Wie verhindern sie, dass angebaute Lebensmittel auf den Äckern nicht durch den zusätzlichen Emissionsausstoß verseucht werden? Denn die Emissionsbelastung würde durch die Autobahn erheblich zunehmen. (Neben Shell, Evonik, Flugverkehr, Schiffsverkehr!)
In der nun anstehenden vertiefenden Untersuchung wird u.a. eine Luftschadstoffuntersuchung angefertigt. Hierbei werden die Emissionen des Straßenverkehrs für die relevanten Straßen bestimmt und die verkehrsbedingten Stickstoffdioxid- und Feinstaubimmissionen berechnet. Die vorhabensbedingten Zusatzbelastungen werden dann in einem Ausbreitungsmodell simuliert und bewertet. Im Konfliktfall, beispielsweise bei Grenzwertüberschreitungen in empfindlichen Lebensräumen, können gegebenenfalls mit dem Projektträger Maßnahmen erarbeitet […]
Sehr geehrte Damen und Herren, eine Variante 8B wurde in den ersten Planungen und auch bei der unter Bürgerbeteiligung veranstalteten Planungswerkstatt nicht als Option gesehen. Wie kann es sein, dass diese Variante 8B überhaupt in die weiteren Untersuchungen einbezogen wird?
Es ist richtig, dass in der Planungswerkstatt keine der Arbeitsgruppen eine Linienführung von W2 nach O3, die südlich von Niederkassel verläuft, präferiert hat. Die Teilnehmenden haben damals unter fachlicher Anleitung erste Linienideen entwickelt und diskutiert. Diese Diskussionen sind in die weitere Arbeit der Planer eingeflossen. Natürlich mussten diese aber darüber hinaus alle möglichen Optionen sorgsam […]
Wann ist – aus heutiger Sicht – im Rahmen des Linienbestimmungsverfahren mit der Beteiligung der Bürger*innen und wann mit der Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange zu rechnen?
Am Ende der Vorplanung steht die Vorzugsvariante fest. Es folgt das Verwaltungsverfahren zur Linienbestimmung, bei dem auch die Bürgerinnen und Bürger bzw. die Träger öffentlicher Belange formell beteiligt werden. Das Linienbestimmungsverfahren beginnt mit der Bürgerbeteiligung, welche eine öffentliche Auslegung der Verfahrensunterlagen sowie die Durchführung eines Bürgerinformationstermins in den betroffenen Kommunen beinhaltet. Die Beteiligung der Träger […]
Beim 4. politischen Begleitkreis habe ich gehört, dass die Nullvariante nicht mit den zuletzt ausgewählten Varianten vergleichen wurde, wohl aber mit der Vorzugsvariante verglichen werden soll. Ist das richtig verstanden?
Der Begriff Nullvariante beschreibt im Planungsprozess einen Planfall, bei dem ein betrachtetes Projekt nicht umgesetzt wird. Die Fachbezeichnung für die Nullvariante lautet “Bezugsvariante”. Die Bezugsvariante dient ausschließlich dazu, die Auswirkungen einer geplanten Variante darzustellen, um sie mit anderen geplanten Varianten zu vergleichen. Die Auswirkungen einer realisierten Rheinspange im Vergleich zu einer nicht realisierten Rheinspange sind […]
Wie kann es sein, dass im Zeitalter der Erhebung einer CO2-Steuer zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen eine Autobahn geplant wird, die in allen vorgestellten Varianten klimaverbessernde Flächen großflächig zerstört?
Die Baumaßnahme ist im derzeit gültigen Bedarfsplan für Bundesfernstraßen als “Vordringlicher Bedarf” eingestuft. Der Gesetzgeber hat dies auf der Grundlage umfangreicher Untersuchungen bestimmt. Daher ergibt sich hier ein gesetzlicher Planungsauftrag für Straßen.NRW.
Warum mutet man den Anwohnern eine Trassenführung zu, die die Brücke direkt an der Terrasse vorbei führt? (V5B, 6aB?
Im weiteren Verlauf der Planung werden alle Varianten vertieft untersucht. In dieser vertieften Untersuchung werden wir sehr genau die sich ergebenden Betroffenheiten hinsichtlich der bebauten Flächen betrachten und bewerten. Um einen möglichst vollständigen Abwägungsprozess abzubilden, wurden an dieser Stelle keine Ausschlusskriterien bei der Bewertung der Varianten definiert. Wichtig zu wissen ist auch, dass die Linien […]
Inwieweit muss die A555 bei den südlichen Varianten ausgebaut werden? Reichen weiterhin die 3 Fahrstreiefn je Richtung aus? Wurden die Kosten für die Verlagerung der Autobahnanschlussstelle Wesseling in der Bewertung berücksichtigt?
Die Bestimmung notwendiger Aus- und Umbaumaßnahmen, die den Berechnungen zufolge für die geplanten und bereits vorhandenen Verkehrswege notwendig werden, können zum aktuellen Planungsstand noch nicht abschließend beurteilt werden. Die Ersatzanschlussstelle für W2 und W3 wurde kostenmäßig erfasst und ist Bestandteil der Kostenschätzung.
Warum wurden die geplante Industrieanlage sowie die bestehenden Anlage auf dem Werksgelände der Evonik im Bereich Eingriffe in Industrieanlagen bewertet?
Der Aspekt „Inanspruchname hochwertiger Nutzfläche vermeiden“ wurde bei allen betrachteten Varianten im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit berücksichtigt. Die Vorgehensweise bei der Bewertung können Sie in einem Video und in den dazugehörigen Präsentationsfolien nachvollziehen. Dabei wurden auch geplante Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiete berücksichtigt. Bei der Bewertung der verschiedenen Varianten wurden alle Bebauungspläne berücksichtigt, die zu […]
Da offensichtlich zur Anbindung des ÖPNV eine Brücke gebaut werden soll, die aber nur zwischen Langel und Lülsdorf verlaufen kann aufgrund der Schienenanbindung, würde auf jeden Fall im Bereich der Variante V4B eine Brücke gebaut. Ist eine weitere Brücke an anderer Stelle da wirklich sinnvoll?
Eine zusätzliche Rheinquerung im Raum Köln/Bonn wurde von der Bundesregierung im Bundesverkehrswegeplan 2030 in den „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft. Im Zuge der Vorplanung wurde eine umfassende Verkehrsprognose erstellt, die noch einmal bestätigt, dass der Verkehr und die Staubelastung u.a. aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung in diesem Ballungsraum bis zum Referenzjahr 2030 ohne eine neue Rheinquerung weiter […]
Welche Maßnahmen werden für die Anrheiner und an den Rändern von Niederkassel bzgl. Lärmschutz getroffen? Werden Maßnahmen finanziell übernommen?
Grundsätzlich müssen beim Neu- und Umbau von öffentlichen Straßen laut Bundes-Immissionsschutzgesetz und Verkehrslärmschutzverordnung (16.BImSchV) Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt werden, wenn Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Art und Umfang notwendiger Lärmschutzmaßnahmen werden jedoch erst im Rahmen der nun anstehenden vertieften Variantenuntersuchung überprüft. Falls die maßgebenden Grenzwerte mit aktiven Lärmschutzmaßnahmen, wie Lärmschutzwänden oder lärmminderndem Fahrbahnbelag, nicht eingehalten werden können, kommen passive […]