Herr Bechtloff stellt die umweltfachliche Bewertung der Varianten vor und fasst zu Beginn erneut die Ergebnisse der Raumanalyse aus der Umweltverträglichkeitsstudie zusammen, die dem Dialogforum bereits aus vergangenen Sitzungen bekannt sind. Anschließend erläutert er das Vorgehen bei der Bewertung der Varianten. Die Ziele im Zielfeld Umwelt beziehen sich auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Fläche/ Boden, Wasser, Klima/ Luft, Landschaftsbild, Landschaftsraum und kulturelles Erbe. Es wurden ebenfalls Kennwerte festgelegt und auf Grundlage der voraussichtlichen Eingriffe in die Schutzgüter Zielerreichungsgrade der einzelnen Varianten ermittelt. Die Abschätzung der voraussichtlichen Eingriffe können in quantitativer und qualitativer Form erfolgen. Indem die einzelnen Varianten in die Raumwiderstandskarte eingefügt wurden, konnten die ersten wesentlichen Konflikte sichtbar gemacht und grob abgeschätzt werden. Anschließend erfolgte eine Bewertung in Form von verdoppelten Schulnoten (1-12). Aus den Summen der Einzelnoten wurde eine Rangfolge gebildet. Hieraus lässt sich ableiten, dass die Varianten 1B, 2B, 3B und 4B aus umweltfachlicher Perspektive vergleichsweise schlecht abschneiden und die Varianten 6aT, 6bT, 7T und 10T am besten.
In der Folge stellt Herr Bechtloff die umweltfachliche Bewertung anhand der Variante 4B exemplarisch vor. Die umweltfachliche Bewertung der Varianten ist in einem Video auf der Online-Infomesse der Rheinspange 553 näher erläutert.
Auf den Einwand, dass für die umweltfachliche Untersuchung hinsichtlich der Fauna veraltete Datengrundlagen herangezogen wurde, erklärt Herr Bechtloff, dass nur Daten verwendet wurden, die maximal zehn Jahre alt sind, wobei die meisten der verwendeten Daten sogar aus den letzten fünf Jahren stammen. Es handelt sich um nahezu flächendeckende Daten für den Untersuchungsraum, die, wenn notwendig, durch eigenständige Untersuchungen ergänzt wurden, wie z.B. in den Bereichen Bornheim, Wesseling und Urfeld. Zudem werden die umweltfachlichen Bewertungen im weiteren Prozess nochmals vertieft (z.B. in der FFH-Verträglichkeitsprüfung). Herr Bechtloff betont, dass auch im aktuellen Planungsstadium noch neue umweltfachliche Hinweise aus dem Untersuchungsraum aufgenommen werden können.
Aus dem Teilnehmerkreis kommt die Rückfrage, wie mit der eingereichten Stellungnahme der Stadt Wesseling zusammen mit dem Wasserbeschaffungsverband umgegangen wurde, und ob diese in die Vorauswahl der Varianten eingeflossen ist. In der Stellungnahme legen die Stadt Wesseling und der Verband ihre Bedenken dar, dass mit dem Bau einer südlichen Rheinspangentrasse (insbesondere als Tunnel) erhebliche Trinkwasserprobleme im linksrheinischen Bereich auftreten können. Herr Bechtloff erklärt, dass die Stellungnahme berücksichtigt wurde und mit der am Verfahren beteiligten Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik mbH diesbezüglich ein intensiver Austausch erfolgt ist. Nach heutigem Erkenntnisstand und auf der Grundlage von Erfahrungswerten ist aller Voraussicht nach davon auszugehen, dass es durch die Tunnelvarianten vor allem aufgrund des mächtigen Grundwasserleiters in der Rheinaue zu keinen relevanten anlagebedingten Beeinträchtigungen der Trinkwasserversorgung im Bereich der im Untersuchungsraum gelegenen Wasserschutzgebiete kommen wird. Mögliche baubedingte Beeinträchtigungen sind noch zu klären und ggf. durch entsprechende Maßnahmen zu vermeiden bzw. zu vermindern. Die Ergebnisse von aller Voraussicht nach stattfindenden Abstimmungen mit dem Wasserbeschaffungsverband werden in der Umweltverträglichkeitsstudie berücksichtigt werden.
Es wird zudem die Frage aufgeworfen, warum gesellschaftliche Folgekosten durch mögliche Umweltschäden bislang in der Untersuchung keine Berücksichtigung finden. Herr Bechtloff erläutert, dass die Berücksichtigung von gesellschaftlichen Folgekosten nicht Aufgabe der Umweltverträglichkeitsstudie ist.
Eine weitere Frage lautet, warum der Artenschutz und bestehende FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat-Gebiete) keine Ausschlusskriterien für die Bewertung betroffener Varianten darstellen. Herr Bechtloff erklärt, dass die Beeinträchtigung von FFH-Gebieten oder auch von artenschutzrechtlichen Belangen ein Ausschlusskriterium für eine Variante darstellen kann. Begleitend zur UVS wird in diesem Zusammenhang z.B. eine FFH-Verträglichkeitsprüfung für das im Untersuchungsraum gelegene FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ erstellt, die dies klären wird.
Auf die Rückfrage, ob der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) den Bau der Rheinspange 553 rechtfertigt, erläutern Herr Däumer und Herr Kolks, dass der Bedarf für die Rheinspange im BVWP 2030 grundsätzlich gegeben ist, dieser jedoch nicht die Prüfung und Auswahl der Varianten ersetzt.