VARIANTE 6b MIT RHEINQUERUNG ALS BRÜCKE (V6bB)

Variante 6b mit Rheinquerung als Brücke (V6bB)

Wichtig: Die Informationen im Kartenmodul spiegeln den Sachstand nach Abschluss der vertiefenden Raumanalyse wider. Die finalen Ergebnisse der UVS finden Sie hier und in unserer Mediathek im Unterpunkt Gutachten.

Länge der Trasse

ca. 8,2 km

BRÜCKENLÄNGE
ca. 800 m

voraussichtliche Bauzeit

ca. 7 JAHRE

kostenschätzung

ca. 567 Mio. Euro

Trassierung

Die Variante V6bB verläuft von einem neuen Autobahnknoten an der A555 bei der Anschlussstelle Wesseling (W2) zu einem neuen Autobahnknoten an der A59 südlich der Spicher Seen (O4). Südlich des Autobahnknotens W2 wird eine Ersatzanschlussstelle für die Anschlussstelle Wesseling erforderlich. Die rechtsrheinische Anschlussstelle zum untergeordneten Netz befindet sich im Kreuzungsbereich der L82/L269 östlich von Niederkassel.

Verkehrliche Wirkung

VERKEHRLICHE WIRKUNG NACH INBETRIEBNAHME*

  • Eingesparte Reisezeit: 1,8 Mio. Kfz-Stunden/Jahr
    (Zeitaufwand im gesamten betrachteten Netz)

  • Einsparung von Betriebskosten: 4 Mio. €/Jahr
    (z.B. Kraftstoffverbrauch, Verschleiß, Wartung im gesamten Netz)

  • Verbesserte Zuverlässigkeit: 889.000 Kfz-Stunden/Jahr
    (Weniger einzuplanender Zeitpuffer im gesamten Netz)

  • Verringerte Unfallkosten: 7,5 Mio. €/Jahr
    (Maß für Verkehrssicherheit im gesamten Netz)

  • Verbesserte Erreichbarkeit: 7.600 Stunden weniger Zeitaufwand
    (Reisezeit aller Verbindungen im unbelasteten Netz)

*siehe Erläuterungen in der Unterlage Verkehrliche Wirkung Vorzugsvariante

VERKEHRLICHE WIRKUNG WÄHREND DER BAUPHASE​

  • Anbindung an die A555 (W2):

    Zu erwarten sind nur geringe Beeinträchtigungen des bestehenden Verkehrs auf der A555.

  • Rheinbrücke:

    Das Bauwerk kann ohne maßgebende Verkehrsbeeinträchtigungen errichtet werden.

  • Anbindung an die A59 (O4):

    Zu erwarten sind mittlere Beeinträchtigungen, da für diese Anbindung die Anschlussstelle Spich umgebaut werden muss.

  •  

Auswirkung auf Raumnutzung

Schwerwiegende Eingriffe in Eigentumsverhältnisse

Wohnbebauung

  • Außenbereich Niederkassel, Ecke L82 / Buchenweg: Verlust eines Wohngrundstücks.

Gewerbe

  • Bauzeitliche und dauerhafte Eingriffe in bisher unbebaute Industrieflächen südlich des Werksgeländes von Shell.

  • Überbauung von zwei Gewerbebauten (Logistik) mit ca. zwei Hektar Grundfläche am Langeler Ring östlich der A59.

Konflikte mit zukünftiger Kommunalentwicklung

  • Konflikt mit Erschließungsvorhaben (Aufstellung Bebauungsplan Nr. 1/141 Energie-Campus Shell): Es gibt keine geometrische Lösung unter Berücksichtigung des Bebauungsplans.

Größere Eingriffe in Versorgungsleitungen

  • Autobahnknoten an der A555 (W2): Diverse Leitungen (Gas, Öl, Treibstoffzuleitung NATO-Pipeline) sowie Hochspannungsfreileitungen einschl. Maste und Umspannwerk sind betroffen.

  • Autobahnknoten an der A59 (O4): Gasfernleitungen, Hochspannungsfreileitungen einschl. Maste, Umspannwerk sind betroffen.

Umwelt

Bewertung aus der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)

Rang aus der UVS: 6 von 12

Im Variantenvergleich eher geringe Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser (Oberflächengewässer, Grundwasser). Dagegen eher starke Auswirkungen auf das Schutzgut Boden.

Eingriffe in
FFH-Gebiete

  • Kein Eingriff in FFH-Gebiete vorhanden.

Auswirkungen auf Wasserschutzzonen

  • Keine Betroffenheit von Wasserschutzgebieten.

Beherrschung der Gefahren Schwerer Unfälle mit Gefährlichen Stoffen (Seveso-III Konflikte, 0 = Kein Konflikt bis 10 = Extermer Konflikt)

  • Konflikteinstufung: 8 von 10

  • Konflikteinstufung mit anlagenseitigen/vorhabenseitigen Schutzmaßnahmen: 5 bis 6 von 10

WIE WURDEN DIE VARIANTEN AUSGEWÄHLT?​

Wie kam man von denkbaren zu sinnvollen Varianten? Wie wurden die Zielerreichungsgrade für die Varianten ermittelt? Auf der folgenden Seite erfahren Sie mehr darüber, wie die Auswahl der vertiefend zu untersuchenden Varianten ermittelt wurde. 

