Frau Wagner von Straßen.NRW berichtet in der Folge vom 1. Beteiligungstermin zur Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), der am 30. Oktober 2018 stattfand. An diesem haben etwa 50 Vertreterinnen und Vertreter von Trägern öffentlicher Belange (TÖB) mit Verbindung zum Thema Umwelt teilgenommen. Auf der Grundlage der Erkenntnisse der abgeschlossenen Planungsraumanalyse wurden ein vorläufiger Untersuchungsraum und der Untersuchungsrahmen für die vertiefende Raumanalyse festgelegt. Diese wurden im Beteiligungstermin vorgestellt und diskutiert.
Frau Wagner fasst den Teilnehmenden des Dialogforums die wesentlichen Diskussionspunkte aus dem UVS-Termin zusammen. Insbesondere kam dort die Forderung nach einem großräumigeren Betrachtungsansatz zwischen der A4 und der A565 auf. Frau Wagner erläutert, dass man außerhalb des vorgestellten Untersuchungsraumes keine Möglichkeiten für Planungsvarianten sehe. Sie stellt aber auch klar, dass der Untersuchungsraum jederzeit erweitert werden wird, sollte widererwartend doch eine Variante außerhalb gefunden werden. Das erfolgt auch, wenn die Bewertung eines einzelnen Schutzgutes aus der UVS eine großräumigere Betrachtung notwendig macht.
Auch der großräumige Einbezug von Siedlungsflächen in den Untersuchungsraum wurde im UVS-Termin gefordert. Außerhalb der bereits einbezogenen Siedlungsbereiche sieht Straßen.NRW jedoch keine technische Möglichkeit, solche zu queren. Bezugnehmend auf eine weitere Forderung der TÖB führt Frau Wagner aus, dass Wechselwirkungen zu außerhalb liegenden FFH-Gebieten auch im vorhandenen Rahmen erfasst werden können, da der Untersuchungsraum für die FFH-Verträglichkeitsprüfung deutlich großräumiger ist als für die UVS ist. Die faunistische Betrachtung erfolgte zu diesem Zeitpunkt eher grob, jede spätere Variante wird jedoch mit einer intensiven faunistischen Kartierung überprüft werden. Es wurde deutlich, dass in späteren Phasen der Planung Umweltaspekte noch einmal vertiefender betrachtet werden.
Straßen.NRW wartet derzeit noch schriftliche Stellungnahmen zum Termin ab. Erst danach wird der Untersuchungsraum endgültig abgegrenzt, wobei diese Abgrenzung laufend auf Anpassungsbedarf hin geprüft wird. Auf dieser Basis startet dann die vertiefende Planungsraumanalyse. Zum 2. UVS-Beteiligungstermin im Sommer 2019 werden dann die Raumwiderstände im Detail vorgestellt.
In der anschließenden Diskussion wird auf eine Stellungnahme des Landesbüros der Naturschutzverbände hingewiesen, die Ende November 2018 eingereicht werden soll und die auf aus Sicht des Landesbüros vorhandene Defizite beim vorgesehenen Untersuchungsprogramm der UVS und des Planungsverfahrens hinweisen will. Zentrale Kritikpunkte seien dabei die aus ihrer Sicht nicht ausreichende Größe des Untersuchungsraums sowie die mangelnde Berücksichtigung alternativer Verkehrskonzepte. Auch müssen aus ihrer Sicht Biotopverbundflächen und deren Zerschneidung stärker einbezogen werden, ebenso die Frage, wo einmal die erforderlichen Ausgleichsflächen vorgesehen werden können.
Frau Wagner stellt heraus, dass die Kritik an der Größe des Untersuchungsraums zur Kenntnis genommen worden ist und eine Planung für Ausgleichsflächen erst in der Entwurfsphase erstellt wird, sobald es eine Vorzugsvariante gibt. Während das Ausgleichskonzept erst zu einem späteren Zeitpunkt erstellt werden wird, werden im jetzigen Stadium jedoch bereits „nicht-ausgleichbare“ Flächen erfasst und berücksichtigt. Ebenfalls werden im jetzigen Planungsstadium auch abiotische Faktoren, z.B. durch die Betrachtung der Schutzgüter Fläche, Klima, oder Boden, sowie der Ausgleich von Retentionsraum und Erholungsbereichen berücksichtigt.