Kurzvideo: Bundesverkehrswegeplan & Verkehrsuntersuchung

Vorschaubild Kurzvideo Rheinspange 03

In einem dritten Kurzvideo geht Rüdiger Däumer, Projektleiter der Rheinspange 553, auf offene Fragen zu den Themen Bundesverkehrswegeplan und Verkehrsuntersuchung ein. So stellt er heraus, dass im Rahmen der Vorplanung alle Varianten ohne Vorfestlegung umfassend geprüft werden. Weiterhin weist er darauf hin, dass die Rheinspange 553 laut Bundesverkehrswegeplan ein außergewöhnlich gutes Nutzen-Kosten-Verhältnis hat. Bezüglich der vorliegenden Verkehrsuntersuchung ist zudem zu beachten, dass diese mit einer fundierten Prognose für das Jahr 2030 auch zukünftige Verkehrsströme berücksichtigt.

Weitere Antworten auf Fragen zu den Themenbereichen „Verkehr“, „Planung“ sowie „Mensch und Umwelt“ können Sie in unserem „Fragen“-Bereich einsehen.

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Nutzen Sie auch weiterhin die Möglichkeit, mit dem Infobrief der Rheinspange auf dem Laufenden zu bleiben oder selbst Fragen auf der Webseite einzureichen, die im Anschluss vom Team der Rheinspange 553 schriftlich (oder vielleicht auch in einem weiteren Kurz-Video) beantwortet werden.

Kommentare

12 Antworten

  1. Ich bin für die Rheinspange. Diese ist schon vor wenigstens 40 Jahren in verschiedenen Strassenverzeichnissen eingezeichnet, Zur damaligen Zeit hätte man nicht diese Hindernisse die jetzt auf die Vervollständigung zukommen.

    1. Sehr geehrter Wittko,
      nur wer im letzten Jahrhundert lebt kann solche sinnfreien Straßenprojekte befürworten. Jedes Kind weiß das mehr Straßen nur noch mehr Verkehr anlocken. Die Zukunft muss aber weniger Verkehr heißen, alles andere verträgt unser Planet nicht mehr, oder haben Sie die letzten Jahre nichts mitbekommen!? Das Projekt ist, wie Sie ja selber schreiben, aus dem letzten Jahrhundert und gehört ersatzlos gestrichen!

  2. Bitte bauen, die Brücke ist dringend nötig. Und nicht abschrecken lassen von den Motz bürgern.
    Nimmt man keinen mit wird gemotzt, nimmt man die Leute mit wir auch gemotzt.

    Einfach bauen und auf die Natur achten. Viel Erfolg

  3. Alle Varianten werden in Betracht gezogen, nördliche wie südliche….
    Was ist mit der Nullvariante?!?!
    Achso, die gab es ja auch noch. Kommt nur nie im Vokabular von Straßen NRW vor.

    1. Sehr geehrter Herr Mainz,

      vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Null-Variante ist nach wie vor Bestandteil in Untersuchungen und in der Betrachtung des Projekts. Alle erarbeiteten Trassenvarianten werden im Vergleich zur Null-Variante untersucht und nur weiterverfolgt, wenn Sie sich im Vergleich zur Null-Variante als deutlich vorteilhaft erweisen.
      Das Thema Null-Variante wurde auch in der ersten Sitzung des Dialogforums angesprochen – TOP 4 Rückfragen und Diskussion. In unserem FAQ-Bereich wird die Null-Variante hier thematisiert.

      Viele Grüße

      Ihr Rheinspange-Team

      1. Liebes Rheinspange Team,
        Es mag ja sein, daß die möglichen Varianten im Nutzen gegen die Null Ariane verglichen wird, aber was steht denn für die Nullvariante auf der + und – Seite? Um vergleichen zu können, muss das ja fest stehen. Darüber finde ich aber nichts. Ist es nachher Festlegung von Ihnen was da mit in die Waagschale kommt? Wer durch den Bau von Autobahnen sein Brot verdient kann wenig objektiv sein. >>Wes Brot ich ess, des Lied ich sing. << Wer auf politischer Ebene etwas durchsetzen will, wie diese unsägliche Naturzersörung, findet immer Mittel und Wege, auch gegen jede Vernunft!

