Zwölf Irrtümer und Falschbehauptungen zur Rheinspange 553

Menschen an einem Tisch

Die Planung der Rheinspange 553 ist sehr komplex. Auch deshalb halten sich in der öffentlichen Diskussion einige Fehlinformationen. Diesen möchten wir hier mit klaren Fakten begegnen.

Irrtum 1:
„Es gibt schon eine interne Vorzugsvariante bei der Autobahn GmbH.“

Autobahn GmbH:
Es gibt keine Vorfestlegung auf 
eine Variante! Derzeit werden alle zwölf vertiefend zu prüfenden Varianten der Rheinspange 553
gleichrangig geprüft.

Zum Stand der Planungen haben Straßen.NRW bzw. die Autobahn GmbH stets frühzeitig und umfassend kommuniziert. Die Intensität der Kommunikation und
die Vielzahl der genutzten Kanäle (Gremienarbeit, Projektwebsite, Infomärkte und Infotouren, Newsletter, Planungswerkstatt etc.) übersteigen den Standard dabei deutlich.

Irrtum 2:
„Die Nullvariante wurde nicht geprüft, obwohl dies bei der Auswahl der Vorzugsvariante vorgeschrieben ist.“

Autobahn GmbH:
Die Autobahn GmbH hat den gesetzlichen Auftrag, eine neue Autobahnverbindung zu planen.

Der Begriff Nullvariante beschreibt im Planungsprozess einen Planfall, bei dem ein betrachtetes Projekt nicht umgesetzt wird. Die Fachbezeichnung für die Nullvariante lautet „Bezugsvariante”. Die Erarbeitung des Bezugsfalles erfolgt in der Verkehrsuntersuchung. Sie ist zwingend erforderlich, da andernfalls die Auswirkungen einer jeden Variante nicht darstellbar wären. Daher wird die sogenannte „Nullvariante“ bei allen zu betrachtenden Varianten als Vergleichsmaßstab berücksichtigt.

Irrtum 3:
„Der Prozess der Variantenauswahl wird von der Autobahn GmbH auf ein gewünschtes Ergebnis hin ausgerichtet, u.a. durch die gezielte Beauftragung
des Seveso-III-Gutachtens.“

Autobahn GmbH:
Die Berücksichtigung der Seveso-III-Richtlinie ist im vorliegenden Planungskontext vorgeschrieben und daher keine Entscheidung, die der Autobahn GmbH freistand.

Dass ein solches Gutachten erstellt wird, wurde nicht verheimlicht: Bereits im Januar 2020 wurde auf der Projektwebsite ein FAQ-Beitrag zur Seveso-III-Richtlinie
veröffentlicht und ein Gutachten für die Beurteilung von Grobvarianten der Rheinspange 553 erstellt. Die Variantenauswahl erfolgt ergebnisoffen, systematisch und transparent.

Irrtum 4:
„Das Seveso-III-Gutachten schließt eine Brückenquerung bei Godorf aus.“

Autobahn GmbH:
Das Seveso-III-Gutachten stellt kein Ausschlusskriterium für eine Variante dar, auch nicht für eine Brückenquerung bei Godorf.

Die Bewertung des Seveso-III-Gutachtens fließt gemeinsam mit verschiedenen anderen wirtschaftlichen, umweltfachlichen und verkehrlichen Aspekten als wichtiger Belang in die Gesamtabwägung ein.

Irrtum 5:
„Die Industrie verhindert Tunnelvarianten.“

Autobahn GmbH:
Alle Varianten werden unabhängig geprüft und bewertet. Interessensgruppen nehmen keinen Einfluss.

Tunnelvarianten wären im Übrigen auch für die Industriebetriebe in der Region nicht von Nachteil. Ein sogenanntes ADR-Gutachten untersucht die Tunnelvarianten
speziell hinsichtlich der Zulässigkeit von Gefahrenguttransporten. Für die Tunnelvarianten kommt es zu dem eindeutigen Ergebnis, dass sie ohne Einschränkungen von Gefahrenguttransporten genutzt werden könnten.

