Herr Däumer erläutert die nächsten Schritte des formellen Verfahrens: Die Planungsphase der Vorplanung endet mit dem Linienbestimmungsverfahren. Dabei prüft das Fernstraßen-Bundesamt die Vorzugsvariante der Autobahn GmbH. Zudem können Bürger*innen und Träger öffentlicher Belange (TöBs) zu den Umweltauswirkungen Stellung nehmen.
Die nächste Planungsphase ist die Entwurfsplanung. Hier wird die Vorzugsvariante detailliert ausgearbeitet. Ziel ist ein genehmigter Vorentwurf mit einem genauen Trassenverlauf. Der aktuelle Stand der Trasse ist daher noch nicht final. Mögliche Optimierungen der Planung – beispielsweise durch Hinweise aus dem Dialogforum und dem politischen Begleitkreis – werden in der Entwurfsplanung geprüft.