Nicht nur nettes Beiwerk: Wie wichtig Umwelt und Klima in den Planungen zur Rheinspange sind

Landschaft mit Bäumen und Fluss

Im Rahmen der Online-Infomesse 2020 stellten sich zahlreiche Interessierte die Frage, ob die Umwelt bei der Variantenauswahl ausreichend berücksichtigt wird: Erhalten etwa wirtschaftliche und verkehrliche Überlegungen bei den Planungen zur Rheinspange 553 den Vorzug vor Umwelt- und Klimaschutz? In diesem Artikel werfen wir daher einen genaueren Blick auf den Stellenwert, den der Schutz von Flora, Fauna und Klima im Planungsprozess innehat.

Das Gewicht der Umwelt bei der Variantenauswahl

Tatsächlich sind die umweltfachlichen Belange in den letzten Jahren durch Gesetzgebung und Rechtsprechung immer bedeutsamer bei der Planung von Infrastrukturprojekten geworden. Auch bei der Auswahl einer Vorzugsvariante für die Rheinspange haben Umwelt und Klima einen sehr hohen Stellenwert. Die Umwelt ist neben der verkehrlichen Wirkung und der Wirtschaftlichkeit eines von drei Zielfeldern, in denen die verschiedenen Varianten der Rheinspange bewertet werden.

Derzeit werden zwölf Varianten der Rheinspange vertiefend untersucht. Zur Vorzugsvariante wird diejenige, die in der Gesamtbetrachtung am besten abschneidet. Für eine möglichst konsensfähige Lösung wurde darauf geachtet, dass schon die Auswahl der vertiefend zu prüfenden Varianten bei unterschiedlichen Gewichtungen der drei Zielfelder vertretbar ist. Daher wurden die neun ursprünglichen Varianten für die vertiefende Untersuchung anhand einer sogenannten Sensitivitätsanalyse ausgewählt, in die acht verschiedene Gewichtungskombinationen eingeflossen sind. In einer davon ist das Zielfeld Umwelt mit 50 Prozent vertreten, Wirtschaftlichkeit und verkehrliche Wirkung nur mit jeweils 25 Prozent. Das bedeutet, dass sich diese Auswahl auch dann bewährt, wenn das Zielfeld Umwelt bei der Bewertung besonders im Vordergrund steht. Wie die Variantenauswahl genau abgelaufen ist, können Sie hier nachvollziehen.

Die UVS: Umfassend und ausgewogen

Das Zielfeld Umwelt spielt also eine wichtige Rolle in den Planungen zur Rheinspange – aber was umfasst es überhaupt? Wird das vielfältige Thema für die Planungen detailliert und großräumig genug erfasst?

Grundlage für die umweltfachliche Bewertung der Varianten ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), welche die Autobahn GmbH als Planungsträger der Rheinspange durchzuführen hat. Dabei werden die Umweltauswirkungen der einzelnen Varianten auf verschiedene Schutzgüter ermittelt, beschrieben und bewertet. Der Teil der UVP, in dem dies textlich und kartografisch dargestellt wird, wird als Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) bezeichnet.

Der Untersuchungsraum der UVS erstreckt sich zwischen Köln-Godorf und Köln-Porz im Norden sowie Niederkassel-Rheidt und Troisdorf-Kriegsdorf im Süden. Rechtsrheinisch ist der Planungsraum infolge der Zielformulierung zwar größer als der linksrheinische Korridor zwischen A555 und Rhein. Innerhalb des Untersuchungsraumes gibt es jedoch keinen Unterschied in der Untersuchungstiefe. Weiterhin sind die Grenzen des Untersuchungsraums nicht starr: Falls etwa die Bewertung eines Schutzgutes eine Erweiterung des Untersuchungsraums notwendig macht, kann er angepasst werden.

