Herr Däumer erläutert dem Dialogforum den aktuellen Stand der Planungen im Projekt „Rheinspange 553“. Das Projekt befindet sich nach wie vor in der Vorplanung. Zwölf Varianten werden aktuell vertiefend untersucht. Diese vertiefende Prüfung erfolgt unter anderem in den Fachbereichen Verkehr, Umwelt, Schall, Luftschadstoffe und Objektplanung.
Ergänzend dazu hat die Autobahn GmbH zwei Gutachten in Auftrag gegeben: Das in dieser Sitzung vorgestellte Seveso-III-Gutachten (siehe Top 6) und das ADR-Gutachten.
Im ADR-Gutachten (ADR ist die französische Abkürzung für „Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“) wird untersucht, ob die Tunnelvarianten hinsichtlich der Zulässigkeit von Gefahrenguttransporten Nachteile aufweisen. Herr Däumer erläutert, dass dieses Gutachten noch nicht final abgeschlossen ist, da eine der Tunnelvarianten noch nicht abschließend betrachtet wurde. Für die bereits betrachteten Tunnel komme es aber zu dem eindeutigen Ergebnis, dass diese ohne Einschränkungen von Gefahrenguttransporten genutzt werden könnten – in dieser Hinsicht läge also keine Benachteiligung für die Tunnelvarianten vor. Auch für den derzeit noch in der Prüfung befindlichen Tunnel erwartet Herr Däumer die gleiche Einstufung als Untersuchungsergebnis. Sobald das Gutachten abgeschlossen ist, wird es auf der Projektwebsite veröffentlicht.
Herr Däumer erläutert auf Nachfrage, dass die Anregung zur Aufnahme von zusätzlich vertiefend zu untersuchenden Varianten vor allem in der vierten Sitzung des politischen Begleitkreises am 28. Oktober 2020 geäußert wurde. Die Aufnahme der drei Varianten in die vertiefende Prüfung erfolgte dann auf Wunsch des Verkehrsministeriums Nordrhein-Westfalen an die Landesbehörde Straßen.NRW, die damals noch für das Projekt zuständig waren.
Ein Teilnehmer fragt nach, ob dies bedeute, dass der politische Begleitkreis mehr Einfluss auf die Planung nehmen kann als das Dialogforum.
Herr Däumer verneint dies und erläutert, dass beide Gremien gleichberechtigt sind. Die Sitzungen des Dialogforums fanden bisher immer vor Sitzungen des politischen Begleitkreises und in einem häufigeren Turnus statt. In diesem Sinne hat das Dialogforum sogar eher größeren Einfluss auf die Planung.
Herr Däumer ergänzt, die Aufnahme der drei zusätzlich vertiefend zu prüfenden Varianten bedeute zwar einen Mehraufwand und daher eine zeitliche Verzögerung der Planung, die Entscheidungsgrundlage zur Ermittlung der Vorzugsvariante sei so jedoch noch stabiler und der Planungsraum insgesamt besser abgedeckt.
Ein Teilnehmer fragt, wann das Seveso-III-Gutachten und das ADR-Gutachten veröffentlicht werden. Er fragt außerdem, wann mit den Ergebnissen des 3. UVS-Abstimmungstermins im Herbst zu rechnen ist.
Herr Däumer antwortet, dass das Seveso-III-Gutachten kurzfristig veröffentlicht wird. Mit der Fertigstellung des ADR-Gutachtens und der anschließenden Veröffentlichung auf der Projekthomepage sei Ende Mai zu rechnen. Die Ergebnisse des 3. UVS-Termins werden zeitnah nach dem Termin (voraussichtlich im Herbst) veröffentlicht.
Ein Teilnehmer äußert die Annahme, dass nun ein neues Verkehrsgutachten erstellt wird und begrüßt dies, weil der linksrheinische Raum und das nachgeordnete Straßennetz bisher seiner Einschätzung nach wenig berücksichtigt worden seien. Er ergänzt, dass für die Stadt Bornheim auch das Thema Grundwasser, insbesondere ein Gutachten zum Wasserwerk Urfeld, wichtig seien. Er fragt nach, ob die bisherige Systematik der Variantenbewertung für die Auswahl der Vorzugsvariante beibehalten wird.
Herr Däumer stellt klar, dass kein neues Verkehrsgutachten erstellt wird – vielmehr wird das bestehende Verkehrsgutachten in der nun laufenden vertiefenden Untersuchung mit den konkreten Zahlen zu den jeweiligen Varianten aktualisiert. Dies war von vornherein so vorgesehen. Der linksrheinische Raum einschl. untergeordneten Netz wurde systematisch gleich wie der rechtsrheinische Raum in der Verkehrsuntersuchung untersucht. Auch die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser werden nun vertieft betrachtet. Herr Däumer erläutert, dass sich das Verfahren der Sensitivitätsanalyse und die Systematik zur Variantenauswahl bewährt haben und daher grundsätzlich beibehalten werden. Die vertiefende Prüfung von drei zusätzlichen Varianten ändert nichts am bisher angewandten Bewertungs- und Abwägungsverfahren zur Ermittlung einer Vorzugsvariante für die Rheinspange.