Irrtum 6:
„In der Verkehrsuntersuchung wurde der linksrheinische Raum nicht ausreichend geprüft.“

Autobahn GmbH:
In der großräumigen Verkehrsuntersuchung wurden sowohl der links- als auch der rechtsrheinische Raum mit der gleichen Tiefe untersucht.

Mithilfe von Daten von Dauerzählstellen sowie von ergänzenden Zählungen im untergeordneten Netz wurde für beide Rheinseiten eine umfassende Datengrundlage geschaffen. Der Untersuchungsraum umfasst hierbei ein Gebiet, welches von West nach Ost durch die Autobahnen A61 und A3 begrenzt ist. Nördlich
erstreckt sich dieser bis zur Autobahn A1 sowie bis zur Landesgrenze zwischen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz im Süden.

Irrtum 7:
„Das untergeordnete Netz wird bei der Planung zur Rheinspange 553 nicht ausreichend beachtet.“

Autobahn GmbH:
Die Änderungen des Verkehrsaufkommens 
im untergeordneten Netz werden bei der umweltfachlichen Bewertung und den verkehrlichen Wirkungen berücksichtigt.

Treten vermehrte Verkehrslärmimmissionen im untergeordneten Netz als planbedingte Folge auf, werden diese in den Abwägungsprozess einer Variantenfindung mit einbezogen. Veränderungen des Verkehrsaufkommens im untergeordneten Netz finden sich also insbesondere im Zielfeld „Umwelt“ wieder. Daneben beeinflussen mögliche Verkehrszu- und -abnahmen das Zielfeld der verkehrlichen Wirkungen im gesamten Untersuchungsraum. Mit Hilfe der Kriterien Reisezeiten, den Betriebskosten und der Zuverlässigkeit werden sie berücksichtigt und bewertet.

Irrtum 8:
„Die Autobahn GmbH hat den ÖPNV in der Verkehrsuntersuchung nicht berücksichtigt: Dessen Ausbau – und die zu erwartende Verkehrswende – machen die Rheinspange überflüssig.“ 

Autobahn GmbH:
Die Planungen des ÖPNV und 
der Rheinspange 553 stehen nicht in Konkurrenz zueinander.

In der großräumigen Verkehrsuntersuchung für die Rheinspange 553 wurde auch der Ausbau des ÖPNV berücksichtigt, etwa die geplante Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln. Die Untersuchung zeigt allerdings, dass der Bedarf für die Rheinspange 553 auch unter Berücksichtigung dieser ÖPNV-Maßnahmen weiterhin gegeben ist. Auch Themen wie Verkehrswende, Elektromobilität und Digitalisierung können zukünftig betrachtet werden. Zurzeit gibt es aber noch keine belastbaren Erkenntnisse zu diesen Themenbereichen.

Irrtum 9:
„Der Radverkehr wird in den Planungen vollkommen vergessen.“

Autobahn GmbH:
Rad- und Fußverkehr wird
mitgedacht.

Schon in der vorliegenden Verkehrsuntersuchung wurden Rad- und Fußgängerverkehr betrachtet. Zusätzlich wurde 2020 im Bundesfernstraßengesetz
festgelegt, dass die für den Bau und die Wartung notwendigen Betriebswege von Autobahnbrücken bei Bedarf für den öffentlichen Rad- und Fußverkehr freigegeben
werden sollen. Diese Radwege bzw. Betriebswege werden dann auch an das untergeordnete Netz angeschlossen. Bei Tunnellösungen ist jedoch keine entsprechende Lösung möglich.

Irrtum 10:
„Die Rheinspange 553 wird sich verheerend auf die Trinkwasserversorgung der Kommunen auswirken.“

Autobahn GmbH:
Es besteht keine Gefahr für die Trinkwasserversorgung.

Für den Schutz des Wassers werden strenge gesetzliche Vorgaben eingehalten. Für alle Varianten werden mögliche Auswirkungen auf das Trinkwasser umfassend untersucht und ggf. Schutzmaßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben getroffen.

