VARIANTE 8 MIT RHEINQUERUNG ALS BRÜCKE (V8B)

Variante 8 mit Rheinquerung als Brücke (V8B)

Wichtig: Die Informationen im Kartenmodul spiegeln den Sachstand nach Abschluss der vertiefenden Raumanalyse wider. Die finalen Ergebnisse der UVS finden Sie hier und in unserer Mediathek im Unterpunkt Gutachten.

Länge der Trasse

ca. 8,3 km

BRÜCKENLÄNGE
ca. 850 m

voraussichtliche Bauzeit

ca. 7 JAHRE

kostenschätzung

ca. 484 Mio. Euro

Trassierung

Die Variante V8B verläuft von einem neuen Autobahnknoten an der A555 bei der Anschlussstelle Wesseling (W2) zu einem neuen Autobahnknoten an der A59 in Höhe der Spicher Seen (O3). Südlich des Autobahnknotens W2 wird eine Ersatzanschlussstelle für die Anschlussstelle Wesseling erforderlich. Die rechtsrheinische Anschlussstelle zum untergeordneten Netz befindet sich südöstlich von Niederkassel an der L269 im Bereich des Betonwerkes.

Verkehrliche Wirkung

VERKEHRLICHE WIRKUNG NACH INBETRIEBNAHME*

  • Eingesparte Reisezeit: 1,3 Mio. Kfz-Stunden/Jahr
    (Zeitaufwand im gesamten betrachteten Netz)

  • Einsparung von Betriebskosten: 3 Mio. €/Jahr
    (z.B. Kraftstoffverbrauch, Verschleiß, Wartung im gesamten Netz)

  • Verbesserte Zuverlässigkeit: 713.000 Kfz-Stunden/Jahr
    (Weniger einzuplanender Zeitpuffer im gesamten Netz)

  • Verringerte Unfallkosten: 5,7 Mio. €/Jahr
    (Maß für Verkehrssicherheit im gesamten Netz)

  • Verbesserte Erreichbarkeit: 6.200 Stunden weniger Zeitaufwand
    (Reisezeit aller Verbindungen im unbelasteten Netz)

*siehe Erläuterungen in der Unterlage Verkehrliche Wirkung Vorzugsvariante

VERKEHRLICHE WIRKUNG WÄHREND DER BAUPHASE​

  • Anbindung an die A555 (W2):
    Zu erwarten sind nur geringe Beeinträchtigungen des bestehenden Verkehrs auf der A555.

  • Rheinbrücke:
    Das Bauwerk kann ohne maßgebende Verkehrsbeeinträchtigungen errichtet werden.

  • Anbindung an die A59 (O3):
    Zu erwarten sind nur geringe Beeinträchtigungen des bestehenden Verkehrs auf der A59.

Auswirkung auf Raumnutzung

Schwerwiegende Eingriffe in Eigentumsverhältnisse

Wohnbebauung

  • Urfeld: voraussichtlicher Verlust von 6 Wohnhäusern am Weidenweg (Überspannung durch Brücke).

Gewerbe

  • Geringe bauzeitliche und dauerhafte Eingriffe in bisher unbebaute Industrieflächen südlich des Werksgeländes von Shell.

  • Bauzeitliche und dauerhafte Eingriffe in die Golfanlage Clostermanns Hof.

Konflikte mit zukünftiger Kommunalentwicklung

  • Konflikt mit Erschließungsvorhaben (Aufstellung Bebauungsplan Nr. 1/141 Energie-Campus Shell): Es gibt keine geometrische Lösung unter Berücksichtigung des Bebauungsplans.

Größere Eingriffe in Versorgungsleitungen

  • Autobahnknoten an der A555 (W2): Diverse Leitungen (Gas, Öl, NATO-Pipeline inkl. Treibstoffzuleitung) sowie Hochspannungsfreileitungen einschl. Maste und Umspannwerk sind betroffen.

  • Autobahnknoten an der A59 (O3): Nato-Pipeline und Gasfernleitungen sind betroffen.

Umwelt

Bewertung aus der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)

Rang aus der UVS: 8 von 12

Im Variantenvergleich eher starke Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Wohnen) sowie Wasser (Oberflächengewässer). Zudem erhebliche Beeinträchtigung des FFH-Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“.

Eingriffe in
FFH-Gebiete

  • Eine Teilfläche des FFH-Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ auf Höhe Niederkassel/Rheidt wird überbaut. Dies stellt einen Eingriff in das FFH-Gebiet dar.

Auswirkungen auf Wasserschutzzonen

  • Die Schutzzone II des Wasserschutzgebietes Niederkassel wird durchlaufen und ist direkt betroffen.

Beherrschung der Gefahren Schwerer Unfälle mit Gefährlichen Stoffen (Seveso-III Konflikte, 0 = Kein Konflikt bis 10 = Extermer Konflikt)

  • Konflikteinstufung: 5 von 10

  • Konflikteinstufung mit vorhabenseitigen Schutzmaßnahmen: 1 bis 3 von 10

WIE WURDEN DIE VARIANTEN AUSGEWÄHLT?​

Wie kam man von denkbaren zu sinnvollen Varianten? Wie wurden die Zielerreichungsgrade für die Varianten ermittelt? Auf der folgenden Seite erfahren Sie mehr darüber, wie die Auswahl der vertiefend zu untersuchenden Varianten ermittelt wurde. 

