Aktueller Planungsstand und Ausblick auf 2022

Projektleiter Rüdiger Däumer informiert die Teilnehmenden über den aktuellen Planungsstand der Rheinspange 553. Derzeit befindet sich die Planung in der Phase „Vorplanung und Linienbestimmung“. Herr Däumer erläutert, dass die Planungen und Untersuchungen der zwölf Varianten seit der letzten Sitzung des Dialogforums intensiv vorangetrieben wurden. Derzeit läuft ein iterativer und interaktiver Prozess, der Verkehrsgutachten, Objektplanung und Umweltverträglichkeitsstudie umfasst: Die Verkehrsgutachter*innen erfassen für alle zwölf Varianten Verkehrsdaten, die u. a. zur Ermittlung von Schall- und Luftschadstoffbelastung oder der Leistungsfähigkeit benötigt werden. Für die Beurteilung der Varianten müssen auch die verkehrlichen Wirkungen wie Reisezeit, Zuverlässigkeit, Sicherheit, Betriebskosten oder Raumerschließung im Blick behalten werden. Diese Daten der Verkehrsuntersuchung sind u. a. für die Objektplanung relevant, weil die Planung der Varianten mit den Verkehrszahlen abgestimmt werden muss. Bei Änderungen der Objektplanung müssen diese wiederrum mit den Umweltgutachter*innen abgestimmt werden. Sind Änderungen nötig, beginnt der iterative Prozess von vorn. Daher ist dessen Länge schwer vorhersehbar.

Aktuelle Planungsthemen sind Straßenentwässerung und Gewässerschutz (u.a. in Abstimmung mit Stadtwerken und dem Technologiezentrum Wasser Karlsruhe), geotechnische Bewertungen (z. B. Bauweisen in Wasserschutzgebieten), Lärmemissionen (z. B. Messung von Grenzwerten bei Tag und Nacht) und Luftschadstoffe (z. B. Einhaltung von Grenzwerten; Ausbreitungsstatistik des Wetterdienstes wird hinzugezogen). Es gibt zwei Neuerungen bei gesetzlichen Vorgaben: das Berücksichtigungsgebot durch die Novelle des Klimaschutzgesetzes und die Richtlinie für den Lärmschutz (RLS 19).

Sehr strenge gesetzliche Vorgaben schließen eine Gefährdung des Grundwassers für alle Planungsvarianten aus. Herr Däumer erläutert, dass die in bisher veröffentlichten Gutachten genannten Risiken auf Bauweisen und Entwässerungskonzepten basieren, die für die Rheinspange 553 nicht zulässig sind. Eine Stellungnahme zum Thema Wasserschutz ist auch auf der Homepage der Rheinspange zu finden.

Herr Däumer gibt anschließend einen Ausblick auf das Jahr 2022. Der dritte Abstimmungstermin zur Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) wird nach Ostern stattfinden. Aus diesem Termin wird eine Rangfolge der Varianten in Bezug auf ihre Umweltverträglichkeit hervorgehen. Im Anschluss findet die neunte Sitzung des Dialogforums statt. Danach wird in Abstimmung mit den zuständigen Stellen der Autobahn GmbH in Berlin und in Krefeld entschieden, welche Variante die Vorzugsvariante wird. Infolgedessen werden Sitzungen des Dialogforums und des politischen Begleitkreises einberufen. Die Information der breiten Öffentlichkeit erfolgt über eine Infomesse. Von der Pandemielage hängt ab, ob dies in digitaler oder analoger Form erfolgt und auch, ob es zusätzlich eine Infotour geben wird.

Anschließend erläutert Herr Däumer, wie sich die Rheinspange in eine zukünftige multimodale Mobilität in der Region einfügt. In der Verkehrsprognose 2030 werden viele Maßnahmen des Umweltverbundes berücksichtigt, insbesondere Maßnahmen im Bereich Schienenverkehr, Radverkehr und Buslinien. Diese Maßnahmen ergänzen sich mit der Rheinspange 553. Herr Däumer führt an, dass es auch unter Berücksichtigung aller Maßnahmen einen hohen Bedarf für die Rheinspange gibt. Das Verkehrsaufkommen insgesamt wird sich durch den Bau einer neuen Rheinquerung nicht erhöhen, sondern im vorhandenen Straßennetz lediglich anders verteilen. In einer zukünftigen multimodalen Mobilität schafft die Rheinspange auch Entwicklungsmöglichkeiten für Verkehrsmittel des Umweltverbundes in Ost-West-Richtung, z.B. für den Fernbusverkehr.

Fragen von Teilnehmenden

Ein Teilnehmer fragt, ob die Maßnahmen des Umweltverbundes bereits in der vorliegenden Verkehrsuntersuchung berücksichtigt sind oder ob sie in einer zukünftigen Verkehrsuntersuchung berücksichtigt werden. Herr Däumer antwortet, dass es nicht mehrere, sondern nur eine große Verkehrsuntersuchung für den Raum Köln/Bonn gibt, die alle Maßnahmen des Umweltverbundes berücksichtigt. Es werden lediglich neue Daten aus der Verkehrsuntersuchung herausgezogen. Sollten sich neue Entwicklungen ergeben, würde die Verkehrsuntersuchung jedoch durch die neuen Erkenntnisse ergänzt.

Der Teilnehmer fragt nach, warum in den Dokumenten zur Verkehrsuntersuchung keine Angaben zu ÖPNV und Umweltverbund zu finden sind. Herr Däumer weist darauf hin, dass diese Angaben im Tabellen- und Kartenmaterial zur Verkehrsuntersuchung enthalten sind, das im Jahr 2019 veröffentlicht worden ist. Es seien keine detaillierten Zahlen für Radverkehr oder Schienennutzung vorzufinden, da hierzu über einen Modal Split nur prozentuale Annahmen in das Verkehrsmodell eingeflossen sind. In den Verkehrszählungen wurde der Radverkehr seit Beginn mitgezählt und separat im Verkehrsgutachten ausgewiesen.

Der Teilnehmer führt an, dass sich der zu erwartende Ausbau der Kapazitäten im ÖPNV über ein Äquivalent an eingesparten Kfz pro Tag in der Verkehrsuntersuchung wiederfinden müsste, sofern dieser Faktor berücksichtigt wurde. Aus den Dokumenten lasse sich dies nicht nachvollziehen. Herr Däumer gibt dazu folgende Rahmeninformationen: Grundlage der Verkehrsuntersuchung ist das Modell des Bundesverkehrswegeplans. Dieses Modell wird ungefähr alle fünf Jahre fortgeschrieben und eine neue Prognose erstellt. Sollten sich relevante Änderungen in der Verkehrsprognose des Bundesverkehrswegeplans zeigen, werden diese auch in die Verkehrsuntersuchung für die Rheinspange 553 eingespeist. Die nächste Prognose ist für das Jahr 2023 zu erwarten. Der Bundesverkehrswegeplan berücksichtigt Straße, Schiene und Wasserstraße. Das Modell der Verkehrsuntersuchung zur Rheinspange 553 ist deutlich feiner definiert, hier werden auch Maßnahmen des Umweltverbundes berücksichtigt.

Im Chat fragt eine Teilnehmerin, was der Unterschied zwischen Radschnellweg und Radpendlerweg sei. Herr Dr. Groneck erläutert, dass die Unterschiede im Wesentlichen in Ausbaustandards und Breiten liegen. Für den Radschnellweg gibt es mehr Vorgaben als bei der Radpendlerroute.