Irrtum 11:
„Bornheim wurde nicht angemessen beteiligt, obwohl die Stadt von neun der zwölf Varianten der Rheinspange massiv beeinträchtigt wäre.“

Autobahn GmbH:
Alle potenziell betroffenen Kommunen 
wurden von Anfang an in den Beteiligungsprozess einbezogen.

Auch die Bornheimer Stadtverwaltung war von Beginn an im politischen Begleitkreis der Rheinspange vertreten. Nachdem sich eine konkrete Betroffenheit des Bornheimer Stadtgebiets planerisch stärker abzeichnete, wurden auch die Fraktionen im Stadtrat eingeladen, eine Vertretung zu entsenden. Auch im Dialogforum war von Beginn an ein Bornheimer Bürger Mitglied und seit Ende 2019 wird die Bornheimer Stadtverwaltung auch ins Dialogforum eingeladen. Im März 2020 wurde zudem eine neu gegründete Bornheimer Bürgerinitiative ins Dialogforum aufgenommen.

Irrtum 12:
„Der Mensch spielt bei der Planung der Rheinspange keine Rolle.“

Autobahn GmbH:
Im Gegenteil: Der Mensch spielt 
bei der Variantenauswahl für die Rheinspange 553 eine sehr wichtige Rolle.

Er wird in vielen Einzelzielen innerhalb der Zielfelder berücksichtigt. Im Zielfeld Umwelt beziehen sich mehr als 50% der Bewertungskriterien direkt auf den Menschen. Neben den Zielen Wohnen und Erholen betreffen im Zielfeld Umwelt viele weitere Ziele wie Grundwasser, Boden, Luft und Klima, Landschaftsbild oder kulturelles Erbe das Schutzgut Mensch. Zusätzlich findet sich der Mensch auch im Zielfeld Wirtschaftlichkeit wieder – insbesondere, wenn es darum geht, die Inanspruchnahme hochwertiger Nutzflächen wie etwa Eingriffe in das Wohneigentum zu bewerten. Die Belange des Menschen fließen beim Variantenvergleich also insgesamt mit einer hohen Gewichtung in die Abwägung ein.

Kommentare

20 Antworten

  1. Sehr geehrte Damen und Herren, nach der ersten Sitzung des Dialogforums war ich in der Sprechstunde des Bürgermeisters in Wesseling und habe Ihm über die Situation unterrichtet. Er meinte nur, in Wesseling wird es keine Überquerung geben. Wesseling ist schon durch die Stadtbahn Linie 16 , die Autobahn A555 und durch die Stromtrasse stark belastet. Die Brücke wird bestimmt in Godorf gebaut. Ebenso habe ich die SPD von dem Vorhaben unterrichtet, keine Reaktion.
    Und nun wird so getan als wüsste man nichts von der Baumasnahme.Unbegreiflich.

  2. Im Augenblick gibt es in der hiesigen Region weit wichtigere Infrastrukturprobleme. Die für eine neue Rheinquerung veranschlagten Finanzmittel sollten daher zu 100% dem Wiederaufbau der vom Hochwasser geschädigten Regionen genutzt werden. Eine neue Rheinquerung benötigt derzeit kein Mensch, insbesondere da die Zubringerstrecken auf lange Sicht nicht nutzbar sein werden.
    Lasst diesen Wahnsinnbleiben!

    1. Es wird zwar auf vielen Straßen Entlastungen geben, die gesamte Verkehrsmenge erhöht sich durch den Bau aber, da zusätzlicher Verkehr induziert wird, den es sonst in dem Ausmaß nicht geben würde.

      Dies muss in jedem Fall auch ganz am Anfang genannt werden, dort werden nur positive Aspekte aufgeführt, was eine klare Irreführung darstellt.

      Außerdem ist der Bau selbstverständlich nicht mit dem Pariser Abkommen vereinbar.

