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Ein Tunnel

ADR-Gutachten: Gefahrguttransporte auch durch Tunnel möglich

Die Autobahn GmbH  hat ein sogenanntes ADR-Gutachten in Auftrag gegeben, in dem die Tunnelvarianten speziell hinsichtlich der Zulässigkeit von Gefahrenguttransporten untersucht wurden. Es kommt zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die Tunnel ohne Einschränkungen von Gefahrenguttransporten genutzt werden könnten.

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Die Seveso-III-Richtlinie und die Rheinspange

Im Seveso-III-Gutachten wurden die Varianten der Rheinspange auf Risiken untersucht, die von umliegenden Betriebsbereichen auf die Verkehrswege ausgehen könnten. Dabei wurde das Risiko von Unfällen mit gefährlichen Stoffen betrachtet und bewertet.

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