Fragen und Antworten zu dieser Variante

Im Folgenden finden Sie alle Fragen, die im Rahmen der Online-Infomesse 2020 von den Bürgerinnen und Bürgern zu dieser Variante eingereicht und durch die PlanerInnen und GutachterInnen beantwortet wurden. Die Antworten auf die zehn häufigsten Fragen der Infomesse finden Sie im FAQ zur Infomesse. Bitte beachten Sie, dass alle Fragen und Antworten aus dem Herbst 2020 stammen und daher zum Teil nicht dem aktuellen Stand entsprechen.

Im weiteren Verlauf der Planung werden alle Varianten vertieft untersucht. In dieser vertieften Untersuchung werden wir sehr genau die sich ergebenden Betroffenheiten hinsichtlich der bebauten Flächen betrachten und bewerten. Der geringste Abstand der Variante 8B zur Wohnbebauung in Niederkassel beträgt gegenwärtig ca. 50 Meter. Die Variante 9aB hat einen Abstand von ca. 100 Metern an der schmalsten Stelle. Wichtig zu wissen ist, dass die Linien in der aktuellen Variantenuntersuchung eher als (engerer) Korridor zu verstehen sind. In der nächsten Planungsphase, der Entwurfsplanung, sind durchaus noch Verschiebungen der Linie möglich.

In der nun anstehenden vertiefenden Untersuchung wird u.a. eine  Luftschadstoffuntersuchung angefertigt. Hierbei werden die Emissionen des Straßenverkehrs für die relevanten Straßen bestimmt und die verkehrsbedingten Stickstoffdioxid- und Feinstaubimmissionen berechnet. Die vorhabensbedingten Zusatzbelastungen werden dann in einem Ausbreitungsmodell simuliert und bewertet. Im Konfliktfall, beispielsweise bei Grenzwertüberschreitungen in empfindlichen Lebensräumen, können gegebenenfalls mit dem Projektträger Maßnahmen erarbeitet werden.

Die Baumaßnahme ist im derzeit gültigen Bedarfsplan für Bundesfernstraßen als “Vordringlicher Bedarf” eingestuft. Der Gesetzgeber hat dies auf der Grundlage umfangreicher Untersuchungen bestimmt. Daher ergibt sich hier ein gesetzlicher Planungsauftrag für Straßen.NRWDie endgültige Lage der Trasse wird erst in Verwaltungsverfahren der Linienbestimmung festgelegt. 

Im weiteren Verlauf der Planung werden alle neun Varianten vertieft untersucht. In dieser vertieften Untersuchung werden wir sehr genau die sich ergebenden Betroffenheiten hinsichtlich der bebauten Flächen betrachten und bewerten. Um einen möglichst vollständigen Abwägungsprozess abzubilden, wurden an dieser Stelle keine Ausschlusskriterien bei der Bewertung der Varianten definiert. Grundsätzlich ist ein Überspannen von Wohnhäusern nicht vorgesehen. 

Alle relevanten Schutzgüter wurden in der vertiefenden Raumanalyse systematisch erfasst, bewertet und kartographisch dargestellt. Zusammengenommen ergibt sich daraus eine Raumwiderstandskarte für den Untersuchungsraum. Diese Raumwiderstände sind nun die Grundlage für die umweltfachliche Bewertung der Varianten. Natur- und auch Landschaftsschutzgebiete stellen einen bedeutsamen Belang bei der Planung dar. Entsprechend schlecht schneiden Varianten, die diese Schutzgebiete beeinträchtigen, im Bereich Umwelt ab. Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Es wird versucht einen möglichst großen Abstand zur Bebauung einzuhalten. Aufgrund der Randbedingungen im Untersuchungsraum ist dies aber nur eingeschränkt möglich. Der Abstand zur Bebauung ist nur ein Gesichtspunkt. Er wird im Zielfeld Umwelt mitberücksichtigt.

Im Rahmen einer Straßenplanung werden alle Zugvögel und Wintergäste erfasst, wenn die möglichen Wirkungen des Projektes bedeutsame Rastgebiete oder –plätze treffen, gerade wenn diese in dem jeweiligen Raum nicht unbegrenzt verfügbar sind. So wurden diese Daten auch bei der Raumanalyse zur Rheinspange erfasst. Die genauen Auswirkungen auf die Rastvögel werden bei der Auswirkungsprognose für alle 9 Varianten untersucht.

Die Argumentationen der einzelnen Gruppen in der Planungswerkstatt sind hier dokumentiert. In jedem Fall hat das Planungsbüro diese Variante anschließend trotzdem aufgenommen, da eine richtlinienkonforme Trassenführung möglich war. Und in der groben Prüfung zählte diese Variante dann zu den neun besten, so dass sie nun vertiefend untersucht wird.