      1. Sehr geehrter Herr Blume,

        das Verkehrsaufkommen, also die Anzahl der Fahrten, wird im gesamten Untersuchungsraum mit Rheinspange grundsätzlich nicht höher sein als ohne. Was sich durch eine Rheinspange ändern würde, sind die Fahrtrouten der Verkehrsteilnehmenden. Weil viele Ziele auf neuen und kürzeren Wegen zu erreichen sind, wird die Fahrleistung abnehmen. Es werden also Fahrzeugkilometer gespart.
        Dies haben wir in diesem Artikel ausführlicher dargelegt.

        Mit freundlichen Grüßen
        Ihr Rheinspange-Team

  3. Mit den ’12 Irrtümern‘ werden Nebenkriegsschauplätze aufgemacht, um die Aufwerksamkeit der Öffentlichkeit von der Tatsache abzulenken, dass die Bewertung alle betrachteten Varianten tiefrote Ergebnisse erbrachte.

    Dabei ist interessant zu sehen, mit welcher Hybris hier argumentiert wird. Nur zwei Beispiele …

    Laut ‚Irrtum 8‘ können „Themen wie Verkehrswende, Elektromobilität und Digitalisierung … zukünftig betrachtet werden“. Wird im Falle einer zukünftigen Änderung der Betrachtung die dann bereits gebaute Brücke wieder abgerissen oder der Tunnel zugeschüttet werden?

    Gemäß ‚Irrtum 9‘ müssten Radfahrer die Brücke geradezu herbeisehnen, denn „im Bundesfernstraßengesetz [wurde] festgelegt, dass die … Betriebswege von Autobahnbrücken … für den öffentlichen Rad- und Fußverkehr freigegeben werden sollen“.

    Apropos Kommentare, da ich gerade einen Kommentar erfasse. Wo auf der Spangen-Website veröffentlichen Sie eigentlich die bisher erfassten Kommentare? Die Suchfunktion ist hierbei wenig hilfreich.

    1. Sehr geehrter Herr Rausch,

      haben Sie vielen Dank für Ihren Beitrag. Die Raumwiderstandskarte der UVS und eine Übersicht der vertiefend zu untersuchenden Varianten sind auf dieser Website nach wie vor frei einsehbar. Anstatt von Informationen abzulenken, soll die obige Zusammenstellung vielmehr der Verbreitung von Fehlinformationen zur Rheinspange 553 entgegenwirken: In Presseberichten und Gesprächen sind in der Vergangenheit immer wieder bestimmte Irrtümer aufgetaucht, auf die wir hier Bezug nehmen.

      Was Irrtum 8 betrifft, so erfolgt die Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung selbstverständlich noch im weiteren Planungsprozess, vor der Realisierung einer Rheinspange. Grundsätzlich ist vorgesehen, die Verkehrsuntersuchung in mehreren Stufen der Prognose zu aktualisieren. So können mögliche neue, wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse zu Themen wie Verkehrswende, Elektromobilität und Digitalisierung im weiteren Verlauf der Planung berücksichtigt werden. Grundlage ist hier z.B. die bundesweite Straßenverkehrszählung, die in regelmäßigen Abständen verkehrliche Veränderungen erfasst.

      Kommentare werden immer unter dem Artikel veröffentlicht, zu dem sie verfasst wurden – nachdem sie auf Einhaltung unserer Netiquette geprüft wurden. Vielen Dank für den Hinweis zur Suchfunktion – wir werden prüfen, ob wir sie dahingehend verbessern können, dass man gesuchte Kommentare leichter findet.

      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr Rheinspange-Team

  4. das ist klar und deutlich. scheinbar lesen viele gegner und grunstückseigentümer
    nur ihre vereinsnachrichten und verbreitete halbwahrehieten, keiner sagt etwas
    zu allen maroden rheinbrücken. das chaos zur leverkusener brücke und deren
    folgen durch andere marode brücken begreifen viele scheinbar nicht.

