearbeitet. Mitte 2020 sollen die vertiefte Variantenuntersuchung und die Umweltverträglichkeitsstudie abgeschlossen werden, sodass technische und umweltfachliche Aspekte zusammengeführt werden können. Unter Berücksichtigung aller Belange wird dann eine Vorzugsvariante ermittelt. Erhöhter Dialogbedarf wird jeweils bei der Auswahl vertiefend zu untersuchender Varianten und bei dem detaillierten Variantenvergleich bestehen.

Diskutiert wird im Anschluss an den Vortrag zunächst die Möglichkeit eines begründeten Abweichens von den vorgestellten Richtlinien und Normen der Objektplanung. Herr Dr. Heß versichert, dass jede etwaige Abweichung detailliert begründet und gemeinsam mit dem BMVI abgewogen werden muss. Auf die Nachfrage nach der Berücksichtigung von DIN-Normen und europäischen Regelwerken für die Bemessung im Bauwesen im Planungsprozess stellt Herr Dr. Heß heraus, dass diese sogenannten Eurocodes im Rahmen der späteren Bauausführungsplanung bindend sind, die Variantenuntersuchung zur Linienfindung jedoch nicht betreffen.

Weiterhin eröffnet sich die Frage nach der Notwendigkeit, die Autobahn in der Entwurfsklasse EKA 1A zu planen. Herr Dr. Heß erläutert, dass diese Entwurfsklasse für Autobahnen die komfortabelste Streckenabwicklung ermöglicht und daher im Rahmen der Planung angestrebt ist.