Ein Teilnehmer fragt, ob das Projekt mit der abgeschlossenen Entwurfsplanung in den Bundeshaushalt eingestellt werden müsse und ob während der Entwurfsplanung eine neue Nutzen-Kosten-Analyse stattfinden würde. Herr Däumer antwortet, dass am Ende der Entwurfsplanung eine Nutzen-Kosten-Berechnung durchgeführt wird, die viel genauer ist als es bei den jetzigen geschätzten Kosten der Fall ist. Herr Däumer ergänzt, dass beim Nutzen-Kosten-Verhältnis nicht wesentlich ist, ob es beim hervorragenden Ergebnis aus dem Bundesverkehrswegeplan bleibt. Wesentlich ist, dass das Nutzen-Kosten-Verhältnis über 1 liegt – der Nutzen also höher ist als die Baukosten. Die Kosten müssen in den Bundeshaushalt eingestellt werden, bevor die Planfeststellung beginnt. Herr Kolks ergänzt, dass am Ende der Entwurfsplanung eine genaue Kostenberechnung vorliegt. Die Einstellung in den Bundeshaushalt muss spätestens dann erfolgt sein, wenn für die Autobahn GmbH Baurecht besteht – also am Ende der Genehmigungsplanung.
Ein Teilnehmer fragt, ob die Bürgerbeteiligung im Rahmen der Linienbestimmung federführend vom Fernstraßenbundesamt durchgeführt werde. Herr Däumer bestätigt dies. Der Teilnehmer fragt, wie die Bürgerbeteiligung im weiteren formalen Planungsverfahren aussehen werde. Ferner begrüßt der Teilnehmer die Fortführung der informellen Bürgerbeteiligung, da die Betroffenheiten jetzt konkreter seien. Der Teilnehmer fragt zudem, ob der Roisdorf-Bornheimer Bach für die neue Anschlussstelle der A555 überbaut werden müsse. Herr Däumer antwortet, dass im Rahmen der formellen Bürgerbeteiligung in allen Städten, die von der neuen Trasse betroffen sind, die Planfeststellungsunterlagen in einem bestimmten Zeitraum offengelegt werden. Die Äußerungen und Einwendungen seitens der Bürgerinnen und Bürger oder der Naturschutzverbände werden protokolliert und gesammelt an die Autobahn GmbH übergeben. Diese nimmt hierzu Stellung. Außerdem wird eine Informationsveranstaltung zur Planung durchgeführt. Zur Überbauung des Roisdorf-Bornheimer Baches antwortet Herr Hoffmann, dass er davon ausgeht, dass dies bereits in der UVS betrachtet wurde. Im Rahmen der Vorplanung wurde jedoch nicht untersucht, ob der Bach umgelegt werden kann – dies kann aber Teil der Entwurfsplanung werden.
Ein weiterer Teilnehmer fragt, wie die zukünftigen Schritte im Dialogforum und im politischen Begleitkreis aussehen werden. Außerdem bedauert der Teilnehmer, dass die beiden Formate für die Verkündung der Vorzugsvariante nicht zusammengelegt wurden und der politische Begleitkreis stattdessen erst einen Tag nach dem Dialogforum stattfand. Herr Däumer antwortet, dass der politische Begleitkreis und das Dialogforum zukünftig voraussichtlich in größeren Intervallen tagen werden. Auch über die Zusammenlegung beider Formate kann diskutiert werden. Inwiefern Anwohnerinnen und Anwohner in einem zusätzlichen Format beteiligt werden können, wird derzeit eruiert. Herr Däumer weist auf das vor Beginn der Planungen durchgeführte Beteiligungsscoping hin, in welchem Bürgerinnen und Bürger gefragt wurden, wie sie beteiligt werden möchten. Grundsätzlich erfolgt die Beteiligung auf Grundlage des gemeinsam erarbeiteten Dialogkonzepts.
Moderator Herr Carmagnole lädt die Mitglieder des politischen Begleitkreises ein, an der Umfrage teilzunehmen, in der die Wünsche für die künftigen Beteiligungsformate abgefragt werden.