Rheinspange: Warum gibt es Abweichungen vom Zeitplan?

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Wann lässt sich sagen, welche Variante der Rheinspange aus umweltfachlicher Sicht die vorteilhafteste ist? Wann gibt es neue Erkenntnisse zur verkehrlichen Wirkung einzelner Varianten? Und wann steht eine Vorzugsvariante fest? Es ist schwer, solche Meilensteine der Planung verbindlich zu terminieren. Das hat gute Gründe.

Das Verfahren zur Ermittlung einer Vorzugsvariante ist sehr aufwändig. Im Zuge der vertiefenden Untersuchung wird jede der zwölf Varianten der Rheinspange objektplanerisch weiter ausgearbeitet und auf ihre verkehrlichen Auswirkungen, ihre Umweltverträglichkeit und ihre Wirtschaftlichkeit geprüft. Die Herausforderung dabei: Die verschiedenen Untersuchungen und die Planung stehen in Wechselwirkung zueinander – neue Erkenntnisse an einer Stelle haben oft auch Auswirkungen auf andere Bereiche. Das macht den Prozess zeitlich schwer vorhersehbar.

Ein Beispiel: Mit Hilfe des Verkehrsmodells für die Region werden in der vertiefenden Prüfung detaillierte Verkehrsdaten für alle zwölf Varianten ermittelt. Diese sind nicht nur relevant für die verkehrliche Bewertung einer Variante – also etwa hinsichtlich Zuverlässigkeit oder Reisezeit. Die Verkehrsdaten sind auch nötig, um beispielsweise Aussagen zur künftigen Luftschadstoff- und Schallbelastung für Anwohner*innen machen zu können. Sie betreffen also auch die Arbeit des Umweltgutachters. In der Objektplanung wird außerdem geprüft, ob die konkreten Verkehrsdaten zur bisherigen Planung passen. Reicht für eine bestimmte Rampe etwa ein Fahrstreifen aus oder wird angesichts des prognostizierten Verkehrs doch ein zweiter benötigt? Sollten hier Anpassungen einer Variante im Detail notwendig werden, haben diese häufig wiederum unmittelbare Auswirkungen auf die umweltfachliche Beurteilung. Und auch die verkehrliche Bewertung muss entsprechend wieder aktualisiert werden.

Der iterative Planungsprozess: Schrittweise zur besten Lösung

Eine abschließende Bewertung der zwölf Varianten – und damit die Ermittlung und Bekanntgabe einer Vorzugsvariante – ist erst dann möglich, wenn alle fachlichen Untersuchungen und die Objektplanung aufeinander abgestimmt sind.

In den Abstimmungsprozessen werden zudem verschiedene Akteure auf Landes- und Bundesebene sowie die Gremien zur Planung – das Dialogforum und der politische Begleitkreis – einbezogen. Auch Erkenntnisse aus diesen formellen und informellen Beteiligungen haben gegebenenfalls Auswirkungen auf die weitere Planung. So kann etwa der regelmäßige Einbezug der Träger öffentlicher Belange – also z.B. der Naturschutzverbände und -behörden – neue Informationen für die Erarbeitung der Umweltverträglichkeitsstudie liefern, die dann wie beschrieben Anpassungen und Optimierungen in anderen Bereichen auslösen. Zudem kann es Änderungen der geltenden Regelwerke geben, die Anpassungen im Planungsprozess erfordern.

Im Ergebnis trägt diese iterative Vorgehensweise dazu bei, am Ende der Vorplanung eine verlässliche Entscheidung für eine Vorzugsvariante kommunizieren zu können. Die Dauer des aufwändigen, aber lohnenden Abstimmungsprozesses ist aber nur sehr schwer abzuschätzen. Nach derzeitigem Stand kann eine Vorzugsvariante im Herbst 2022 vorgestellt werden.

Kommentare

2 Antworten

    1. Wie sieht Ihr Alternativvorschlag aus, um den künftigen Verkehrszuwachs in den Griff zu bekommen?
      Oder verzichten wir jetzt alle einfach auf das Auto, quasi so eine Art Neubauer-Utopie-Lösung?

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