Michael Hoffmann vom Ingenieurbüro Kocks Consult GmbH erläutert dem Begleitkreis die Herleitung der Vorzugsvariante. In der vertieften Variantenuntersuchung wurden zwölf Varianten der Rheinspange 553 geprüft.
Dafür wurden sie zunächst geometrisch ausgearbeitet. Herr Hoffmann stellt dem Begleitkreis die Ausgestaltung der verschiedenen Verknüpfungspunkte an A 555 und A 59 sowie die rechtsrheinischen Anschlussstellen an das untergeordnete Straßennetz vor. Anschließend erläutert Herr Hoffmann die verschiedenen Kriterien unter den Zielfeldern „Verkehr“, „Verkehrsanlage“, „Wirtschaftlichkeit“ und „Umwelt“, nach denen die zwölf Varianten untersucht und bewertet wurden. Untereinander wurden die Kriterien beim Variantenvergleich zur Ableitung der Vorzugsvariante nicht gewichtet.
Acht Varianten ziehen besonders schwerwiegende Eingriffe nach sich, die dazu führen, dass sie nicht als Vorzugsvariante in Erwägung gezogen werden können, solange Alternativen möglich sind. Dabei handelt es sich um Eingriffe in FFH-Gebiete (V3B, V4B, V8B, V9aB und V11B), erhebliche Konflikte gemäß des Seveso-III-Gutachtens bezüglich des Risikos für Unfälle mit gefährlichen Stoffen (V3B, V4B) sowie um besonders schwerwiegende Eingriffe in Eigentumsverhältnisse (V5B, V6aB und V6bB). Letzteres wurde definiert als Inanspruchnahme von Misch- und Wohngebieten mit Abbruch von Wohngebäuden.
Nach Ausschluss der genannten Varianten bleibt eine Abwägung der Vor- und Nachteile der Tunnelvarianten V6aT, V7T, V9bT und V10T. Diese Varianten weisen zwar hohe Gesamtkosten auf, vermeiden aber viele besonders schwere Konflikte und belegen in der UVS-Bewertung die ersten vier Plätze. Im Gegensatz zu V6aT und V7T queren V9bT und V10T ein Wasserschutzgebiet der Zone II und überlagern am Anschlusspunkt O5 Planungen für das interkommunale Gewerbegebiet Troisdorf/Niederkassel. Der komplexe Anschluss an die A 59 führt zudem zu hohen Beeinträchtigungen im Bauzustand. Auch die Varianten V6aT und V7T weisen im Bereich des Energie-Campus Shell Konflikte mit noch nicht verfestigten Planungen auf, die jedoch durch die Tunnellösung minimiert werden können. Die Seveso-III-Konflikte dieser beiden Varianten im Bereich des Shell-Tanklagers in Wesseling werden im Gutachten zudem als beherrschbar bewertet. Deshalb fällt die Entscheidung über die Vorzugsvariante zwischen den Varianten V6aT und V7T.
In dieser Abwägung erweist sich die Variante 6aT als vorteilhafter und wird zur Vorzugsvariante bestimmt. Insbesondere weist V6aT im Gegensatz zu V7T keine Trassenannäherung zu Wasserschutzgebieten auf und der Tunnel verläuft auf Niederkasseler Gebiet nicht unter Wohnbebauung.