Rückfragen und Diskussion

Ein Teilnehmer fragt, ob die mögliche zukünftige Anlage der Firma PCC auf dem Evonik Betriebsgelände Lülsdorf im Gutachten berücksichtigt wurde.

Herr Farsbotter antwortet, dass der im Gutachten zugrunde gelegte angemessene Sicherheitsabstand zum Betriebsgelände der Evonik Niederkassel auf den Umschlag von Chlor ausgerichtet ist. Dieser Abstand sei weitaus größer als der angemessene Sicherheitsabstand, der bei einer möglichen Ethylenoxid-Anlage der Firma PCC notwendig wäre. Herr Farsbotter erläutert, dass sich das Gefahrenpotential und damit der zugrunde gelegte Sicherheitsabstand aus unterschiedlichen Faktoren ergibt. Wesentlich für die Berechnung des Gefahrenpotentials sind neben den chemischen Eigenschaften der Stoffe auch die Menge und der Gebrauch dieser Stoffe. Er führt aus, dass von Ethylenoxid und den Folgestoffen, wie sie auf der möglichen zukünftigen Anlage der Firma PCC genutzt werden würden, ein wesentlich geringeres Risiko ausgeht als vom im Gutachten berücksichtigten Chlor bei Evonik.

Ein Teilnehmer merkt an, dass es in Zukunft gegebenenfalls deutschlandweit weniger Raffinerien geben könnte und fragt nach, ob diese Überlegungen im Gutachten berücksichtigt worden sind.

Herr Farsbotter verneint und erläutert, dass das Gutachten vom Ist-Zustand ausgeht.

Ein Teilnehmer fragt, inwiefern die Auswirkungen möglicherweise nötiger Ausbaumaßnahmen an umliegenden Autobahnen, etwa der A 555 und der Kreuzung A555/L150 in der Nähe des Basell Geländes, im Gutachten berücksichtigt werden.

Herr Farsbotter antwortet, dass der im Fall der Variante 4B nötige Bau des Autobahnknotens bei Godorf (A555/L150) (Anschlussstelle W1) im Gutachten berücksichtigt wurde. Herr Däumer ergänzt, dass südliche Varianten der Rheinspange nicht zu einem Ausbau der A555, der L150 oder dem Kreuz A555/L150 in Godorf führen werden. Daher sind im Gutachten für die südlichen Varianten keine Maßnahmen berücksichtigt worden, die nur bei den nördlichen Varianten notwendig sind.

Eine Teilnehmerin bedauert, dass die Unterlagen zur Sitzung im Vorfeld nicht im vollen Umfang an die Mitglieder des Dialogforums übermittelt wurden. Aus ihrer Sicht sollten Gebietskörperschaften, Unternehmen und Behörden das Gutachten in Gänze zugeschickt bekommen. Sie äußert den Wunsch nach einem ausführlichen Gespräch mit dem Gutachter und den betroffenen Unternehmen sowie
Gebietskörperschaften.

Herr Carmagnole erläutert, dass das Gutachten im Anschluss an die Sitzung vollständig auf der Projektwebsite veröffentlicht wird. Ein Grundsatz des Dialogs sei es, dass zentrale (Zwischen-) Ergebnisse der Planung erstmalig und persönlich während der Sitzung erläutert und diskutiert werden. Offene Fragen werden selbstverständlich jederzeit, auch nach der Sitzung, gerne vom Planungsteam
beantwortet.

Eine Teilnehmerin fragt, warum in einem 2015 durchgeführten Seveso-III-Gutachten für die Stadt Wesseling die Tätigkeiten der HGK nicht berücksichtigt worden ist, dies in dem vorliegenden Gutachten jedoch erfolgt ist. Sie merkt an, dass dieser Punkt mit den zuständigen Genehmigungsbehörden geklärt werden sollte.

Herr Farsbotter antwortet, dass die Tätigkeiten der HGK- zwar nicht unter die Seveso-III-Richtlinie fallen, aus fachlicher Sicht jedoch eine Berücksichtigung dringend empfohlen wird. Wäre die HGK im vorliegenden Gutachten nicht untersucht worden, würde dieser Bereich zu einem späteren Zeitpunkt in einer separaten Untersuchung betrachtet werden müssen, da der Belang auf jeden Fall berücksichtigt werden müsse. Dass zu dem 2015 erstellten Gutachten für die Stadt Wesseling Unterschiede bezüglich der angemessenen Sicherheitsabstände zur HGK und zu Basell bestehen, liege zum einen an organisatorischen Umstrukturierungen bei Basell sowie daran, dass dieser Bereich aufgrund der Entfernung nicht für das Wesselinger Gutachten relevant gewesen sei. Der Betrieb der HGK sei in diesem Gutachten noch nicht bekannt gewesen.

