Planungsraumanalyse

Im ersten Schritt der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) identifizierten die Gutachter*innen innerhalb des Planungsraums diejenigen Bereiche, die aufgrund ihrer umwelt- und naturschutzfachlichen Bedeutung, Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit ein hohes Konfliktpotential aufweisen. Hierzu wurden aktuelle umweltrelevante Datenbestände erfasst und vollständig ausgewertet. Auf dieser Grundlage wurde der Untersuchungsraum eingegrenzt und der Untersuchungsrahmen definiert.

Im ersten Schritt der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) identifizierten die Gutachter*innen innerhalb des Planungsraums diejenigen Bereiche, die aufgrund ihrer umwelt- und naturschutzfachlichen Bedeutung, Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit ein hohes Konfliktpotential aufweisen. Hierzu wurden aktuelle umweltrelevante Datenbestände erfasst und vollständig ausgewertet. Auf dieser Grundlage wurde der Untersuchungsraum eingegrenzt und der Untersuchungsrahmen definiert.

Untersuchungsraum

Der Untersuchungsraum für die UVS zur Rheinspange 553 erstreckt sich auf einem 6.792 ha großen Gebiet zwischen Köln-Porz und Köln-Godorf im Norden sowie Troisdorf-Kriegsdorf und Niederkassel-Rheidt im Süden. In diesem Gebiet wurden die potenziellen Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt vertieft untersucht. Die Abgrenzung nach Westen und Osten ergibt sich aus den möglichen Anschlussstellen an die A 555 und die A 59. In Nord-Süd-Richtung umfasst er das Gebiet zwischen Porz und der Linie Kriegsdorf-Rheidt. Die linksrheinischen Anschlussstellen Köln-Godorf und Wesseling gehören ebenfalls zum Untersuchungsraum. Diese Abgrenzung ermöglicht die Untersuchung aller sich verkehrlich aufdrängenden Varianten der Rheinspange und behält die maximalen Reichweiten der Umweltauswirkungen der neuen Autobahn im Blick. In unserem interaktiven Kartenmodul können Sie den Untersuchungsraum selbst erkunden!

Untersuchungsrahmen

Mit der Fertigstellung der Planungsraumanalyse wurden die zu untersuchenden Tier- und Pflanzenarten sowie die Landschaftstypen festgelegt, um die Betroffenheit dieser Schutzgüter beurteilen zu können. Dazu wurden vorliegende Daten Dritter abgefragt, auf Aktualität und Relevanz überprüft und durch eigene Datenerhebungen und Kartierungen ergänzt.

Über die eigentliche UVS hinaus fließen weitere umweltfachliche Untersuchungen in das Ergebnis ein: So wurde eine umfassende Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ durchgeführt, von dem Teilflächen innerhalb des UVS-Untersuchungsraumes liegen. Hierbei wurden auch die funktionalen Beziehungen zu weiteren Natura 2000-Gebieten außerhalb des UVS-Untersuchungsraums betrachtet.

Weiterhin ist eine detaillierte Untersuchung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Lärm- und Luftschadstoffsituation verpflichtender Bestandteil der umweltfachlichen Untersuchungen für die Rheinspange.