Online-Infomesse ist auf großes Interesse gestoßen – Fragen werden beantwortet!

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Innerhalb der zehn Tage vom 28. Oktober bis zum 6. November haben zahlreiche Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit genutzt, ihre Fragen zur Planung, zur Variantenauswahl, zu den nächsten Schritten sowie zu einzelnen vertiefend zu prüfenden Varianten zu stellen. Insgesamt sind bis zur Schließung der Infomessen-Fragenformulare über 450 Fragen bei uns eingegangen, die nun kontinuierlich bearbeitet werden.

Ein großer Teil der Fragen ist bereits von den Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeitern von Straßen.NRW sowie der Gutachter- und Planungsbüros beantwortet worden und bereits auf den Seiten der Online-Infomesse einsehbar. In den kommenden Tagen werden auch die verbleibenden Fragen beantwortet und online gestellt.

Den Online-Dialog können Sie auf den folgenden Seiten sowie auf den Varianten-Steckbriefen der Online-Infomesse einsehen:

Das Material der Online-Infomesse bleibt auch nach dem (6.11.) Ende dauerhaft auf der Projektwebsite verfügbar. 

Kommentare

8 Antworten

  1. Eine Frage der Infomesse lautet: Wann ist die nächste Aktualisierung der Bundesverkehrswegeplanung vorgesehen? Und wird diese berücksichtigt?

    Ihre Antwort enthält nicht die Verpflichtung des BVWP, dass im Rahmen der Bedarfsplanüberprüfung alle fünf Jahre zu prüfen ist, ob die Bedarfspläne an die Verkehrs- und Wirtschaftsentwicklung angepasst werden müssen.

    Ihre nachstehende Antwort dagegen suggesteriert, das der Plan bis 2030 Bestand haben wird. Was möchten sie mit dieser Fehlinformation bewirken?

    Der aktuelle Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) wurde im Jahr 2016 beschlossen und trägt das letzte Jahr seiner vorgesehenen Laufzeit im Namen. Der BVWP ist als Rahmenprogramm und als Planungsinstrument zu verstehen – es enthält keinen Finanzierungsplan und hat auch keinen Gesetzescharakter. Allerdings bildet der BVWP 2030 die Basis für den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Ausbaugesetze für Straße und Schiene mit den dazugehörigen Bedarfsplänen. Wann genau ein neuer Bundesverkehrswegeplan beschlossen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abzusehen. Es ist aber davon auszugehen, dass der 2016 beschlossene BVWP 2030 noch bis zum Jahr 2030 Bestand hat.

    1. Sehr geehrter Herr Kemmer,
      haben Sie vielen Dank für Ihren Beitrag. Unsere Antwort bezog sich auf den derzeit gültigen Bundesverkehrswegeplan. Es ist richtig, dass der Bedarfsplan grundsätzlich alle 5 Jahre überprüft wird. Der Bundesverkehrswegeplan hingegen wird im Abstand von 10 bis 15 Jahren vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erarbeitet. Daher ist die Möglichkeit, dass der alte BVWP solange seine Gültigkeit beibehält, bis eine neue Fassung vorliegt, gegeben.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr Rheinspange-Team

  2. Bitte auch den zweiten Teil der Frage beantworten:

    Meine Frage lautete: Welche Gesamtbreite ist für die Brücke W3, Variante V9aB vorgesehen und in welchem Abstand wird die Autobahn zur benachbarten Wohnbebauung im Bereich Urfeld-Widdig verlaufen?

    Unbeantwortet blieb:
    in welchem Abstand wird die Autobahn zur benachbarten Wohnbebauung im Bereich Urfeld-Widdig verlaufen?

    Ihre Antwort lautete:
    Die Gesamtbreite der Brücke beträgt ca. 46 m. Die Wohnbebauung ist direkt betroffen, da die Trasse über die Wohnbebauung und daher zu entsprechenden Eingriffen führt. Im weiteren Verlauf der Planung werden alle Varianten vertieft untersucht. In dieser vertieften Untersuchung werden wir sehr genau die sich ergebenden Betroffenheiten hinsichtlich der bebauten Flächen betrachten und bewerten. Um einen möglichst vollständigen Abwägungsprozess abzubilden, wurden an dieser Stelle keine Ausschlusskriterien bei der Bewertung der Varianten definiert. Grundsätzlich ist ein Überspannen von Wohnhäusern nicht vorgesehen. Wichtig zu wissen ist auch, dass die Linien in der aktuellen Variantenuntersuchung eher als (engerer) Korridor zu verstehen sind. In der nächsten Planungsphase, der Entwurfsplanung, sind durchaus noch Verschiebungen der Linie möglich.