Eine Teilnehmerin weist mit Blick auf die südlichen Varianten auf die geringen Abstände zum Bereich der Shell Süd, insbesondere zwischen Tankfeld und geplantem Autobahndreieck, und das damit zusammenhängende hohe Gefahrenpotenzial hin. Ein neues, jüngst genehmigtes Bauprojekt werde im Bereich der Evonik zudem zu einer drastischen Reduzierung des Sicherheitsabstands für bestimmte Stoffe führen. Weiterhin fragt sie nach, warum das Gefahrenpotential durch Explosion bei der Shell Süd in der Betrachtung des Gefahrenpotenzials ausgespart wurde.

Herr Farsbotter erklärt, dass Explosionen nur dort auftreten können, wo verflüssigte Gase genutzt werden. Das ist im betroffenen Bereich nicht in relevantem Ausmaß gegeben. [Dieser Fall wurde ebenfalls im Wesselinger Gutachten zur Seveso-III-Richtlinie (TÜV Nord, 2020) in Bezug auf den Netto-Markt in Wesseling dargelegt. ]

Eine Teilnehmerin fragt, inwieweit sich das Seveso-III-Gutachten auf die Variantenauswahl auswirkt, und ob aufgrund dessen eine Variante wegfallen könnte. Des Weiteren fragt sie nach, ob sich die zuständigen Genehmigungsbehörden auch über diese Bewertungen hinwegsetzen können.

Herr Farsbotter antwortet, dass sich aus dem Seveso-III-Gutachten weder Ausschlusskriterien noch „Bauverbotszonen“ ableiten. Wenn in der Gesamtabwägung genügend andere schwergewichtige Belange für eine Variante sprechen, würde sie auch bei einer schlechten Bewertung aus Seveso-Sicht realisiert werden können.

Ein Teilnehmer merkt an, dass auf den 13 Gleisen des HGK-Geländes Güter zu den Werken der umliegenden Betriebe transportiert werden. Er fragt, ob neben dem Verschiebebahnhof auch dieser Transportweg berücksichtigt wurde.

Herr Farsbotter führt aus, dass von der HGK als einem Bereich, in dem nach seiner Einschätzung Gefahrgut in großer Menge umgeschlagen und langzeitig abgestellt wird ein höheres Gefahrenpotenzial ausgeht als vom ungestörten Transportweg über die Schiene. Er fügt hinzu, dass
ergänzend auch Wechselwirkungen von der Autobahn auf die Betriebsbereiche der HGK, von Shell und Evonik sowie die Gefahr der Unterfeuerung der Trasse (z.B. durch einen brennenden Benzintransport) als Sonderfall berücksichtigt wurden.

Herr Däumer erklärt auf Nachfrage, dass Kosten und Nutzen möglicher Maßnahmen zur Konfliktminderung, die im Gutachten zu einer besseren Bewertung einer Variante führen würden, ebenfalls in die Gesamtabwägung einfließen. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind dauerhafte technische Einrichtungen wie etwa Straßensperrungen die einzig sinnvolle vorhabenseitige Möglichkeit zur Konfliktminderung. Diese relativ einfach zu realisierenden Maßnahmen werden im Abwägungsprozess berücksichtigt.

Ein Teilnehmer fragt nach, wie die Auswirkungen der Pandemie sich langfristig auf den Verkehr auswirken und wie etwaige Änderungen in die Verkehrsprognose für das Jahr 2030 einfließen.

Herr Däumer erklärt, dass 2018 in der großräumigen Verkehrsuntersuchung zunächst die heutigen Verkehrsbelastungen und Verkehrsrouten erhoben wurden. Aus diesem Analysefall 2018, vor Beginn der Corona-Pandemie, wird der Planfall 2030, also die voraussichtliche Verkehrssituation im Jahr 2030, modelliert. Zu diesem Zeitpunkt wird die Pandemie voraussichtlich keine Rolle mehr spielen. Sobald
verifiziert werden kann, ob und inwiefern die Pandemie dauerhafte Auswirkungen auf das Arbeits- und Mobilitätsverhalten der Menschen hat, werden die Zahlen in der Verkehrsuntersuchung entsprechend angepasst. [Hinweis: Auf der Projektwebsite ist das Thema Verkehrsentwicklung und Verkehrsmodell in einem neuen Artikel nachlesbar.]

Herr Dr. Sarikaya vom Rhein-Sieg-Kreis berichtet dem Dialogforum den aktuellen Stand zur geplanten neuen Stadtbahn Niederkassel-Köln. Ein Vorschlag für eine mögliche Trassenführung steht und soll für den ÖPNV-Bedarfsplan angemeldet werden. Der Rhein soll südlich von Langel gequert und linksrheinisch der Anschluss an die Linie 16 hergestellt werden. Der Vorschlag wird im Regionalrat am 7. Mai 2021 vorgestellt.