        1. Sehr geehrter Herr Nehring,

          der Begriff Nullvariante beschreibt im Planungsprozess einen Planfall, bei dem ein betrachtetes Projekt nicht umgesetzt wird. Die Fachbezeichnung für die Nullvariante lautet Bezugsvariante. Die Bezugsvariante dient ausschließlich dazu, die Auswirkungen einer geplanten Variante darzustellen, um sie mit anderen geplanten Varianten zu vergleichen. Die Vor- und Nachteile einer Bezugsvariante darzustellen, ist nicht zielführend, da die Bezugsvariante nicht dem Planungsauftrag entspricht. Die verkehrlichen Daten der Bezugsvariante wurden im Rahmen der Verkehrsuntersuchung von einem Gutachter fachlich ermittelt und werden nicht willkürlich von uns festgelegt.

          Viele Grüße

          Ihr Rheinspange-Team

  4. Sehr geehrte Planer der sog. RHEINSPANGE,
    Sie planen für Straßen NRW bzw in diesem Fall auch für den Bund neue Straßen für unser Land.
    Ich frage mich daher, ob Sie dabei nach den neuesten wissenschaftlichen Studien vorgehen.
    Diese massive weitere Straßenbaumaßnahme entspricht nämlich in keinem einzigen Bereich den wissenschaftlichen Erkenntnissen, die wir alle im Jahr 2020 haben.
    Ich verweise nur auf die neueste amerikanische Studie im Bereich Straßenbau :
    „The congestion con“
    der Transportation for America, Washington
    vom März 2020
    Diese Studie belegt einmal mehr, daß weiterer Straßenbau selbst bei rückläufiger Bevölkerung nur noch mehr Stau verursacht.
    Stadt und Straßenplanung muß in Zukunft die Verkehrsanlässe reduzieren!
    Es hilft niemandem immer mehr Straßen zu bauen, auch nicht den Autofahrer n. In Deutschland verhindert momentan der ÖPNV das schlimmste.
    Weiter verweise ich auf das bereits im Jahr 1968 vom Mathematiker Dietrich Braess veröffentlichte Braess Paradoxon.
    Die Privilegierung des Autos durch Pendlerpauschale, sorgt in Deutschland zusätzlich für mehr Verkehr.
    Wie es um unseren Planeten steht, dürfte selbst dem Ignorantesten mittlerweile nicht gänzlich verborgen geblieben sein.

    Warum also plant man bis zum Jahr 2030 weiterhin die verücktesten und im Fall der RHEINSPANGE wahnwitzigsten Straßenprojekte, statt endlich Milliarden in ÖPNV und Schiene (bei Schiene braucht es sogar nur die Wiederaufnahme alter Trassen).
    Vermutlich bin ich bei Ihnen auch an der falschen Adresse, Sie planen ja im Straßenbau. ABER EVENTUELL, SO HOFFEN WIR, BEWIRKEN WIR AUCH BEI IHNEN EIN DENKEN ÜBER DEN TELLERRAND HINAUS!
    Mit freundlichen Grüßen aus dem noch beschaulichen Langel
    BARBARA UND KAI BERGER
    MARC HÖVELMANN

    1. Sehr geehrte Frau Berger,

      haben Sie vielen Dank für Ihren Beitrag. Wie von Ihnen bereits erwähnt, erstreckt sich der Kompetenzbereich von Straßen.NRW als Straßenbauverwaltung in der Tat auf Planung, Bau und Betrieb von Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen. Im konkreten Fall der Rheinspange 553 ergibt sich der Planungsauftrag an Straßen.NRW aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030, der vom Bundestag Ende 2016 verabschiedet wurde.