Fragen und Antworten zu dieser Variante

Im Folgenden finden Sie alle Fragen, die im Rahmen der Online-Infomesse 2020 von den Bürgerinnen und Bürgern zu dieser Variante eingereicht und durch die PlanerInnen und GutachterInnen beantwortet wurden. Die Antworten auf die zehn häufigsten Fragen der Infomesse finden Sie im FAQ zur Infomesse. Bitte beachten Sie, dass alle Fragen und Antworten aus dem Herbst 2020 stammen und daher zum Teil nicht dem aktuellen Stand entsprechen.

Zusätzlicher Schutz der Fußgänger bzw. der Grundschüler obliegt dem zuständigen Baulastträger der Porzer Straße und liegt nicht in der Planungskompetenz des Vorhabenträgers (zukünftig die Autobahn GmbH des Bundes). 

Zusätzlicher Schutz der Fußgänger bzw. der Grundschüler obliegt dem zuständigen Baulastträger der Porzer Straße und liegt nicht in der Planungskompetenz des Vorhabenträgers (zukünftig die Autobahn GmbH des Bundes). 

Zusätzlicher Schutz der Fußgänger bzw. der Grundschüler obliegt dem zuständigen Baulastträger der Porzer Straße und liegt nicht in der Planungskompetenz des Vorhabenträgers (zukünftig die Autobahn GmbH des Bundes). 

Die Baumaßnahme ist im derzeit gültigen Bedarfsplan für Bundesfernstraßen als “Vordringlicher Bedarf” eingestuft. Der Gesetzgeber hat dies auf der Grundlage umfangreicher Untersuchungen bestimmt. Daher ergibt sich hier ein gesetzlicher Planungsauftrag für Straßen.NRWDie endgültige Lage der Trasse wird erst in Verwaltungsverfahren der Linienbestimmung festgelegt. 

Erst im Rahmen der nun anstehenden vertieften Variantenuntersuchung werden die Gradienten der Varianten detaillierter ausgearbeitet. Das bedeutet, dass auch erst dann genaue Aussagen zu Hoch- und Tieflagen einzelner Abschnitte verschiedener Varianten gemacht werden können. 

Erst im Rahmen der nun anstehenden vertieften Variantenuntersuchung werden die Gradienten der Varianten detaillierter ausgearbeitet. Das bedeutet, dass auch erst dann genaue Aussagen zu Hoch- und Tieflagen einzelner Abschnitte verschiedener Varianten gemacht werden können. Wir befinden uns immer noch in der Phase der Vorplanung. Hier geht es darum, die bestmögliche Linie als Vorzugsvariante zu entwickeln. Eine detailliertere Ausarbeitung dieser Variante erfolgt dann in der Entwurfsplanung. Der aktuelle Detaillierungsgrad der in der interaktiven Karte dargestellten Linien war in der Form die Grundlage für den aktuellen Auswahlschritt. Daher kann noch keine Aussage dazu getroffen werden, ob die oberirdische Trasse vertieft verlaufen wird. Wie grundsätzlich Maßnahmen zum Lärmschutz entlang einer möglichen Trasse bestimmt werden, ist hier beantwortet. Im Fall der vorliegenden Trasse wird im weiteren Planungsverlauf dementsprechend nun im Detail geprüft, welche Maßnahmen zur Lärmreduzierung und zum Lärmschutz notwendig sind. Ebenso werden dann auch die Eingriffe in Natur und Landschaft im Detail erfasst und so weit wie möglich durch geeignete Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen.

Die Entscheidung, die Planung der Rheinspange 553 im Bundesverkehrswegeplan in den Vordringlichen Bedarf einzustufen und damit einen konkreten Planungsauftrag an Straßen.NRW zu erteilen, wurde auf bundespolitischer Ebene beschlossen, nicht auf kommunalpolitischer. Ziel des Bundesverkehrsministeriums ist es, Mobilität sicherzustellen bei gleichzeitiger Reduktion der Emissionen u.a. durch umweltfreundlichere Fahrzeugtechnologie. Diese Ziele stehen laut Bundesverkehrsministerium im Einklang mit dem nationalen und globalen Zielen zum Schutz des Klimas und wurden bereits im Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan aufgeführt.

Die Verbindung zwischen Ranzel und Niederkassel wird auch mit einer Rheinspange bestehen bleiben. Die neue Autobahn wird grundsätzlich an das bestehende Verkehrswegenetz angepasst, in diesem Fall kann dies beispielsweise durch Unterführungen geschehen.

In der nun anstehenden vertiefenden Prüfung wird unter anderem auch eine umfangreiche Luftschadstoffuntersuchung angefertigt. Hierbei werden die Emissionen des Straßenverkehrs für die relevanten Straßen bestimmt und die verkehrsbedingten Stickstoffdioxid- und Feinstaubimmissionen berechnet. Im Konfliktfall können hier gegebenenfalls mit dem Projektträger Maßnahmen erarbeitet werden. Die Prognose fließt in die Bewertung unterschiedlicher Trassenvarianten ein.