  5. Danke an die Autobahn GmbH für die Richtigstellungen! An alle Bedenkenträger: Wenn ihr es schafft, auch dieses Projekt zu verhindern, dann gebt bitte eure Autos ab und hört auf, die ohnehin schon überlasteten Strecken in der Region zusätzlich belasten. Außerdem will ich dann keine Beschwerden mehr über Stau usw. hören. Man denkt immer, dass der langsame Staat das Problem in diesem Land wäre, aber es sind scheinbar eher die Bürger, die jede noch so kleine Verbesserung zerreden.

    1. Hallo „Staugeplagter“. Ich habe kein Auto. Ich fahre Köln Troisdorf mit dem ÖPN und mit dem Rad. Beide Anbindungen sind wesentlich schlechter als mit dem PKW. Hier soll nun sogar eine neue Brücke mit der Rheinspange her. Würde es Brücken bzw. Querungen für Rad und ÖPNV geben, könnte das eine größere Entlastung der Straßen bedeuten, als eine zusätzliche(!) Autobahnbrücke. Studien zeigen, dass solche Autobahnprojekte nicht zu einer Reduzierung der Belastung führen. Sie werden weiter im Stau stehen.

  6. Jeder möchte gute Verkehrswege, um schnell zum Arbeitsplatz, zum Einkaufen, zu Freizeitveranstaltungen, zu Verwandten oder zu Freunden zu gelangen – aber wenn man dann selbst vom Bau dieser Verkehrswege betroffen ist, ist das Geschrei trotzdem riesengroß. Wie heuchlerisch…

    Der Hafen in Godorf, der für die Belieferung der Süd-Kölner und Wesselinger Industrie dringend benötigt wurde (und wird), wurde durch die Lobbyarbeit aggressiver Nimbys verhindert. Deshalb fahren jetzt ständig schwere Lastwagen vom Hafen Köln-Niehl über die Rheinuferstraße von Nord nach Süd durch das gesamte Stadtgebiet von Köln, da die Schiffe im Kölner Süden ja leider nicht anlegen können und ohne Halt vorbeifahren.

    Dem Umweltschutzgedanken (und dem Wohlergehen der Anlieger der Rheinuferstraße) wird damit ein Bärendienst erwiesen.

    Beim Bau der Brücke im Zuge der Autobahn 553 wird es genauso kommen. Die Godorfer / Wesselinger Brückenverhinderer scheren sich keinen Deut um die Nutzer und die Anlieger der bereits im Übermaß belasteten Autobahnbrücken in Köln-Rodenkirchen (Autobahn 4) und Bonn-Graurheindorf (Autobahn 565). Die sind ihnen nämlich völlig popelschnurzegal…

    Irgendwann werden die beiden vorgenannten Alt-Brücken instabil, wenn sie jetzt nicht bald durch längst überfälligen den Brückenneubau in Godorf oder Wesseling entlastet werden, genauso wie bereits jetzt die Leverkusener Autobahnbrücke (Autobahn 1).

    Wenn das passiert, wenn das große Verkehrchaos im Köln-Bonner Raum ausbricht, wenn die Wirtschaft schwer darunter leidet und wenn dadurch massiv Arbeitsplätze vernichtet werden – dann, ja dann wird man sich wünschen, es gäbe eine zusätzliche Rheinbrücke auf dem langen brückenlosen Abschnitt zwischen den Städten Köln und Bonn.

    Aber dann wird es zu spät sein, diese noch zu bauen.

    1. Gemeint hatte ich:

      Irgendwann werden die beiden vorgenannten Alt-Brücken instabil, wenn sie jetzt nicht bald durch den längst überfälligen Brückenneubau in Godorf oder Wesseling entlastet werden, genauso wie bereits jetzt die Leverkusener Autobahnbrücke (Autobahn 1).

  7. Unser aller Land wird mittlerweile von einer Minderheit von Bedenkenträger zerredet.
    [Anm. d. Redaktion: Inhalt wegen Verstoßes gegen die Netiquette entfernt.] Im Verkehrssektor wird dies am deut(sch)lichsten.