Im weiteren Verlauf der Planung werden alle Varianten vertieft untersucht. In dieser vertieften Untersuchung werden wir sehr genau die sich ergebenden Betroffenheiten hinsichtlich der bebauten Flächen betrachten und bewerten. Um einen möglichst vollständigen Abwägungsprozess abzubilden, wurden an dieser Stelle keine Ausschlusskriterien bei der Bewertung der Varianten definiert. Grundsätzlich ist ein Überspannen oder ein Abriss von Wohnhäusern nicht vorgesehen.

Das Dialogforum der Rheinspange 553 und der Politische Begleitkreis spielen als beratende Gremien im Planungsprozess eine wichtige Rolle. Die Gremienmitglieder beraten den Vorhabenträger Straßen.NRW, bringen ihre Ideen in die Planung ein und artikulieren ihre Wünsche und Bedarfe. Insbesondere das Dialogforum ist divers zusammengesetzt, um die Vielfalt der Interessen und Perspektiven aus der Region abzubilden. Das Ziel von Straßen.NRW ist es, eine möglichst konsensfähige Lösung zu erarbeiten. Daher kann es in diesem Schritt der Planung dazu kommen, dass Varianten, die von einzelnen Gremienmitgliedern abgelehnt werden, zunächst weiter vertiefend geprüft werden.

Nachdem eine Vorauswahl von neun Varianten getroffen worden ist, werden diese neun Varianten nun im nächsten Schritt vertiefend geprüft. Die vertiefende Prüfung beinhaltet u.a. auch eine detaillierte Berechnung der Immissionen zu den verschiedenen Varianten. Bildliche Darstellungen z.B. in Form von Isophonenkarten werden erst in diesem Zuge erarbeitet. Gleiches gilt für die Luftschadstoffe. Auch diese werden erst in der vertiefenden Prüfung konkret ermittelt.

Bei der groben Prüfung zur Auswahl der vertiefend zu untersuchenden Varianten wurde das Thema Lärm noch nicht abschließend beurteilt. Vielmehr wird nun, in der vertiefenden Prüfung, eine Lärmuntersuchung angefertigt. Wo der berechnete Lärmpegel die gesetzlichen Grenzwerte überschreitet, werden konkrete Lärmschutzmaßnahmen geplant. Später, im Rahmen der Entwurfsplanung, wird zudem unter Berücksichtigung des Geländes sowie der vorhandenen Bebauung der Lärmpegel für alle Gebäudefassaden sowie Außenbereiche (z.B. Terrassen oder Balkone) detailliert ermittelt.

Die ursprüngliche Antwort auf diese Frage enthielt eine missverständliche Formulierung zur lärmtechnischen Untersuchung. Eine umfassende Lärmuntersuchung mit Berechnung der Lärmpegel für alle Gebäudefassaden sowie Außenbereiche wird erst in der Entwurfsphase erarbeitet. Dies haben wir nachträglich korrigiert. Mehr aktuelle Informationen dazu, wie die lärmtechnische Untersuchung abläuft, erhalten Sie in diesem Artikel und im Infopapier zum Thema Immissionsschutz.

Im Rahmen der interaktiven Karte haben wir die Varianten gemäß dem aktuellen Planungsstand im Planungsraum visualisiert. Zum aktuellen Zeitpunkt wäre es nicht zielführend eine dreidimensionale Darstellung der einzelnen Bauwerke und Linienverläufe der jeweiligen Varianten zu erstellen bzw. zu veröffentlichen, da dies der Detaillierungsgrad des aktuellen Planungsstands noch nicht zulässt.

Zum aktuellen Zeitpunkt der technischen Planung zur Rheinspange spielen mögliche Querungen für Fußgänger und Radfahrer noch keine Rolle. Der derzeitige Planungsauftrag – und damit auch der Finanzierungsrahmen – beziehen sich auf eine 4-streifige Autobahnquerung für den Kfz-Verkehr. Sollen Wünsche anderer Verkehrsträger (z.B. lokaler Gebietskörperschaften) wie die Berücksichtigung von Fußgänger- und Radverkehr realisiert werden, sind diese frühzeitig in die Planung zu integrieren. Jedoch steht mittlerweile fest, dass die notwendigen Betriebswege einer Brücke für den Radverkehr freigegeben werden können. Somit ist eine beidseitige Radverkehrsführung in der Breite von jeweils 3 Metern bei Brückenlösungen möglich. Die Radwege bzw. Betriebswege werden dann auch an das untergeordnete Netz angeschlossen. Der Rhein-Sieg-Kreis plant in seiner Zuständigkeit als Aufgabenträger für den Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) eine Stadtbahnverbindung Bonn-Niederkassel-Köln. Gemäß Beschlussfassung des Rhein-Sieg-Kreises sowie der Städte Köln und Bonn soll diese Brücke in einem Korridor zwischen Langel und Lülsdorf entstehen. Andere Korridore scheiden aus verkehrlichen Gründen aus. Das Stadtbahnprojekt ist für sich allein förderfähig und umsetzbar. Eine Bündelung ist seitens des Rhein-Sieg-Kreises dann zu erwägen, wenn die Autobahn ebenfalls als Brücke im Korridor zwischen Langel und Lülsdorf entsteht.