Herr Dr. Heß präsentiert, wie mithilfe einer Sensitivitätsanalyse die neun vertiefend zu untersuchenden Varianten ausgewählt wurden. In einem ersten Schritt wurde zunächst eine Basisgewichtung für die Zielfelder und Ziele gewählt. In der Basisgewichtung fließt das Zielfeld Umwelt mit 30 % in die Bewertung ein, die Verkehrliche Wirkung mit 30 % und die Wirtschaftlichkeit mit 40 %, so dass sich in der Summe 100 % ergeben. Legt man diese Gewichtungskombination an die verschiedenen Varianten an und ermittelt die jeweiligen Zielerreichungsgrade, so ergeben sich Rangfolgen. Die Rangfolge gibt an, welche Varianten unter Beachtung aller Zielfelder am besten abschneiden. Um eine aussagekräftige Bewertung der drei Zielfelder zu erhalten, wurde nicht nur die Basisgewichtung betrachtet, sondern zusätzlich die Variation der Zielfeldgewichtungen in einer sinnvollen Spannbreite. Als höchste Gewichtung eines Zielfeldes wurden 50 % sowie als niedrigste 25 % festgelegt. Insgesamt wurden acht verschiedene Gewichtungskombinationen betrachtet.
Um aus den vorliegenden Varianten die Auswahl zu treffen, wurden die Mittelwerte der Zielerreichungsgrade sowie die Mittelwerte der Rangfolgen gebildet. Herr Dr. Heß erläutert, dass aus den Mittelwerten aller Varianten eine Rangfolge erstellt wurde. Diese Rangfolge zeigt die Varianten, die über die verschiedenen Gewichtungskombinationen der Zielfelder hinweg im Mittel die besten sind.
Herr Dr. Heß erklärt weiter, dass in einem letzten Schritt diese Auswahl nochmals validiert wurde, um zu berücksichtigen, welche Auswirkung eine unterschiedliche Gewichtung der Ziele im eigenen Zielfeld auf die Gesamtrangfolge der Varianten hat. Dazu wurde die Gewichtung der Ziele innerhalb der Zielfelder variiert, dabei aber die Gewichtungen der Zielfelder nicht verändert. Es wurde also eine zweite Sensitivitätsanalyse auf Ebene der Ziele durchgeführt, wie Herr Dr. Heß erläutert. Die Auswahl gilt als valide, wenn die überwiegende Anzahl der Ränge 1 bis 5 in der Gesamtbetrachtung den neun Varianten zuzuordnen ist. Dies ist für alle drei Zielfelder zutreffend und zeigt, dass die Variantenauswahl die Zielfelder Verkehrliche Wirkung, Umwelt und Wirtschaftlichkeit angemessen berücksichtigt, wie Herr Dr. Heß schlussfolgert.
Mehr Informationen zur Methodik der Abwägung erläutert Herr Dr. Heß für die Online-Infomesse der Rheinspange 553 in diesem Video.
Auf Rückfrage, ob – entgegen anderslautender Aussagen im Rat der Stadt Wesseling – u.U. Häuser und Wohnbebauung für die Rheinspange 553 abgerissen werden müssen, erklärt Herr Kolks, dass die aktuellen Variantenlinien lediglich Korridore darstellen und noch nicht den detaillierten Verlauf der späteren möglichen Trasse darstellen. Auf die Nachfrage, wieso Varianten, die in bebaute Flächen eingreifen, nicht im Vorhinein ausgeschlossen werden, erklärt Herr Kolks, dass in dieser vertiefenden Untersuchung sehr genau die sich ergebenden Betroffenheiten hinsichtlich der bebauten Flächen betrachtet und bewertet werden. Um einen möglichst vollständigen Abwägungsprozess abzubilden, wurden an dieser Stelle keine Ausschlusskriterien bei der Bewertung der Varianten definiert. Grundsätzlich ist ein Überspannen von Wohnhäusern nicht vorgesehen.
Die Teilnehmenden interessiert zudem, wer die Auswahl der Vorzugsvariante letztendlich vornehmen wird. Herr Dr. Heß erklärt, dass, nachdem die Varianten der Rheinspange 553 vertiefend geprüft worden sind, ein Variantenvergleich unter Berücksichtigung aller relevanten Belange erfolgt. Im Rahmen dieses Variantenvergleichs wird aus allen untersuchten Trassenverläufen eine Vorzugsvariante herausgearbeitet. Diese wird dann dem Bundesverkehrsministerium in einem formalen Verfahren zur „Bestimmung der Linie“ vorgelegt. Eine direkte Einbindung der Verkehrsausschüsse auf Landes- oder Bundesebene ist nicht vorgesehen. Die Vorzugstrasse wird daraufhin öffentlich bekannt gegeben und ist damit für die weitere Planung verbindlich festgelegt.
Herr Kolks erläutert noch einmal, dass es zum Ende der Vorplanung einen umfassenden Bericht geben wird, in dem der Auswahlprozess und die vorgenommene Bewertung nochmal im Detail erläutert werden. Auch die Kriterien, die zum Ausschluss der jetzigen Varianten geführt haben, werden Teil des Berichts sein.
Ein Teilnehmer fragt, ob die Anschlussstelle Wesseling beim Bau der Varianten 5B, 6aT, 6bB, 7T oder 8B erhalten wird. Herr Dr. Heß verneint dies. Bei diesen Varianten wird die Anschlussstelle Wesseling nach Süden verlegt und über die L192 erschlossen.