  8. Richtigstellung – gemeint hatte ich:

    Irgendwann werden die beiden vorgenannten Alt-Brücken wegen der übermäßigen Verkehrsbelastung instabil, wenn sie jetzt nicht bald durch den längst überfälligen Brückenneubau in Godorf oder in Wesseling entlastet werden – genauso wie bereits seit geraumer Zeit die Leverkusener Autobahnbrücke (Autobahn 1) instabil und einsturzgefährdet ist und deshalb bald abgerissen und vollständig neu gebaut werden muss..

  9. Vielen Dank, dass sie sich um die schnelle Umsetzung einer weiteren Rheinüberquerung kümmern!

    Insbesondere ist es schön zu lesen, wie sie die Menschen im Mittelpunkt haben.
    Tausende und zehntausende Pendler sind täglich auf eine funktionierende Infrastruktur angewiesen!
    Weitere Rheinüberquerungen sind zwingend notwendig genauso wie die Instandhaltung und Sanierung bestehender!

    Machen Sie bitte mit Windparks, Stromtrassen, 5G-Ausbaue etc. ebenfalls so weiter. Berücksichtigen sie so gut es geht die Interessen der Bestandseigentümer, aber hören sie bitte nicht ausschließlich auf die wenigen, aber lauten Bedenkenträger! All solche Zukunftsprojekte brauchen wir!
    Und bitte erhöhen sie das Tempo in der Umsetzung!

  10. Ich ein großer Fan der Verbesserung des ÖPNV – ich habe mich persönlich in meiner Firma stark für die Einführung eines Jobtickets ins Zeug gelegt.

    Wir haben damals zur Vorbereitung in unserer Firma eine Befragung durchgeführt, von wo nach wo unsere Mitarbeiter denn eigentlich fahren möchten. Auf der Grundlage der Ergebnisse wollten wir ihnen erläutern, dass ihre Mobilitätswünsche auch mit dem ÖPNV (oder alternativ mit dem Fahrrad) gut erfüllbar sind.

    Resultat:

    Wegen der z.T. recht weiten Entfernungen und der fast immer sehr komplizierten Wegstrecken gab es nur im Ausnahmefall eine halbwegs direkte und zeitlich realistische Alternative zum motorisierten Individualverkehr (Auto bzw. Motorrad). Deshalb hätte die Einführung eines Jobtickets nur für eine verschwindend kleine Gruppe unserer Mitarbeiter (mit privilegierten, weil gut angebundenen Wohnorten) wirklich Sinn gemacht. Da wir als Firma das Jobticket aber für ALLE unsere Mitarbeiter hätten bestellen und die Kosten dann hätten umlegen müssen, haben wir bei dieser Sachlage naturgemäß auf die bereits fest avisierte Einführung des Jobtickets verzichtet, da diese nur wenig Nutzen, dafür aber viel Unmut gestiftet hätte.

    Fazit:

    Es ist völlig unrealistisch, zu glauben, dass mit dem ÖPNV (oder auch mit dem Fahrrad) sämtliche Mobilitätsbedürfnisse abgedeckt werden könnten. Dazu sind diese einfach zu weitläufig, divers und vielfältig.

    1. Und darum setzten Sie sich als NICHT für eine bessere Anbindung von ÖPNV und Rad ein? Hier fehlt es an Infrastruktur, wie Sie selber berichten. Ich kann das nur bestätigen. Aber welche Milliarden fließen in die AutoInfrastruktur und nicht in die für den Radverkehr. Niederlande zeigt, dass dies auch für die Steuerzahler besser ist.

  11. Sehr geehrte Damen und Herren,
    bei einer Videokonferenz zwischen Vertretern der Autobahn GmbH, Cox Consult, dem Planungsunternehmen Dr. Spang und einem Vertreter des Wasserbeschaffungsverbandes Wesseling-Hersel (WBV) diesen Sommer stellte sich heraus, dass bis zu diesem Termin mit falschen Grundwassergleichenplänen sowie daraus resultierenden falschen Anströmungen geplant wurde (Schreiben liegt mir vor). Das Technologiezentrum Wasser (TZW) aus Karlsruhe hat, unter verwendung der korrekten Grundwassergleichenpläne, festgestellt, dass der WBV die Trinkwassergewinnung einstellen müsse sofern die Varianten W3 oder W4 verwirklicht würden. Daraus resultiert, dass die Stadt Wesseling ihren einzigen Wasserversorger verlieren würde, die Stadt Bornheim 50% ihrer Wasserversorgung.
    Diese nachweislich falsche Planungsgrundlage muss doch eine Korrektur der Variantenbewertungen nach sich ziehen. Wie wird diese neue Erkenntnis im weiteren Verfahren berücksichtigt werden?