Die getroffene Auswahl der nun vertiefend zu untersuchenden Varianten ist das Ergebnis einer komplexen Gesamtbewertung über die drei Zielfelder Umwelt, Verkehrliche Wirkung und Wirtschaftlichkeit. Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse sind die nun weiter verfolgten Varianten im Mittel die besten. Das Ziel ist, am Ende der Vorplanung eine möglichst konsensfähige Vorzugsvariante zu ermitteln.

Die Variante 6bB hat in der umweltfachlichen Bewertung im Ziel Wohnen die Note 6 (von 12) bekommen. Die Tunnelvarianten schneiden beispielsweise deutlich besser in dieser Bewertung ab. Die Auswahl ist letztlich auf der Grundlage der Gesamtbetrachtung aller Zielfelder zustande gekommen.

Die von Ihnen beschriebenen Eingriffe in die unterschiedlichen Schutzgüter werden bei der Bewertung der Varianten sehr genau betrachtet. Straßen.NRW ist zunächst beauftragt, die bestmögliche Lösung zu entwickeln. Dabei werden neben dem Zielfeld Umwelt auch die Verkehrliche Wirkung und die Wirtschaftlichkeit angemessen betrachtet. Das Ziel ist es, mit der entwickelten Methodik eine möglichst konsensfähige Vorzugsvariante zu ermitteln

Im Rahmen der vertiefenden Untersuchung wird die Emissionssituation der Betriebe bewertet.

Die Planungen sind bekannt. Zur Prüfung der Auswirkungen solcher und anderer Störfallbetriebe im Planungsraum auf die einzelnen Varianten, wird in der nun anstehenden vertiefenden Prüfung ein sogenanntes Seveso-III-Gutachten erstellt. Mehr Informationen dazu erhalten Sie hier.

Die Planungen sind bekannt. Zur Prüfung der Auswirkungen solcher und anderer Störfallbetriebe im Planungsraum auf die einzelnen Varianten, wird in der nun anstehenden vertiefenden Prüfung ein sogenanntes Seveso-III-Gutachten erstellt. Mehr Informationen dazu erhalten Sie hier.

Nachdem eine Vorauswahl von neun Varianten getroffen worden ist, werden diese neun Varianten nun im nächsten Schritt vertiefend geprüft. Die vertiefende Prüfung beinhaltet u.a. auch eine detaillierte Berechnung der Immissionen zu den verschiedenen Varianten. Bildliche Darstellungen z.B. in Form von Isophonenkarten werden erst in diesem Zuge erarbeitet. Gleiches gilt für die Luftschadstoffe. Auch diese werden erst in der vertiefenden Prüfung konkret ermittelt.

Im Rahmen der interaktiven Karte haben wir die Varianten gemäß dem aktuellen Planungsstand im Planungsraum visualisiert. Zum aktuellen Zeitpunkt wäre es nicht zielführend eine dreidimensionale Darstellung der einzelnen Bauwerke und Linienverläufe der jeweiligen Varianten zu erstellen bzw. zu veröffentlichen, da dies der Detaillierungsgrad des aktuellen Planungsstands noch nicht zulässt.

Zum aktuellen Zeitpunkt der technischen Planung zur Rheinspange spielen mögliche Querungen für Fußgänger und Radfahrer noch keine Rolle. Der derzeitige Planungsauftrag – und damit auch der Finanzierungsrahmen – beziehen sich auf eine 4-streifige Autobahnquerung für den Kfz-Verkehr. Sollen Wünsche anderer Verkehrsträger (z.B. lokaler Gebietskörperschaften) wie die Berücksichtigung von Fußgänger- und Radverkehr realisiert werden, sind diese frühzeitig in die Planung zu integrieren. Jedoch steht mittlerweile fest, dass die notwendigen Betriebswege einer Brücke für den Radverkehr freigegeben werden können. Somit ist eine beidseitige Radverkehrsführung in der Breite von jeweils 3 Metern bei Brückenlösungen möglich. Die Radwege bzw. Betriebswege werden dann auch an das untergeordnete Netz angeschlossen. Der Rhein-Sieg-Kreis plant in seiner Zuständigkeit als Aufgabenträger für den Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) eine Stadtbahnverbindung Bonn-Niederkassel-Köln. Gemäß Beschlussfassung des Rhein-Sieg-Kreises sowie der Städte Köln und Bonn soll diese Brücke in einem Korridor zwischen Langel und Lülsdorf entstehen. Andere Korridore scheiden aus verkehrlichen Gründen aus. Das Stadtbahnprojekt ist für sich allein förderfähig und umsetzbar. Eine Bündelung ist seitens des Rhein-Sieg-Kreises dann zu erwägen, wenn die Autobahn ebenfalls als Brücke im Korridor zwischen Langel und Lülsdorf entsteht.