      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr Rheinspange-Team

  5. Sehr geehrtes Rheinspangenteam,
    aus Ihrer Antwort an Frau Berger, schließe ich, dass Straßen NRW „nur“ auf der Ausführungsebene tätig ist. Aber auch auf dieser Ebene gibt es ja
    Entscheidungsmöglichkeiten. Oder ist die Nullvariante nur „pro forma“ noch auf dem Tisch?
    Wenn das Bundesverkehrsministerium aus der Ferne Entscheidungen trifft, heißt das nicht, dass das auch umgesetzt werden muss. Selbst wenn sich die eine oder andere eine Variante verkehrsplanerisch toll darstellen lässt, macht es aus ökologischer Sicht keinen Sinn. Letztlich it es eine Frage der Gewichtung der verschiedenen Interessen. Man könnte ja mal ungewöhnlicherweise der Ökologie, nicht nur der regionalen, einen größeren Stellenwert einräumen als den Interessen der Wirtschaft.
    Ich befürchte, dass die Planungen irgendwann so weit fortgeschritten sind, dass ein Stopp kaum noch möglich ist; natürlich mit dem Verweis auf die doch schon so weit fortgeschrittenen Planungen und die bestehenden Verträge. Die ausführenden Verantwortlichen verweisen auf die politischen Entscheider; die wiederum entziehen sich ihrer Verantwortung mit dem Argument, dass das ja vor Jahren beschlossen wurde und die Planungen jetzt schon weit gediehen sind und dass es Verträge gibt usw., usw…….
    Das erinnert mich doch sehr an das, was gerade im „Danneröder Forst“ abläuft.

    Konkrete Fragen an das Rheinspangenteam:
    – Wird das Projekt letztlich auf ihre Empfehlung hin durchgeführt?
    – Ist es denkbar, dass sie eine Empfehlung aussprechen, die zwar rein verkehrsplanerisch. kurzfristig vlt. Sinn macht (mehr Straßen führen nur zu mehr Verkehr, also wäre auch die Rheinspange nur eine kurz- bis mittelfristige „Lösung“), sich aber letztlich mehr auf den ökologischen Aspekt bezieht?
    – Wird der Klimawandel in ihren Planungen „eingepreist“?
    Mit freundlichen und hoffnungsvollen Grüßen
    Markus Herting

    1. Sehr geehrter Herr Herting,

      haben Sie vielen Dank für Ihren Beitrag. Mit der Einstufung der Rheinspange in den „Vordringlichen Bedarf“ im Bundesverkehrswegeplan 2030 besteht für Straßen.NRW ein expliziter Planungsauftrag für eine neue Autobahnverbindung. Die Aufgabe von Straßen.NRW ist es, die für die Region bestmögliche Variante zu identifizieren. Hierbei plant Straßen.NRW grundsätzlich nach dem aktuellsten Stand der Technik. Diese wird dem Bundesverkehrsministerium in Form einer Vorzugsvariante vorgelegt. Straßen.NRW gibt jedoch keine Empfehlung dazu ab, ob das Projekt auch grundsätzlich durchgeführt werden sollte. Der Bau selbst kann inkl. der Vergabe der Bauleistungen erst dann in die Wege geleitet werden, wenn der Planfeststellungsbeschluss, gegen den Klage erhoben werden kann, bestandskräftig ist. Die Möglichkeit, dass am Ende aufgrund technischer, umweltfachlicher oder wirtschaftlicher Belange gar keine Variante realisiert werden kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abzuschätzen.

      Bei der Abwägung zur Identifizierung der vertieft zu untersuchenden Varianten sowie bei der Abwägung zur Identifizierung einer Vorzugsvariante, werden neben verkehrlichen und wirtschaftlichen Aspekten natürlich auch die Umweltverträglichkeit der Varianten berücksichtigt. In die Auswahl der vertiefend zu untersuchenden Varianten fließen verschiedene Gewichtungen dieser drei Zielfelder ein, darunter auch solche, bei denen die Umweltverträglichkeit besonders hoch gewichtet wird. Einzelheiten hierzu finden sie hier.

      Ziel des Bundesverkehrsministeriums ist es, Mobilität sicherzustellen bei gleichzeitiger Reduktion der Emissionen u.a. durch umweltfreundlichere Fahrzeugtechnologie. Diese Ziele stehen laut Bundesverkehrsministerium im Einklang mit dem nationalen und globalen Zielen zum Schutz des Klimas und wurden bereits im Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan aufgeführt.

      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr Rheinspangen-Team

  6. Die Pendlerpauschale privilegiert ist fern davon entfernt, Autofahrer zu privilegieren. Dazu ist sie VIEL ZU NIEDRIG angesetzt, nämlich bei € 0,30 pro Entfernungskilometer, also € 0,15 pro gefahrenem Kilometer – ab dem Jahr 2022 soll sie ab dem 21. Entfernungskilometer, also dem 42. gefahrenen Kilometer auf € 0,19 erhöht werden. Dies hat die Bundesregierung beschlossen – die Zustimmung von Bundestag und Bundestag dazu steht aber noch aus.

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