    1. Sehr geehrter Herr Kemmer,
      wie in unserer Antwort geschildert, sind die Linien in der Variantenuntersuchung als Korridor zu verstehen. Deshalb kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verbindliche Angabe dazu gemacht werden, in welchem Abstand die Autobahn zur benachbarten Wohnbebauung verlaufen würde.

      Die „anliegende Wohnbebauung“ im Bereich Urfeld-Widdig ist direkt betroffen. 14 Wohnhäuser werden in dieser Darstellung von V9aB überspannt. Die Gradienten werden erst in der vertieften Untersuchung ausgearbeitet. Daher kann zum jetzigen Zeitpunkt keine verlässliche Aussage zum höhentechnischen Abstand zwischen Brücke und überspannter Wohnbebauung gemacht werden.
      Die „benachbarte“ Wohnbebauung hat einen groben Abstand zur Brücke von ca. 30 Metern. Im weiteren Verlauf der Planung sind durchaus Verschiebungen der Linie möglich.

      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr Rheinspange-Team

  3. Sehr geehrte Damen und Herren,
    ob eine Rheinspange 553 in Zeiten des verstärkten Homeoffices und der Ziele der CO2-Reduktion noch Sinn macht, sei vorab zu überlegen.
    Sollte sich die Querung als unumgänglich erweisen, wäre es verantwortungslos, eine der südlich von Wesseling geplanten Trassen zu wählen: Hier sind nicht nur Tier- und Naturschutz wie im Norden sondern viele Menschen in ihren langjährigne Wohnumfeldern betroffen, durch Lärm, Staub und Abgase. Es ist fast schon zynisch, eine Variante an der wunderschönen Grundschule in Urfeld vorbeizuführen.
    Nur eine Verlängerung der 553 und eine Querung bei Godorf könnte verkehrspolitisch Entlastung bringen, weil das 3 mal größere Köln gegenüber Bonn eine attraktive Alternative bekäme. Würde die Brücke wegen des großen Umweges von den Pendlern nicht angenommen wäre ihr Sinn komplett in Frage gestellt.
    Mit freundlichen Grüßen
    Steffanie und Peter Molzberger, Wesseling

    1. Sehr geehrte Fam. Molzberger,

      ich bin Pendler und bald vllt. Elektroauto Pendler. Trotzdem wird der Verkehr zunehmen, da unsere Bevölkerung steigt.
      Die letzten 2 Jahre um fast 2 Millionen.
      Für mich und viele andere Pendler und der Wirtschaft wird die Rheinspange helfen.
      Zudem senkt sie den gesamtaustoß an CO2 und feinstaub, da die routen kürzer werden.

      Gruß
      Oliver Schmitz

  4. Sehr geehrte Damen un Herren,

    zu ihrer Antwort, die Redaktion sagt vom 1. Dezember 2020 um 7:59 Uhr

    Wenn die Breite der neue Brücke laut ihren Angaben 46m beträgt und der Abstand zur benachbarten Bebauung 30m beträgt ergibt dies somit eine gesamt Breite der Schneise von ca 106m!
    Bedeutet dies im Umkehrschluss, dass bei V9aB deutlich mehr als 14 Häuser weichen müssen?

    1. Sehr geehrter Herr Kemmer,

      wie im Steckbrief geschildert, würde die Brücke der Variante V9aB im gegenwärtigen Planungsstand voraussichtlich 14 Wohnhäuser überspannen – nur diese direkt betroffenen Häuser müssten weichen. Abseits dieser direkten Betroffenheit gibt es keinen Mindestabstand, daher sollte aus den von uns gemachten Angaben nicht auf eine entsprechend breite „Schneise“ geschlossen werden.

      Dieser Rückschluss ist auch durch eine missverständliche Zahlenangabe unsererseits entstanden: Mit ca. 30 Metern haben wir Ihnen versehentlich den voraussichtlich geringsten Abstand der nächsten Wohnhäuser in Urfeld-Widdig (abseits der direkten Betroffenheit) zur Mittelachse der möglichen Trasse genannt. Die Abstände zwischen der Außenkante des Brückenbauwerks und den Fassaden der benachbarten Wohnbebauung würden voraussichtlich zwischen 3,5 und 25 Metern betragen, je nach betrachtetem Gebäude. Dieses Missverständnis bitten wir zu entschuldigen.

      Diese Trasse ist aber nach wie vor als engerer Korridor zu verstehen. In der vertieften Variantenuntersuchung sind Verschiebungen der Trasse möglich.

      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr Rheinspange-Team

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