Innerhalb des Untersuchungsraums für die UVS wurden alle relevanten Schutzgüter genau betrachtet. Im Einzelnen sind dies die Folgenden: der Mensch, und dabei insbesondere die menschliche Gesundheit, Luft und Klima, Wasser, Boden, Fläche, Landschaft, Tiere, Pflanzen sowie das kulturelle Erbe und sonstige Sachgüter.

Relevante Schutzgüter nach § 2 UVPG

Detaillierte und schutzgutbezogene Bewertung jeder Variante in Arbeit

Zu jedem Schutzgut wurde zunächst eine Bestandsbeschreibung und -bewertung erstellt. Hieraus ergab sich eine Raumwiderstandskarte, die ein Gesamtbild über die Bedeutung der Umwelt im Untersuchungsraum liefert. Sie zeigt: Aus umweltfachlicher Sicht bestehen kaum Möglichkeiten für eine konfliktfreie Trassenführung. Im nördlichen Untersuchungsraum ergeben sich unter anderem durch das FFH-Gebiet Rhein-Fischschutzzonen und den Hochwasser-Retentionsraum östlich des Langeler Rheinbogens hohe Raumwiderstände. Im südlichen Untersuchungsraum stellen unter anderem die geschlossene Besiedlung und das Wasserschutzgebiet Urfeld hohe Raumwiderstände dar.

Für die Auswahl der vertiefend zu prüfenden Varianten wurden anschließend alle sinnvollen Varianten, auch in umweltfachlicher Hinsicht, einer ersten Grobanalyse unterzogen. Varianten, die Naturschutzgebiete und andere Raumwiderstände beeinträchtigen, schnitten im Zielfeld Umwelt entsprechend schlecht ab. Die genaue Vorgehensweise bei der umweltfachlichen Bewertung ist in diesem Video erläutert.

Nun, bei der derzeit laufenden vertiefenden Untersuchung, wird jede einzelne der verbleibenden Varianten umweltfachlich noch einmal genau betrachtet: Die Auswirkungen auf jedes Schutzgut werden im Detail untersucht und die Varianten werden hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen systematisch vergleichbar gemacht. Für das Schutzgut Wasser beispielsweise wird unter anderem der voraussichtliche Eingriff jeder Variante in Wasserschutzzonen genau ermittelt. Auf diese Weise entsteht eine detaillierte schutzgutbezogene Bewertung der einzelnen Varianten. Erst wenn dieser Teil der UVS abgeschlossen ist, lässt sich eine Aussage treffen, welche Trassenführung welche Auswirkungen in welcher Intensität hervorruft. Voraussichtlich im Herbst wird die umweltfachliche Bewertung mit den Trägern öffentlicher Belange (TÖB) im 3. UVS-Abstimmungstermin diskutiert. Anschließend werden die detaillierten Bewertungen veröffentlicht.

Über die UVS hinaus: FFH-Verträglichkeit und Immissionsschutz

Zur umweltfachlichen Betrachtung der verschiedenen Varianten der Rheinspange 553 werden über die UVS hinaus noch weitere Untersuchungen angestellt. So liegen im Planungsraum zwei Teilgebiete des FFH-Gebietes „Rhein-Fischschutzzone zwischen Emmerich und Bad Honnef“. Hierfür wird eine eigene FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt, die mögliche Beeinträchtigungen durch jede Variante ermittelt. Eine Unverträglichkeit kann zur Unzulässigkeit von Varianten führen.

Weiterhin ist eine detaillierte Untersuchung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Lärm– und Luftschadstoffsituation verpflichtender Bestandteil der umweltfachlichen Untersuchungen für die Rheinspange.

Das Zielfeld Umwelt ist in der Gesamtabwägung zur Variantenauswahl für die Rheinspange sehr wichtig und durch das Gesetz klar definiert. In zahlreichen Untersuchungen werden die möglichen Umweltauswirkungen der Rheinspange 553 detailliert und ausgewogen betrachtet. Somit können sie angemessen berücksichtigt werden, um in der Abwägung mit den übrigen Belangen, die bestmögliche Variante der Rheinspange für die Region zu finden.

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