    1. Sehr geehrter Herr Prinz,

      haben Sie vielen Dank für Ihren Beitrag. Ziel der derzeit laufenden vertieften Variantenuntersuchung ist es, die abschließende Variantenbewertung auf ein solides Fundament zu stellen. Deshalb ist es gerade Sinn und Zweck der vertieften Untersuchung, die bisherige, vorläufige Bewertungsgrundlage zu prüfen und zu vertiefen. Neue Erkenntnisse helfen dabei, die bestmögliche Variante zu finden.

      Der Termin mit dem WBV war insbesondere dazu da, ein einheitliches Verständnis der hydrogeologischen Gegebenheiten herbeizuführen, auf dem dann die notwendigen Bewertungen erfolgen können. Es ist also weder die Planung noch die Bewertung von Varianten, im Kontext des entsprechenden Planungsstandes, auf einer falschen Grundlage erfolgt. Für den Schutz des Wassers werden strenge gesetzliche Vorgaben eingehalten. Für alle Varianten werden mögliche Auswirkungen auf das Trinkwasser umfassend untersucht und ggf. Schutzmaßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben getroffen.

      Informationen über weitere Erkenntnisse im Rahmen der vertieften Voruntersuchung werden grundsätzlich zunächst in den dafür vorgesehenen Gremien verbreitet.

      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr Rheinspange-Team

  12. Sehr geehrter Herr Jeschke,

    auf Ihre Frage „Und warum setzten Sie sich als NICHT für eine bessere Anbindung von ÖPNV und Rad ein? Hier fehlt es an Infrastruktur, wie Sie selber berichten.“ möchte ich Folgender Maßen antworten:

    Ich bin grundsätzlich ein Fan des ÖPNV sowie auch des Fahrradfahrens.

    Der öffentlicher Verkehr sowie das Fahrrad sind aber nur für einen begrenzten Personenkreis geeignete Alternativen.

    Wie ich bereits angedeutet, hat die Firma, für die ich tätig bin, ihren Standort in einem Kölner Gewerbegebiet. Es gibt dort eine ÖPNV-Anbindung, die es Kölnern durchaus ermöglicht, mit dem ÖPNV anzureisen. Auch die Anreise Fahrrad ist für Kölner eine vernünftige Option.

    Es ist aber nun einmal so, dass nur ca. 6% unserer Belegschaft tatsächlich in Köln wohnen. Der Rest lebt, wahrscheinlich wegen der geringeren Wohnkosten, in anderen (meist kleineren) Städten und Gemeinden – und zwar verteilt von der Nordeifel über den Westerwald bis hin ins Bergische Land. Die zurückzulegenden Entfernungen auf dem Arbeitsweg betragen bis zu 75 km (für EINE Wegstrecke, nicht für Hin- und Rückfahrt).

    Vielleicht sind Sie, Herr Jeschke, ja so sportlich, dass sie diese Entfernung mit dem Fahrrad bewältigen – meine Kolleginnen und Kollegen sind es jedenfalls nicht.

    Und es ist schlicht unmöglich, für die Betreiber des ÖPNV, das riesige Pendlereinzugsgebiet von Städten wie Köln oder Bonn mit seinen zahlreichen komplexen Verkehrsbeziehungen komplett durch öffentlichen Verkehr zu erschließen. Logisch zu Ende gedacht würde dies dazu führen, dass die am Ende gleiche Anzahl von ÖPNV-Kleinbussen auf den Straßen unterwegs ist, wie es heute Privatautos sind.

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